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Beschl¨¹sse des Studentischen Konvents

Hier findet ihr die Beschl¨¹sse, die der Studentische Konvent in den vergangenen Sitzungen gefasst hat.

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Aufgrund eines Beschlusses des ?ltestenrats vom 12.01.2017 wurde festgestellt, dass die Protokolle nicht ver?ffentlicht werden d¨¹rfen. Lediglich die Beschl¨¹sse aus den Sitzungen d¨¹rfen ver?ffentlicht werden.

Die Protokolle aus der Zeit vor dem Beschluss und die Beschl¨¹sse aus der Zeit danach k?nnen jedoch immer noch an dieser Stelle eingesehen werden!

Beschl¨¹sse aus der aktuellen Legislatur

Nachfolgend findet ihr die Beschl¨¹sse des Studentischen Konvents aus der aktuellen Legislatur sortiert nach den Sitzungen. Weiter unten findet ihr auch die Beschl¨¹sse aus den vorangegangen Legislaturen.

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Verantwortungsbewussten Alkoholkonsum bei studentischen Veranstaltungen st?rken

Bei Veranstaltungen der ¨¹berfakult?ren Studierendenvertretung soll grunds?tzlich nicht ausschlie?lich Alkohol angeboten werden. Es soll eine Atmosph?re geschaffen werden, in der sich Teilnehmer*innen zu keinem Zeitpunkt zum Alkoholkonsum gedr?ngt f¨¹hlen. Dies kann beispielsweise geschehen, indem f¨¹r Aktivit?ten, die als Trinkspiel konzipiert, sind wie Flunkyball und Bierpong auch die Option zum Konsum von nichtalkoholischen Getr?nken bedacht wird. Au?erdem soll bei der Veranstaltungsbewerbung gekennzeichnet werden, ob bei einer Veranstaltung Alkohol ausgeschenkt wird oder nicht.

Der Studentische Konvent empfiehlt den StuRas, Fachschaften und weiteren studentischen Vereinigungen und Initiativen, dies ebenfalls umzusetzen, insbesondere bei Ersti-Veranstaltungen.

Begr¨¹ndung:
In Deutschland ist der Konsum von Alkohol gesellschafltich akzeptiert und nicht mehr wegzudenken. Besonders unter Studerenden ist dies der Fall, so haben ca. 20 % aller Studierenden einen nicht ungef?hrlichen Alkoholkonsum.
Dieser Thematik sollte die Studierendenvertetung der Universit?t Augsburg begegnen und mit gutem Vorbild vorangehen. Hierzu geh?rt es den Alkoholkonsum auf den von der Studierendenvertretung organisierten und durchgef¨¹hrten Veranstaltungen zu ¨¹berdenken und sich Konzepte zu ¨¹berlegen, wie ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol hergestellt werden kann. So ist nicht gegeben, dass Spa? nur in Verbindung mit Alkohol stattfinden kann.
Au?erhalb des AStA besitzt der Studentische Konvent keine Weisungskompetenz. Trotzdem sollte er Anregungen f¨¹r die Gestaltung des studentischen Lebens und der universit?ren Kultur geben und Best Practice vorleben und in die Universit?t hineinkommunizieren.
Ersti-Veranstaltungen wie z.B. Erstih¨¹tten oder Orientierungswochen sind besonders relevant, da erst kurz Vollj?hrige i.d.R. noch weniger Erfahrung mit ihrem Alkohollimit haben, aber auch mit dem Achten auf und Kommunizieren von Grenzen. In Kombination erh?ht dies die Gefahr von ¨¹bergriffigem Verhalten. Gruppen und Personen mit Vorbild-Funktion sollen eine Kultur pflegen, in der kein sozialer Druck zu Alkoholkonsum besteht.
Es gibt verschiedenste Gr¨¹nde, warum eine Person grunds?tzlich oder gerade keinen Alkohol konsumieren m?chte oder kann. Dadurch sollte sich niemand vom studentischen Leben ausgeschlossen f¨¹hlen oder tats?chlich werden.
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Entlastung des AStA-Vorstands der Legislatur 2022/23 sowie Gesch?ftsjahr 2023

Der Studentische Konvent entlastet nach ¡ì2a Nr. 2 seiner Gesch?ftsordnung den AStA-Vorstand der Legislatur 2022/23 sowie den gesamten AStA f¨¹r das Gesch?ftsjahr 2023.

Begr¨¹ndung:
Im Gesch?ftsjahr 2023 haben die Referate des AStA, der AStA-Vorstand sowie zugeh?rige Gruppen zahlreiche Projekte und Veranstaltungen durchgef¨¹hrt, an Vernetzungstreffen teilgenommen sowie Anschaffungen get?tigt. Nach ?berpr¨¹fung der tats?chlichen Buchungen von 2023 sind die Antragstellenden der Ansicht, dass im Haushaltjahr 2023 alle Ausgaben und Einnahmen sinnvoll im Rahmen der Aufgaben und Interessen des AStA get?tigt wurden, weshalb hierf¨¹r um die Entlastung durch den Studentischen Konvent gebeten wird. Im Anhang befindet sich eine ?bersicht des vom Konvent beschlossenen Haushalt f¨¹r 2023 und eine Aufstellung der tats?chlichen Ausgaben im Vergleich.
Dar¨¹ber hinaus werden um die Entlastung des AStA-Vorstands und der Referent*innen aus der Legislatur 2022/23 gebeten. Die Antragstellenden sehen keinen Hinweis darauf, dass der Vorstand oder Referent*innen 2022/23 der Rechenschaftspflicht dem Konvent gegen¨¹ber nicht gerecht wurden, noch dass in sonstiger Hinsicht entgegen den Interessen der Studierendenschaft oder Studierendenvertretung gehandelt wurde.
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Discokugel im HS I

Im HS I, Geb?ude C oder altenativ an zentraler Stelle im H?rsaalzentrum soll eine Discokugel installiert werden.

Begr¨¹ndung:
Das Campusleben ist in den letzten zwei Jahren nach der pandemiebedingten Schlie?ung der Universit?t und vielen weiteren Teilen des ?ffentlichen Lebens wieder gut angelaufen.
Initiativen, Fachschaften, der AStA und weitere Akteure bem¨¹hen sich, eine vielzahl verschiedener Veranstaltungen an der Uni durchzuf¨¹hren. Leider gibt es bei Partyveranstaltung noch immer f¨¹r manche Gruppen rechtliche und f¨¹r alle ehrenamtlichen auch organisatorische und kapazit?tstechnische Einschr?nkungen. Parties finden schon lange nur in externen R?umlichkeiten statt.
Mit einer Discokugel soll den Studierenden eine Inspiration gegeben werden, dass unser Campus, besonders das H?rsaalzentrum, mal ein Ort gro?er Feiern war und es an der Universit?t auch Platz f¨¹r Freude und Beisammensein au?erhalb des Studiums gibt. Dar¨¹ber hinaus erhoffen wir uns, dass die Discokugel zur Motivation der Studierenden Vorlesungen zu besuchen beitr?gt.
Optional kann ein Beleuchtungskonzept erarbeitet werden, welches die Discokugel besser zur Geltung bringt.
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?nderung der ?bersicht der voraussichtlichen Ausgaben

Der Studentische Konvent verabschiedet die Ver?nderung des Punktes ?Aufwandsentsch?digungen¡° in der ?bersicht der voraussichtlichen Aufgaben, nach ¡ì 17 Abs. 11 Satz 1 der Grundordnung der Universit?t Augsburg. Dem Punkt ?Aufwandsentsch?digungen¡° werden die beiden Unterpunkte ?2 Mitglieder des Pr?sidiums ¨¢ 613,53 €¡° und ?Vertreter*innen in der EULe ¨¢ 104,00 €¡° hinzugef¨¹gt. Dies f¨¹hrt zur nachfolgenden ?bersicht der voraussichtlichen Ausgaben.

K¨¹nstliche Intelligenzen an der Uni und im Studium

Nach der Freigabe von ChatGPT durch OpenAI am 30.11.2022 erfuhr diese k¨¹nstliche Intelligenz eine hohe Aufmerksamkeit in der ?ffentlichkeit. Der Hype hat sich mittlerweile gelegt und KI-Anwendungen haben ihren Platz im Alltag vieler Studierender gefunden. Universit?ten, die die Menschen der Zukunft ausbilden, sollten sich daher mit den aktuellen Entwicklungen auseinandersetzen und pr¨¹fen, in welcher Form k¨¹nstliche Intelligenz ihren Platz im universit?ren Alltag finden kann und soll.

Der Studentische Konvent bef¨¹rwortet eine st?rkere Einbindung k¨¹nstlicher Intelligenzen in den universit?ren Alltag. Dazu sind jedoch noch zahlreiche Vorbereitungen zu treffen, um einen sicheren, sinnvollen und zielgerichteten Umgang mit diesen zu gew?hrleisten. K¨¹nstliche Intelligenzen k?nnen an Universit?ten und im Studium einen Platz finden.

Die Verwendung von k¨¹nstlicher Intelligenz wirft eine Reihe von Fragen auf, die durch klare Regeln beantwortet werden m¨¹ssen, um den Studierenden die n?tige Sicherheit bei der Verwendung in Lehrveranstaltungen zu geben. Diesbez¨¹glich sind insbesondere Fragen des Urheberrechts und die Frage in welcher Form das Hilfsmittels k¨¹nstliche Intelligenz angegeben werden muss, nicht geregelt. Die bestehende L¨¹cke hinsichtlich der Etablierung von Regeln f¨¹hrt in letzter Konsequenz zu unerw¨¹nschten Bestrafungen von Studierenden, die sich entscheiden, im Rahmen ihres Studiums auf k¨¹nstliche Intelligenz zur¨¹ckzugreifen. Der Studentische Konvent ist jedoch skeptisch, ob allgemeing¨¹ltige Regelungen gefunden werden k?nnen, die f¨¹r alle Fachbereiche sinnvoll anwendbar sind. Daher wird eine Anpassung der Regelungen an die verschiedenen Anforderungen der unterschiedlichen Fachbereiche bef¨¹rwortet.

Die Relevanz k¨¹nstlicher Intelligenzen f¨¹r die Zukunft ist evident. Ihre Einbindung in die Lehre muss daher bereits jetzt vorangetrieben werden. Dabei ist entscheidend, dass dies in einem sinnvollen Rahmen geschieht. Dies erfordert sowohl eine Aufkl?rung der Studierenden ¨¹ber die Verwendung, gegebenenfalls in gesonderten Veranstaltungen, als auch der Lehrenden. Dar¨¹ber hinaus ist eine kontinuierliche Evaluierung des Einsatzes von k¨¹nstlicher Intelligenz in der Lehre erforderlich, um sicherzustellen, dass sie die Lehre nachhaltig verbessert und nicht zu einer zus?tzlichen Belastung in den h?ufig ¨¹berf¨¹llten Curricula f¨¹hrt.

Die Existenz von k¨¹nstlicher Intelligenz wirft die Frage auf, ob die g?ngigen Pr¨¹fungsformate noch angemessen sind. So stellen beispielsweise die sogenannten Large Language Models wie ChatGPT etablierte Pr¨¹fungsformate, bei denen die Textproduktion im Mittelpunkt steht, grunds?tzlich in Frage. Der Studentische Konvent ist sich bewusst, dass der Prozess der Entwicklung neuer Pr¨¹fungsformate und deren Umsetzung mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden ist, sieht darin aber die Chance, die Lehre durch innovative Lehrkonzepte st?ndig zu ¨¹berdenken und in der Konsequenz zu verbessern.

Gleichzeitig muss ein Prozess initiiert werden, dessen Ziel es ist, zu eruieren, welche k¨¹nstlichen Intelligenzen f¨¹r die Lehre an Universit?ten tats?chlich geeignet sind. Ein wesentliches Kriterium ist, dass die Informationen, die von k¨¹nstlichen Intelligenzen bereitgestellt werden, wissenschaftlichen Grundlagen entsprechen. ChatGPT ist in dieser Hinsicht ein Negativbeispiel, da es oft schlicht unm?glich ist, die bereitgestellten Informationen zu validieren oder sie sich im schlimmsten Fall sogar als falsch herausstellen.

Die zunehmende Pr?senz k¨¹nstlicher Intelligenzen im Alltag von Universit?tsangeh?rigen wirft die Frage auf, wie mit Daten, die diesen zur Verf¨¹gung gestellt werden, umgegangen werden sollte. Der Datenschutz ist ein zentrales Recht aller Verwender*innen und muss daher bei allen Anwendungen gew?hrleistet werden k?nnen.

Die Entwicklung k¨¹nstlicher Intelligenzen ist mit hohen Kosten verbunden, weshalb kommerzielle Angebote in Zukunft eine zunehmend wichtigere Rolle spielen werden. Um allen Studierenden die gleichen Chancen zu gew?hrleisten, ist es erforderlich, den Zugang zu k¨¹nstlichen Intelligenzen an Universit?ten kostenlos, wie dies bei anderen digitalen Produkten, wie beispielsweise Microsoft Office, schon der Fall ist, zu erm?glichen.

K¨¹nstliche Intelligenzen bieten neue, leichtere und besser Wege, Falschinformationen zu generieren. Diese k?nnen beispielsweise f¨¹r Mobbing verwendet werden. Aus diesem Grund m¨¹ssen an Universit?ten Strukturen geschaffen werden, die aktiv gegen derartige Entwicklungen vorgehen und Aufkl?rungsarbeit betreiben sowie eine Anlaufstelle f¨¹r Betroffene bieten.

Die zuvor genannten Punkte sind nicht auf die Universit?t beschr?nkt, sondern sollten an allen Bildungseinrichtungen Ber¨¹cksichtigung finden. Eine zielgerichtete Integration von k¨¹nstlichen Intelligenzen sollte daher an allen Bildungseinrichtungen erfolgen. Dies ist insbesondere f¨¹r Lehramtsstudierende von Bedeutung, die ihr Studium an Universit?ten absolvieren und in Zukunft mit k¨¹nstlichen Intelligenzen in Bildungskontexten konfrontiert werden.
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Unterst¨¹tzung der Radlnacht-Demo am 20. Juli f¨¹r sichere Radwege und eine bessere Fahrradinfrastruktur in Augsburg

Die Studierendenvertretung unterst¨¹tzt die Augsburger Radlnacht 2024, welche am 20. Juli abends stattfindet.

Eine gute Fahrradinfrastruktur und sichere Radwege spielen auch f¨¹r Studierende eine gro?e Rolle und sind zentral f¨¹r die gute Erreichbarkeit der Universit?t und damit f¨¹r gute Studienbedingungen.

Sicheres Radfahren zu allen Jahres- und Tageszeiten spielt f¨¹r viele Studierende eine gro?e Rolle und sollte daher gef?rdert werden.

Der Studentische Konvent beauftragt das Referat f¨¹r ?ffentlichkeitsarbeit, die Veranstaltung ¨¹ber den Mail-Newsletter der Studierendenvertretung und deren Social-Media Auftritte zu bewerben. Au?erdem d¨¹rfen die AStA-Plakatierfl?chen auf dem Campus zur Werbung genutzt werden. Zudem soll das Studierendenwerk angefragt werden, ob eine Bewerbung ¨¹ber die Tischaufsteller in der Mensa m?glich ist.

Begr¨¹ndung:
Fahrradfahren ist ein gro?er Faktor, um die nachhaltige und klimafreundliche Mobilit?t der Studierenden zu f?rdern. Daf¨¹r bedarf es neben Abstellm?glichkeiten und Reparaturstationen auf dem Campus auch eine gute Anbindung des Campus der Universit?t von allen Richtungen sowie gute Verbindungen zwischen den verschiedenen Universit?tsstandorten in der Stadt Augsburg.
Die Radlnacht 2024 ist eine Demonstration f¨¹r eine bessere Fahrradinfrastruktur in Augsburg und um darauf aufmerksam zu machen, wie wichtig sicheres Radfahren zu allen Jahres- und Tageszeiten ist. Die Radlnacht wurde viele Jahre lang von der Stadt Augsburg organisiert. Dieses Jahr ¨¹bernimmt ein Team aus Ehrenamtlichen, u.a. vom ADFC Augsburg, die Organisation. Sie beginnt mit Picknick und Programm am 19 Uhr und um 21 Uhr geht es auf einen 12km langen Fahrrad-Corso ¨¹ber Augsburgs Stra?en.
Fahrradfahren ist schon heute eine umweltfreundliche und gesunde Fortbewegungsm?glichkeit ist, die von vielen Studierenden genutzt wird. Sichere Fahrradwege tragen dazu bei, Unf?lle zu vermeiden und das allgemeine Verkehrsaufkommen zu reduzieren. Zudem f?rdern gut ausgebaute Fahrradwege die Mobilit?t und Unabh?ngigkeit der Studierenden und stellen so einen wichtigen Beitrag f¨¹r die Attraktivit?t des Studienstandorts Augsburg und attraktive Studienbedingungen in Augsburg dar.
Gem?? Art. 27 BayHIG Abs. 2 fallen unter die Aufgaben der Studierendenvertetung unter anderem die Vertretung der wirtschaftlichen und sozialen Belange sowie der sportlichen Interessen der Studierenden. Aus den oben genannten Gr¨¹nden hilft die Radlnacht beim Voranbringen dieser Ziele, weshalb eine Unterst¨¹tzung der Veranstaltung in den Aufgabenbereich der Studierendenvertretung f?llt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Mai 1999 - Az 6 C 10/98).
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Cafeten-Au?ent¨¹ren ?ffnen! Zug?nglichkeit der Alten Cafeteria von au?en erm?glichen.

Der Studentische Konvent fordert das Studierendenwerk dazu auf, die Alte Cafeteria w?hrend der ?ffnungszeiten auch durch die Au?ent¨¹ren zug?nglich zu machen.

Begr¨¹ndung:
Gerade zu Beginn der Semester kann man mehrmals t?glich verzweifelte Studierende dabei beobachten, wie sie kl?glich am Versuch, die Cafete durch die Au?ent¨¹ren zu betreten, scheitern. Derzeit ist die Alte Cafeteria nur ¨¹ber das D-Geb?ude erreichbar, was im Vorraum der Cafeteria, bei der CafeBar, zu einer Engstelle f¨¹hrt. Dadurch m¨¹ssen sich die Studierenden oft durch Menschenmassen dr?ngen, um die Cafeteria betreten zu k?nnen.
Besonders in den Sommermonaten intensiviert sich dieses Ph?nomen, wenn viele Studierende ihre Pausen vor der Cafeteria verbringen. Wer sich ein erfrischendes Getr?nk oder Eis aus der Cafeteria holen m?chte, muss zun?chst durch die automatische Schiebet¨¹r ins D-Geb?ude und anschlie?end die Engstelle bei der CafeBar passieren. Ein direkter Zugang durch die Au?ent¨¹ren w¨¹rde diese Situation erheblich verbessern und den Komfort f¨¹r die Studierenden erh?hen.

Lebensraum Campus ¨C Mehr Sitzm?glichkeiten auf dem Campus schaffen

Die Universit?tsleitung soll die Sitzangebote auf dem Campus vervierfachen. Besonders der Bereich um den Universit?tssee soll mit mehr Sitzm?glichkeiten ausgestattet werden.

Begr¨¹ndung:
Dreht man an einem sonnigen Tag eine kleine Seerunde auf unserem gr¨¹nen Campus, so wird man feststellen, dass die meisten Sitzm?glichkeiten, die aktuell existieren, schon besetzt sind. Was nun? Die Wiese ist noch nass, das n?chste Kunstwerk auf dem Campus zu unbequem (und eben auch immer noch Kunst). Was bleibt, ist sich wieder in der Bibliothek zu verkriechen und die Luft der Klimaanlage zu veratmen.
Diesem Vorgang k?nnte Abhilfe geschafft werden. Unser Campus verf¨¹gt im Bereich des Sees ¨¹ber gro?e gr¨¹ne Freifl?chen, die im Handumdrehen durch das Erg?nzen von Sitzm?glichkeiten den Campus zu einem nutzbareren belebteren Ort machen w¨¹rden. Die Tatsache, dass meist die Sitzm?glichkeiten schon belegt sind, zeigt: Die Nachfrage danach ist existent und wird aktuell nicht gedeckt.
Bei der Planung und Umsetzung soll aber auch stets darauf geachtet werden, dass die gro?en Gr¨¹nfl?chen und die dortige Flora und Fauna nicht zu sehr beeintr?chtigt werden, sodass der Campus ein angenehmer Lebensraum f¨¹r alle bleibt.
Gute Erfahrungen konnten mit den vielen Sitzm?glichkeiten vor dem Geb?ude R der Physik in Richtung Stra?enbahn gesammelt werden. Auch die neuen Sitzm?glichkeiten im Innenhof des D-Geb?udes nach dessen Umbau erfreuen sich gro?er Beliebtheit. An warmen sommerlichen Tagen sind B?nke mit Tischen stets hochfrequent genutzt. Diese dienen auf der einen Seite, um sich mal eine Pause zu g?nnen, einen Happen zu essen und auf der anderen auch dazu die eine oder andere f¨¹r das Studium notwendige Arbeit zu erledigen.
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Einrichtung von Ruher?umen f¨¹r beeintr?chtigte Studierende

Die Universit?t Augsburg soll barrierefreie Ruher?ume f¨¹r Studierende einrichten, mit besonderer Ber¨¹cksichtigung von Studierenden mit chronischen Erkrankungen, Behinderungen, Entwicklungs- oder Teilleistungsst?rungen. Die R?ume sollen in ausreichender Anzahl und geeigneter Ausstattung vorhanden sein.

?Die Universit?t Augsburg versteht sich als Arbeits- und Kommunikationsraum f¨¹r alle Hochschulmitglieder, Studierende und Besch?ftigte. Sie wirkt auf die Realisierung einer inklusiven Hochschule hin. Dabei unterst¨¹tzt sie Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung in allen Belangen rund um das Studium und ergreift wirksame Ma?nahmen zur Inklusion f¨¹r Besch?ftigte aller Statusgruppen mit Behinderung.¡°1

Des Weiteren sei verwiesen auf das Inklusionskonzept der Universit?t Augsburg 2022, Kapitel 2.5.: ¡°Ausbau der Barrierefreiheit und mitdenken der Barrierefreiheit bei Neubauten¡±. Ebenso der Hochschulvertrag 2023-2027, Kapitel 5.2: Abbau struktureller und baulicher Barrieren.

Begr¨¹ndung:
Mit diesem Antrag kommt die Studierendenvertretung (studentischer Konvent) ihrer im Inklusionskonzept der Universit?t Augsburg von 2022, Unterpunkt 2.6, zugewiesenen Aufgabe nach, Handlungsempfehlungen bez¨¹glich Barrierefreiheit f¨¹r die Universit?tsleitung auszusprechen.
Eine solche Einrichtung zum Nachteilsausgleich existiert an der Universit?t Regensburg. Diese R¨¹ckzugsr?ume in der Stille mit den Arbeits- und Erholungshilfen erleichtern das Studium.
1?/de/verantwortung/inklusion
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Studentisches Engagement Wertsch?tzen ¨C Zertifikat Engagierte Hochschule

Die Universit?t Augsburg soll sich beim VDSI (Verband Deutscher Studierendeninitiativen e. V.) um das Zertifikat Engagierte Hochschule1?bewerben. Bei der Zertifizierung sollen langfristig nicht nur die notwendigen Kriterien erf¨¹llt werden, sondern auch die als hinreichend benannten.

Begr¨¹ndung:
Die gew?hlte Studierendenvertretung bestehend aus dem Studentischen Konvent, dem AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) und den verschiedenen StuRas (Studierendenr?te) sind durch die Grundordnung in die universit?ren Prozesse eingebunden. Ohne die vielen studentischen Initiativen, insbesondere die Fachschaften, w¨¹rde sich die Arbeit der gew?hlten Studierendenvertretung deutlich erschweren und viele wichtige Projekte und Unterst¨¹tzungsangebote f¨¹r Studierende w¨¹rden dabei auf der Strecke bleiben. Damit dies auch so bleibt und um bessere Rahmenbedingungen f¨¹r studentisches Engagement in Initiativen zu schaffen, soll eine Bewerbung um das Zertifikat ?Engagierte Hochschule¡° vonstatten gehen.
Mit dem Ziel der Erlangung des Zertifikats Engagierte Hochschule m¨¹sste die Universit?t diese notwendigen Kriterien

  • Initiativenpr?senz auf der Hochschulwebsite
  • M?glichkeit zur Nutzung der R?umlichkeiten/Freifl?chen f¨¹r Veranstaltungen
  • M?glichkeit zur Plakatierung und dem Auslegen von Flyern (Campus Marketing)
  • Hinweis auf M?glichkeiten studentischen Engagements in Erstsemester- Informationen
  • M?glichkeit zum Versenden von Rundmails an Studierende
  • Benennung einer Ansprechperson f¨¹r Initiativen am Hochschulstandort
  • Existenz eines Akkreditierungssystems f¨¹r Initiativen
  • Bereitstellung eines physischen Postfachs f¨¹r Initiativen

und mindestens zehn der hinreichenden Kriterien

  • Verankerung konkreter Ziele f¨¹r die Entwicklung und Unterst¨¹tzung der ehrenamtlichen Arbeit am Hochschulstandort in der Hochschulstrategie
  • Zug?nglichkeit/Ausleihbarkeit von Materialien (Medienausleihe)
  • F?rderung der Durchf¨¹hrung von Initiativen-Infoveranstaltungen (Initiativenmesse/Markt der M?glichkeiten)
  • Anrechenbarkeit von ECTS (z.B. in Wahlpflichtmodulen, General Studies oder bei Praktika)
  • M?glichkeit der Pr?senz auf Hochschulevents (z.B. Tag der offenen T¨¹r)
  • Definierte, kommunizierte Rechte und M?glichkeiten f¨¹r Initiativen
  • Bereitstellung von R?umlichkeiten zum Arbeiten (z.B. B¨¹ro)
  • Ausstellen eines Zertifikates f¨¹r engagierte Studierende
  • Bereitstellung eines E-Mailaccounts zur Nutzung durch Initiativen
  • Bereitstellung von Programmlizenzen (z.B. Office 365, Zoom)
  • Bereitstellung des Hochschulservers zur Nutzung einer Initiativenwebsite
  • Ber¨¹cksichtigung des ehrenamtlichen Engagements bei der Anerkennung von Urlaubssemestern
  • Zugang und Auflistung der F?rderm?glichkeiten/Fonds f¨¹r Initiativen
  • Anrechnung des Ehrenamtes bei der Bewerbung f¨¹r Masterstudiengangspl?tze
  • Ber¨¹cksichtigung des ehrenamtlichen Engagements bei der Empfehlung von Studierenden f¨¹r Stipendien
  • Angebot von Schulungen f¨¹r Initiativen an der Hochschule (z.B. zu Vereinsrecht)
  • Finanzielle Unterst¨¹tzung studentischer Initiativen
  • Anstellung einer f¨¹r Ehrenamt und Engagement zust?ndigen Person

umsetzen. Die Umsetzung w¨¹rde die Arbeit vieler Initiativen vereinfachen. Ebenso sind in den Kriterien auch Punkte, wie die Anrechenbarkeit von ECTS, enthalten, die von der Studierendenvertretung schon l?nger eine bei Weiten nicht fl?chendeckend umgesetzte Forderung ist.
Bei der Zertifizierung sollen langfristig nicht nur die notwendigen Kriterien erf¨¹llt werden, sondern auch die hinreichenden. Das Ziel der Zertifizierung ist es, den Wert von studentischem Engagement institutionell aufzuwerten und gleichzeitig zu f?rdern.
Am Projekt sind bereits herausragende Hochschulen, wie das KIT in Karlsruhe oder die TUM in M¨¹nchen beteiligt. Augsburg w?re in diesem Fall die zweite bayerische Hochschule, die sich in die Runde der Beteiligten einreiht.
Der VDSI ist ein Zusammenschluss der 16. Gr??ten Studierendeninitiativen in Deutschland. Mit AISEC, Elsa und ESN sind drei dieser Initiativen auch lokal auf dem Campus vertreten und pr?gen ma?geblich das studentische Leben auf dem Campus mit.
1?https://www.vdsi.org/zertifikat-engagierte-hochschule
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Kommunikation der Auswirkungen des sogenannten Genderverbots an alle Universit?tsangeh?rigen

Die Universit?tsleitung soll die konkreten Auswirkungen der ?nderungen des ¡ì 22 der Allgemeinen Gesch?ftsordnung f¨¹r die Beh?rden des Freistaates Bayern (AGO), die zum 01.04.2024 wirksam wurden, an alle Universit?tsangeh?rigen kommunizieren.

Sollte die Universit?tsleitung dieser Aufforderung bis zum 21.06.2024 nicht nachkommen, so geht die Forderung an die Dekan*innen ¨¹ber.

Begr¨¹dung:
Am 1. April ist das sogenannte ?Genderverbot¡° in Bayern in Kraft getreten. Schon im Vorfeld wurde hitzig ¨¹ber die m?glichen Auswirkungen diskutiert, auch die mediale Berichterstattung hat dieses Thema vielfach aufgegriffen. Allerdings entstand dadurch sowie durch die unterschiedlichen Auswirkungen der Regelung auf verschiedene Arten von Bildungseinrichtungen sehr viel Unsicherheit ¨¹ber die konkreten Auswirkungen auf den Sprachgebrauch an der Universit?t.
Ohne an dieser Stelle inhaltlich ins Detail zu gehen ¨C der Studentische Konvent positionierte sich bereits am 05.04.2024 in einer Stellungnahme1?dazu ¨C besteht aber das Problem, dass besonders Studierende und Lehrpersonal verunsichert sind und zum Teil annehmen, sie d¨¹rften nun nicht mehr in Lehrveranstaltungen oder Pr¨¹fungsleistungen gendern.
Tats?chlich bezieht sich die erweiterte Regelung in der AGO aber auf den ?dienstlichen Schriftverkehr¡° und die ?Normsprache¡°2?in denen nun ?Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt [...] unzul?ssig [sind]¡°3. Dies bedeutet, dass aktuell eben nicht verboten ist, Sonderzeichen f¨¹r geschlechtersensible Ausdrucksweisen an Hochschulen im Studium, Pr¨¹fungen, Lehre und Forschung zu verwenden, sondern nur die Verwaltung dieser Regelung unterliegt.
Der Studierendenvertretung liegt ein Schreiben vor, welches am 11. April vom StMWK an die staatlichen Hochschulen versendet wurde. Dieses beschreibt, welche konkreten Konsequenzen die ?nderung des ¡ì 2 der AGO f¨¹r Hochschulen hat. Darin wird auch aufgef¨¹hrt, dass dies nicht einzelne Hochschulmitglieder betrifft, solange sie nicht im Namen der Hochschule handeln. Au?erdem, dass ?vom amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung abweichende Sprachregelungen bei der Bewertung von Pr¨¹fungsleistungen und Auswahlentscheidungen grunds?tzlich kein bewertungsrelevantes Kriterium darstellen k?nnen.¡°4
Dies bedeutet also eindeutig, dass besonders Studium, Lehre und Forschung von dieser Sprachregelung nicht betroffen sind, weshalb der Studentische Konvent die Universit?tsleitung sowie die Dekan*innen auffordert, dies wirksam an die Universit?tsmitglieder der verschiedenen Statusgruppen zu kommunizieren.
1?/de/studium/studentisches-leben/studierendenvertretung/studentischer-konvent/beschlusse/
2?AGO ¡ì 22 Abs. 5 Satz 1 (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGO-22)
3?Ebd., Satz 2
4?Ministerialschreiben SHR-H1112.0/42/15 vom 11.04.2024, S. 3
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Prek?re Besch?ftigung der Studentischen Hilfskr?fte beenden ¨C schuldrechtliche Vereinbarungen vollumf?nglich umsetzen

Die Universit?t Augsburg soll die schuldrechtlichen Vereinbarungen, die zum 01.04.2024 in Kraft getreten sind, aus der Einigung im Tarifstreit mit der TdL vollumf?nglich umsetzten. Dies bedeutet eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr f¨¹r Studierende, die als Studentische Hilfskr?fte besch?ftigt sind.

Au?erdem soll die Universit?tsleitung dem Studentischen Konvent die Anzahl von Studierenden, die als Studentische Hilfskr?fte besch?ftigt sind, den Anteil der Vertr?ge, die auf unter ein Jahr befristet sind, sowie eine Liste der Begr¨¹ndungen daf¨¹r zur Verf¨¹gung stellen.

Begr¨¹ndung:
Viele Vertr?ge von Studierenden, die an der Universit?t Augsburg als Studentische Hilfskr?fte (StudHKs) besch?ftigt sind, haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. Im Tarifstreit mit der Tarifgemeinschaft der deutschen L?nder (TdL) wurde eine schuldrechtliche Vereinbarung1?ausgehandelt. In dieser werden neben Mindestentgelten f¨¹r StudHKs festgelegt wurden. Dieser Teil der Vereinbarung wurde an der Universit?t Augsburg umgesetzt. Eine fl?chendeckende Umsetzung der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr steht noch aus.
Vielen Studierenden reicht das Geld, das diesen f¨¹r das Studium zur Verf¨¹gung steht, nicht aus. Aus diesem Grund sind sie gezwungen, zu einem Nebenjob zu greifen. Die Universit?t ist an dieser Stelle auf den ersten Blick ein guter Arbeitgeber. Auf den zweiten Blick l?sst sich aber feststellen, dass die Stundenl?hne im Vergleich zu Alternativen geringer ausfallen. Au?erdem werden Arbeitsvertr?ge h?ufig nur f¨¹r kurze Zeitr?ume, zum Beispiel 4 Monate ausgestellt. Studierende leiden jedoch unter gestiegen Lebenshaltungskosten, die auch in der?vorlesungsfreien Zeit anfallen. Kurze Vertragslaufzeiten f¨¹hren bei Studierenden zu einer gro?en Unsicherheit, wie diese in Zukunft finanziell dastehen. Eine Planbarkeit ist dadurch nicht gegeben, die jedoch besonders bei solch eingeschr?nkten finanziellen Mitteln, wie diese bei Studierenden vorliegen, relevant ist, um sich auf das Studium konzentrieren zu k?nnen.
Auch f¨¹r die Universit?t d¨¹rfte sich Planbarkeit als Vorteil erweisen. So k?nnen Studierende, die beispielweise f¨¹r Tutorien eingesetzt werden, zielgerichteter qualifiziert werden, da deren Qualifizierung l?ngerfristig f¨¹r eine Verbesserung der Lehre sorgen kann. Auch der Aufwand, sich immer wieder neu um Studierende zu bem¨¹hen, f¨¹hrt bei Dozierenden angefangen ¨¹ber Sekret?r*innen bis hin zur Personalabteilung zu einem gro?en zeitlichen Aufwand. Au?erdem erweist es sich h?ufig als schwierig, f¨¹r die Universit?t Augsburg f¨¹r StudHK-Stellen Bewerber*innen zu finden. Ein Teil davon ist sicherlich die prek?re Situation von Studierenden, die als StudHKs besch?ftigt sind.
Der Studentische Konvent hat sich am 25.10.2023 der Forderung innerhalb der Tarifverhandlung mit der TdL einen TVStud einzurichten angeschlossen.2 Auch wenn die Bestrebungen nicht erreicht wurden, sollte sich der Studentische Konvent f¨¹r die Umsetzung der erreichten Verbesserung an unsere Universit?t einsetzen.
1?Abschnitt IX. Nummer 1 a)?https://www.tdl-online.de/fileadmin/user_upload/231209_Einigungspapier_v._9.12.2023_-_finale_Fassung.pdf
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Auswirkungen eines Bundesarbeitsgerichtsurteils ¨¹berpr¨¹fen

In seinem Urteil (7 AZR 245/20)1?vom 30.06.2021 pr?zisierte das Bundesarbeitsgericht den Rahmen m?glicher T?tigkeiten Studentischer Hilfskr?fte (StudHKs).

Der Studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung auf, alle Besch?ftigungsverh?ltnisse von StudHKs nach ¡ì 6 des Gesetzes ¨¹ber befristete Arbeitsvertr?ge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG) auf Vertr?glichkeit mit der Klarstellung durch das Bundesarbeitsgericht zu ¨¹berpr¨¹fen und gegebenenfalls einen rechtssicheren Zustand dieser Besch?ftigungsverh?ltnisse herzustellen.

?ber das Ergebnis der Pr¨¹fung soll der Studentische Konvent informiert werden.

Begr¨¹ndung:
Besch?ftigungen als StudHKs werden nach ¡ì 6 Wissenschaftliche und k¨¹nstlerische Hilfst?tigkeiten des WissZeitVG wie folgt definiert: ?Befristete Arbeitsvertr?ge zur Erbringung wissenschaftlicher oder k¨¹nstlerischer Hilfst?tigkeiten mit Studierenden, die an einer deutschen Hochschule f¨¹r ein Studium, das zu einem ersten oder einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss f¨¹hrt, eingeschrieben sind, sind bis zur Dauer von insgesamt sechs Jahren zul?ssig. Innerhalb der zul?ssigen Befristungsdauer sind auch Verl?ngerungen eines befristeten Arbeitsvertrages m?glich.¡°2
Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 30.06.2021 festgestellt, dass es sich bei der Besch?ftigung der Kl?gerin im Center f¨¹r Digitale Systeme (CeDiS), einer zentralen Einrichtung der Freien Universit?t Berlin, nicht um eine Besch?ftigung handelte die im Sinne des ¡ì 6 WissZeitVG als wissenschaftliche oder k¨¹nstlerische Hilfst?tigkeit zu sehen ist. Aus diesem Grund wurde die Befristung des Vertrages nach ¡ì 6 WissZeitVG als unwirksam erkl?rt.
Viele StudHKs der Universit?t Augsburg sind als Tutor*innen in der Lehre besch?ftigt oder wirken direkt in der Forschung an Lehrst¨¹hlen etc. mit. Hier wird eine wissenschaftliche?Hilfst?tigkeit im Sinne des ¡ì 6 WissZeitVG ausgef¨¹hrt, da die T?tigkeit die wissenschaftliche Arbeit anderer in Forschung und Lehre unmittelbar unterst¨¹tzt.
In anderen Bereichen der Universit?t l?sst sich so leicht wahrscheinlich nicht argumentieren, was das Beispiel aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt. Aus diesem Grund soll die Unileitung aufgefordert werden, die Besch?ftigung von StudHKs daraufhin zu ¨¹berpr¨¹fen.
F¨¹r Studierende, die aktuell als StudHKs besch?ftigt sind und deren Vertr?ge eine Befristung nach ¡ì 6 WissZeitVG enthalten und diese nicht unmittelbar die Forschung oder Lehre unterst¨¹tzen, w¨¹rde dies bedeuten, dass die Befristungen in dieser Form unwirksam w?ren.
1?https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/7-azr-245-20/
2?https://www.gesetze-im-internet.de/wisszeitvg/__6.html

Dem Campusleben neue T¨¹ren ?ffnen ¨C Welcome back SOP @UniA

Die Universit?tsleitung soll den Beschluss vom 18. November 2016, der das Veranstalten von Party-Veranstaltungen in Geb?uden der Universit?t verbietet, aufheben.

Begr¨¹ndung:
Nach den Einschr?nkungen durch die Corona-Pandemie, die wir gl¨¹cklicherweise auf dem Campus hinter uns lassen konnten, ist das Leben auf dem Campus gr??tenteils wieder zur¨¹ckgekehrt und eine neue Normalit?t hat sich eingependelt. Diese zeigt nur leider eine deutlich andere soziale Interaktion der Studierenden untereinander als in der vorpandemischen Zeit. Der Campus als Aufenthaltsort und ?Lebensraum¡° ist f¨¹r viele Studierende, die Schulabschluss und Studienbeginn ¨¹ber Onlinelehre erfahren haben nicht mehr so zentral; die Identifikation mit Campus und Universit?t scheint deutlich geringer als zuvor. Und dies obwohl grunds?tzlich sehr gute Voraussetzungen f¨¹r eine hohe Aufenthaltsqualit?t am Campus herrschen.
In den letzten Jahren hat die Studierendenvertretung an vielen Fakult?ten sowie ¨¹berfakult?r gezeigt, dass sie gewissenhaft Veranstaltungen verschiedenster Art am Campus (z.B. im Rahmen des Campussommer 2022, Phil-Sommerfeste, etc.) organisieren kann, um zum einen den Zusammenhalt unter Studierenden und die Verbindung zum Campus zu st?rken und auch den gesetzlichen Aufgaben F?rderung der geistigen, musischen, kulturellen und sportlichen Interessen der Studierenden (BayHIG, Art 27 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3) nachzukommen.
Ein n?chster Schritt w?re, zuk¨¹nftigen Studierendenvertreter*innen den Weg zu bereiten wieder ?Party-Veranstaltungen¡° in den R?umlichkeiten der Universit?t durchzuf¨¹hren, um die Identifikation mit dem Campus, studentisches Leben vor Ort und Partizipationswillen in der Studierendenvertretung zu st?rken. Beispiele sind die im Titel genannte SOP, aber auch der Jura-Ball etc.
Seit dem Verbot durch die Unileitung 2016 hat sich in der Studierendenvertretung viel ge?ndert. Die Personen, die die letzte SOP organisiert haben, sind l?ngst nicht mehr aktiv und somit ist dieses Wissen dadurch auch verloren gegangen. Wir sind aber zuversichtlich, dass mit der richtigen Vorbereitung und einem Austausch von erfahrenen Studierenden intern und auch anderer Hochschulen solche Veranstaltungen wieder gut und sicher durchf¨¹hrbar sind und m?chten daher diese T¨¹r wieder ?ffnen.

Panaschieren bei den Hochschulwahlen 2025

Bei den n?chsten Hochschulwahlen 2025 soll es die M?glichkeit geben bei der Wahl der studentischen Gremien zu Panaschieren.

Begr¨¹ndung:
Dieser ?nderungsvorschlag der Wahlordnung betrifft die Stimmabgabe.
Die Vertreter*innen der Studierenden im Wahlausschuss 2024 fordern, dass n?chstes Jahr f¨¹r die Hochschulwahlen 2025 die M?glichkeit des Panaschierens besteht. Dieser Forderung schlie?t sich der studentische Konvent an. Panaschieren bedeutet das Verteilen mehrerer verf¨¹gbarer Stimmen durch die W?hler*in auf einzelne Kandidat*innen unterschiedlicher Wahllisten.
Sollte dieses Vorgehen bei den Wahlen der anderen Statusgruppen und insbesondere der der Hochschullehrer*innen auf strukturbezogene Probleme sto?en, w?ren wir zufrieden, wenn dieses Vorgehen nur f¨¹r die Studierenden gilt ¨C auf fakult?rer, wie auch ¨¹berfakult?rer Ebene.
Wir begr¨¹nden diesen Schritt damit, dass einerseits wir die Erfahrung gemacht haben (genauso, wie bei einer Gemeinde- oder Stadtratswahl), dass die Wahlberechtigten ihre Wahlentscheidung eher danach ausrichten, dass sie die zur Wahl stehenden Personen auch pers?nlich kennen und gleichzeitig in diesen F?llen die einzelnen Wahlprogramme/-ziele weniger ausschlaggebend als pers?nliche Bez¨¹ge f¨¹r die Wahl sind. Das Problem beim aktuellen Modell ohne Panaschieren ist jedoch, dass oftmals Bekannte der Wahlberechtigten auf verschiedenen Listen zu finden sind.
Andererseits begr¨¹nden wir diesen Schritt damit, dass es ebenfalls eine nicht zu geringe Zahl von ung¨¹ltigen Stimmabgaben bei den Hochschulwahlen der Studierenden gibt (ca. 10 % bei den Konvents Stimmabgaben und ca. 5% bei der EULe/vgl. Ergebnisse 2023 und 2022), bei denen unserer Annahme nach Mitglieder mehrerer Listen gew?hlt werden. Als Grund nehmen wir an, dass die Studierenden in Ihrem Wahlverhalten an die Gemeinde- und Stadtratswahlen denken, wo im Unterschied zu den Hochschulwahlen ein Panaschieren m?glich ist. Diese k?nnen in Hinblick auf die Anzahl der Wahlberechtigten, als auch der Anzahl der abzugebenden Stimmen als Vergleichswert herangezogen werden. Daher sehen wir diese auch als Vorbild f¨¹r unseren Vorschlag, da bei diesem Wahlmodell neben dem Kumulieren auch das Panaschieren m?glich ist.
Durch unseren Vorschlag w¨¹rde das Problem der ung¨¹ltigen Stimmzettel gel?st werden, wie auch gleichzeitig die Wahlbeteiligung erh?ht werden, da viele Studierenden vor allem bekannte Namen und Freund*innen w?hlen ¨C was sich anhand der hohen Wahlergebnisse von ?Phil-leicht w?hlbar¡° zeigt, die jeweils mit Abstand die l?ngsten Wahlvorschl?ge einreichten.
Zu Frage, warum man dieses Vorgehen erst ab 2025 fordert, l?sst sich sagen, dass die Wahlordnung f¨¹r 2024 bereits in der EULe best?tigt wurde und nicht mehr ge?ndert werden kann, da die n?chste EULe-Sitzung zu nah an den Hochschulwahlen liegt. Daher fordern wir die M?glichkeit des Panaschierens bei den Hochschulwahlen 2025.

Stellungnahme: Gegen jegliche Verbote gendersensibler Sprache an Universit?ten und Hochschulen

Der Studentische Konvent lehnt jegliche Verbote gendersensibler Sprache an Universit?ten und Hochschulen ab.

Au?erdem nimmt er zum Verbot, das in der Kabinettssitzung am 19.03.2024 beschlossen wurde, wie folgt Stellung.

Stellungnahme: Gegen jegliche Verbote gendersensibler Sprache an Universit?ten und Hochschulen

Die Studierendenvertretung der Universit?t Augsburg spricht sich gegen jegliche Sprachverbote aus, insbesondere gegen solche, die die Verwendung gendersensibler Sprache untersagen. Die Studierendenvertretung der Universit?t Augsburg sieht es als besonders problematisch an, wenn solche Verbote direkte Auswirkungen auf den universit?ren Alltag haben.

Neben der Freiheit, gendersensible Sprache in jeder Form zu verwenden, ist es wichtig, dass allen Mitgliedern der Universit?ten und Hochschulen die Freiheit haben, sich auszudr¨¹cken, wie sie m?chten.

Am 19. M?rz 2024 wurde im Rahmen der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung vom Minister*innenrat eine ?nderung der Allgemeinen Gesch?ftsordnung f¨¹r die Beh?rden des Freistaates Bayern (AGO) beschlossen. Mit dieser wird die Verwendung von geschlechtergerechter Sprache in bayerischen Beh?rden und damit auch in Teilen an Universit?ten und Hochschulen verboten.

Bayern beschlie?t Verbot der Gendersprache / Ministerrat ?ndert Allgemeine Gesch?ftsordnung f¨¹r Beh?rden des Freistaats / Klarstellung zu amtlichen Regeln des Rats f¨¹r deutsche Rechtschreibung
In Beh?rden in Bayern ist die Gendersprache mit Sonderzeichen zur Geschlechterumschreibung unzul?ssig. Der Ministerrat hat heute eine entsprechende ?nderung der Allgemeinen Gesch?ftsordnung f¨¹r die Beh?rden des Freistaates Bayern (AGO) beschlossen. Die AGO verpflichtet die staatlichen Beh?rden bereits jetzt, die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr anzuwenden. Diese Regelung wurde klarstellend erg?nzt. Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt,?Gender-Gap oder Mediopunkt sind nun ausdr¨¹cklich unzul?ssig. Das gilt unabh?ngig von etwaigen k¨¹nftigen Entscheidungen des Rates f¨¹r deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen. Der Rat f¨¹r deutsche Rechtschreibung hat die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zuletzt mit Beschluss vom 15.12.2023 nicht empfohlen und darauf hingewiesen, dass es sich um Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie handelt, die die Verst?ndlichkeit von Texten beeintr?chtigen k?nnen. Die amtliche Regelung der Rechtschreibung ist auch Grundlage des Unterrichts an den bayerischen Schulen. Das Staatsministerium f¨¹r Unterricht und Kultus wird die Schulen ¨¹ber die pr?zisierten Vorgaben zum Gebrauch von Gendersprache in Schule und Unterricht informieren.
Zitat: Pressemitteilungen: Bericht aus der Kabinettssitzung vom 19. M?rz 2024 zuletzt besucht am 25.03.2024

Der Paragraph 22 Absatz 5 der AGO wurde nun zum 01.04.2024 durch den nachfolgenden Passus erg?nzt.

Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind unzul?ssig.
Zitat: Gesetz- und Verordnungsblatt 2024 S. 56 zuletzt besucht am 29.03.2024

Es ist zu bef¨¹rchten, dass ein derartiges Verbot auch in das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz aufgenommen wird, um dessen Geltungsbereich erheblich auszuweiten. Die Studierendenvertretung der Universit?t Augsburg spricht sich gegen ein solches Vorhaben aus.

Die bayerischen Universit?ten sowie Hochschulen, einschlie?lich der Universit?t Augsburg, sollten sich gegen die Einf¨¹hrung eines entsprechenden Verbots einsetzen, um sicherzustellen, dass an einer Institution, die gegr¨¹ndet wurde, um Wissen zu schaffen, das der Gesellschaft in ihrer Entwicklung dienen soll, auch in Zukunft die sprachliche Weiterentwicklung gew?hrleistet ist. Universit?ten und Hochschulen m¨¹ssen St?tten des Fortschritts sein und den Weg in eine bessere Zukunft aufzeigen.

Das Narrativ rechtspopulistischer und rechtsradikaler Gruppierungen, dass ein Umdenken in der Verwendung von Sprache, um alle Menschen unabh?ngig von ihrem Geschlecht inklusiv anzusprechen, einen Eingriff in die eigenen Freiheiten darstelle, darf kein Grund sein, darauf mit dem Verbot gendersensibler Sprache zu reagieren. Es ist wichtig, dass Menschen sich inklusiv und umsichtig ausdr¨¹cken k?nnen und d¨¹rfen.

Das Verbot von gendersensibler Sprache an Universit?ten und Hochschulen ist eine Verschleierung der tats?chlichen Probleme an Universit?ten und Hochschulen. Studierende haben beispielsweise tagt?glich mit Problemen wie leistbarem Wohnraum, einer ausbleibenden BAf?G-Reform oder einer angemessenen Finanzierung der Studierendenwerke zu k?mpfen. Nicht zu vergessen ist die Tatsache, dass ein Studium trotz Abschaffung der Studiengeb¨¹hren immer noch stark vom famili?ren Hintergrund abh?ngt. Statt gendersensible Sprache an Hochschulen und Universit?ten zu verbieten, sollte sich die Bayerische Staatsregierung lieber mit dringenderen Problemen auseinandersetzen, die Studierende tagt?glich betreffen und die ein Studium erschweren.

Begr¨¹ndung:

Der Studentische Konvent hat am 10.01.2024 beschlossen, im Namen der Studierendenvertretung der Universit?t Augsburg einen ?Offenen Brief zur Regierungserkl?rung der Bayerischen Landesregierung unter Markus S?der vom 5. Dezember 2023¡°1 zu unterzeichnen und sich damit gegen das angek¨¹ndigte Verbot gendersensibler Sprache auch an Universit?ten und Hochschulen ausgesprochen.

Deshalb ist nun der logische Schritt, nachdem dieses geplante Verbot eingerichtet wurde, sich auch gegen dieses auszusprechen und sich zu diesem zu positionieren.

1?https://www.geschlechtergerechtesprache.de

Zus?tzliche Referent*innenstelle f¨¹r das Queerreferat

Eine zus?tzliche Referent*innenstelle soll f¨¹r das Queerreferat eingerichtet werden.

Begr¨¹ndung:
Das Queerreferat ist ein sehr aktives Referat. Die beiden Referent*innen und die freien Mitarbeitenden arbeiten alle sehr viel. Damit die Arbeit der sehr aktiven freien Mitarbeitenden aktiver wertgesch?tzt werden und die gro?e Menge an Aufgaben (Veranstaltungen, Umsetzungen von Antr?gen zu Namens?nderung, perspektivisch Unterst¨¹tzung der Umsetzung der All Gender Toiletten, Organisation Bundestreffen der queeren Hochschulgruppen) gestemmt werden kann, ist es notwendig eine dritte Referent*innenstelle einzurichten. Au?erdem ist gerade in der aktuellen politischen Lage eine starke queere Organisation auch an der Universit?t Augsburg notwendig um die Bedarfe der marginalisierten Gruppe umzusetzen.
?

Gesch?ftsordnungs?nderungsantrag

Aufgrund des ¡ì 21 Abs. 8 der Grundordnung der Universit?t Augsburg (GO) vom 20. Juni 2007 ?ndert der Studentische Konvent die Gesch?ftsordnung des Studentischen Konvents vom 19.07.2023, die zuletzt durch Beschl¨¹sse des Studentischen Konvents vom 25.10.2023 ge?ndert worden ist wie folgt:

¡ì1

In ¡ì 15a Abs. 1 Satz 2 wird der Verweis ?¡ì 15 Satz 3¡° durch den Verweis ?¡ì 15 Satz 4¡° ersetzt.

¡ì2

Abs. 2b des ¡ì 6 wird zu Abs. 1a des ¡ì 6.

¡ì3

¡ì 2 wird durch folgenden Abs. 7a erweitert:

????(7a)?1Als ?Antr?ge an den Fachschaftenrat¡° werden solche Begehren bezeichnet, die einen Beschluss des Fachschaftenrats ¨¹ber
????????1. eine Anweisung an den Allgemeinen Studierendenausschuss,
????????2. eine Stellungnahme,
????????3. Personalfragen,
????????4. eine Handlungs- oder Unterlassungsaufforderung gegen¨¹ber einem anderen Organ der Studierendenschaft, zum Gegenstand haben.
????2Alle in dieser Gesch?ftsordnung getroffenen Regelung zu Antr?gen im Sinne des ¡ì 2 Abs. 7 gelten entsprechend, mit der Einschr?nkung, dass nur die Fachschaftenr?t*innen stimmberechtigt sind.

¡ì4

¡ì 2 wird durch folgenden Abs. 8a erweitert:
????(8a) Als ??nderungsantr?ge zu Antr?gen an den Fachschaftenrat¡° werden solche Begehren bezeichnet, die eine ?nderung eines Antrags im Sinne des ¡ì 2 Abs. 7a zum Gegenstand haben.

¡ì5

Die Aufz?hlung in ¡ì 2 Abs. 9 soll wie folgt gefasst werden:
????1. die Einr?umung des Rederechts,
????2. die Schlie?ung oder Wiederer?ffnung der Redner*innnenliste,
????3. die sofortige Abstimmung,
????4. den ?bergang zum n?chsten Tagesordnungspunkt,
????5. die Nichtbefassung mit einem Antrag,
????6. die Aufnahme, Streichung oder ?nderung von Tagesordnungspunkten oder deren Reihenfolge,
????7. den Ausschluss aller nicht stimmberechtigten Anwesenden,
????8. die befristete Unterbrechung der Sitzung oder
????9. die Vertagung oder Schlie?ung der Sitzung, zum Gegenstand haben.

¡ì6

Die Aufz?hlung in ¡ì 4 Abs. 1 soll durch die nachfolgenden Nummer 4 erg?nzt werden.
????4. die befristete Unterbrechung der Sitzung
Die Nummern 4 und 5 werden zu den Nummern 5 und 6.

¡ì7

Diese ?nderung wird zum 01.02.2024 wirksam.

Begr¨¹ndung:
Zu ¡ì 1: Zuletzt hat der Studentische Konvent den ¡ì 15 ver?ndert. Diese Ver?nderung f¨¹hrte zu einer Verschiebung der S?tze, weshalb der Verweis in ¡ì 15a Abs. 1 aktualisiert werden muss.
Zu ¡ì 2: Abs. 2b des ¡ì 6 sollte aus inhaltlichen Gr¨¹nden der zweite Absatz in ¡ì 6 sein.
Zu den ¡ì¡ì 3 und 4: Nachdem an der Universit?t Augsburg der Fachschaftenrat kein konstituiertes Gremium ist, wurden in der Praxis Antr?ge an diesen immer in den Sitzungen des Studentischen Konvents behandelt. Diese Praxis soll in die Gesch?ftsordnung des Studentischen Konvents aufgenommen werden.
Zu ¡ì 5: Die Liste soll erweitertet werden, um allen Mitgliedern des Konvents es zu vereinfachen, regulativ in den Sitzungsverlauf einzugreifen. In vielen Gremien gibt es eine H?chstdauer von Sitzungen. Dies scheint f¨¹r den Studentischen Konvent keine praktikable L?sung zu sein. Es soll mit der Nummer ?Schlie?ung der Sitzung¡° eine M?glichkeit geschaffen werden, dass der Konvent in seiner Gesamtheit sich entschlie?t, die Sitzung zu beenden.
Zu ¡ì 6: In der Praxis unterbricht der*die Vorsitzende die Sitzung in der ?bereinkunft mit dem ganzen Gremium, ohne dar¨¹ber abzustimmen. Diese Praxis sollte in der Gesch?ftsordnung festgehalten werden.

Unterst¨¹tzung des ?Offenen Briefs zur Regierungserkl?rung der Bayerischen Landesregierung unter Markus S?der vom 5. Dezember 2023¡°

Der ?Offene Brief zur Regierungserkl?rung der Bayerischen Landesregierung unter Markus S?der vom 5. Dezember 2023¡° soll von der Studierendenvertretung der Uni Augsburg unterst¨¹tzt und 拉斯维加斯赌城£º werden. Es soll sich gegen ein angek¨¹ndigtes Gender-Verbot positioniert werden.

Begr¨¹ndung:
Ministerpr?sident Markus S?der k¨¹ndigte in seiner Regierungserkl?rung am 5.12.2024 an, das Gendern an Schulen und in der Verwaltung verbieten zu wollen. Davon werden Universit?ten als staatliche Einrichtungen auch betroffen sein. Bereits jetzt hat das Bayerische Staatsministerium f¨¹r Wissenschaft und Kunst mit einem Schreiben an die Hochschulpr?sident*innen darauf hingewiesen, dass die Verwendung geschlechtergerechter Sprache (bspw. mit Sonderzeichen) f¨¹r die Kommunikation mit Studierenden nicht zul?ssig sei. Was genau sich Herr S?der unter einem Gender-Verbot vorstellt, ist noch unklar, allerdings kann davon ausgegangen werden, dass Hochschulen davon betroffen sein werden und die Regelungen nicht strenger werden.
Wir unterst¨¹tzen den offenen Brief, der sich gegen das Gender-Verbot ausspricht und setzen uns f¨¹r geschlechtergerechte Sprache und die Gleichbehandlung aller Geschlechter ein. Gerade im wissenschaftlichen Kontext ist eine pr?zise Sprache, beispielsweise durch das Verwenden geschlechtergerechter Sprache, wichtig. Jede Person an der Universit?t sollte frei entscheiden k?nnen, wie er*sie sich ausdr¨¹cken m?chte und die M?glichkeit haben, sich durch geschlechtergerechte Sprache inklusiv auszudr¨¹cken. Ein sensibler Umgang mit Sprache ist nicht zuletzt deshalb wichtig, weil sie zur Reproduktion sozialer Ungleichheit beitragen kann. Ein Verbot setzt ein falsches Zeichen ¨C ein Zeichen der Ungleichheit statt der Inklusion.
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Einrichtung von All-Gender Toiletten an der Universit?t Augsburg

In die Geb?ude A, B, D, E, F, G, H, L, N, R, S, W, ?Medizin¡° und ?Alte Universit?t¡° der Universit?t soll mindestens eine geschlechtsneutrale Toilette eingerichtet werden. Hierf¨¹r fordern wir eine Umbeschriftung ausgew?hlter Toiletten: Die hierdurch geschaffenen All- Gender Toiletten sollen mit den anbei hinzugef¨¹gten Piktogrammen neu beschriftet werden. Diese sollen symbolisch zu verstehen geben, ob die vorliegende Toilette lediglich Sitzkabinen oder auch zus?tzliche Pissoirs aufweist, ob sie barrierearm ist oder auch ein Wickeltisch vorhanden ist.

Dabei sollen sich die geschlechtsneutralen Toiletten aufgrund einer m?glichst einfachen Erreichbarkeit m?glichst im Erdgeschoss des jeweiligen Geb?udes befinden. Bevorzugt werden sollen hierbei R?umlichkeiten, die bereits mit einem Wickeltisch ausgestattet sind, damit Elternteile diese geschlechtsunabh?ngig ohne Einschr?nkungen nutzen k?nnen.

Barrierearme Toiletten sind prinzipiell geschlechtsneutral zu beschriften, soweit dies an einzelnen Stellen noch nicht geschehen ist. Uns ist dabei wichtig zu betonen, dass auch Toiletten ohne Barrierearmheit geschlechtsneutral beschriftet werden sollen.

Im Idealfall sollen 5% der Toiletten eines Geb?udes geschlechtsneutral beschriftet und somit f¨¹r alle Studierenden zug?nglich sein.

F¨¹r zuk¨¹nftig geplante Neubauten fordern wir, dass hingegen mindestens 10% der sanit?ren Einrichtungen eines Geb?udes in Form von Einzelkabinen (eigenes Waschbecken, Desinfektionsm?glichkeiten, Menstruationsprodukte, sowie eigenen M¨¹lleimer) aufgebaut werden und somit geschlechtsunabh?ngig nutzbar sein sollen.

Anbei?des Antrags werden sowohl beispielhafte Piktogramme zur Umbeschriftung der Toiletten als auch eine Liste der Toiletten, welche sich zum entgendern eignen, angef¨¹gt.

Begr¨¹ndung:
Die Vereinten Nationen formulierten 17 Sustainable Development Goals (SDGs), welche eine nachhaltige und weltweit friedliche Entwicklung bis 2030 anstrebt. Das SDG 6 bezieht sich hierbei auf ?Sauberes Wasser und Sanit?ranlagen¡°. Es beschreibt die Verf¨¹gbarkeit sanit?rer Einrichtungen als Menschenrecht und als eine von 17 Bedingungen f¨¹r ein friedlicheres gesellschaftliches Miteinander. Auch wenn wahrscheinlich vielen Menschen dies nicht bewusst ist, da eine verf¨¹gbare Toilette f¨¹r die meisten Menschen in Mitteleuropa eine Selbstverst?ndlichkeit darstellt: Sanit?re Einrichtungen sind ein Grundrecht und auch hier an?der Uni Augsburg m¨¹ssen alle Studierenden die M?glichkeit erhalten, diesem Recht ohne Diskriminierung, Angst und Scham nachgehen zu k?nnen.
Neben den Sustainable Development Goals greift auch Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes (GG), welches betont, dass Menschen aufgrund ihres Geschlechts weder benachteiligt, noch bevorzugt werden d¨¹rfen. Hierbei wird deutlich, dass Menschen, welche nicht in die bin?re Geschlechterordnung passen, demnach genauso das Recht auf die Nutzung, f¨¹r sie eingerichteter sanit?rer Anlagen haben.
Die Universit?t Augsburg selbst beschreibt die Umsetzung einer ?uneingeschr?nkte[n] Freiheit Aller zu Wissensvermehrung, Wissenserwerb und Wissensbewahrung¡° als eine ihrer Verpflichtungen. Diese setzt sie allerdings nicht um, solange es Studierende gibt, die in ihrem Studierendenalltag versuchen, auf das Trinken verzichten, um m?glichst lange nicht auf die Toilette gehen zu m¨¹ssen. Sie setzt sie nicht um, solange es Studierende gibt, die m?glichst den Toilettengang meiden und somit Situationen von Scham und Angst vor Diskriminierung und Anfeindungen versuchen, zu verhindern.
Bereits im Jahr 2000 sch?tzte die Biologin Anne Fausto-Sterling den Anteil intergeschlechtlicher* Menschen innerhalb der Gesamtbev?lkerung auf 1,7%. Die Uni Freiburg ver?ffentlichte zudem im Jahr 2016 die Zeit-Verm?chtnisstudie, welche den Gesamtanteil nichtbin?rer Personen auf rund 3,3% sch?tzt. ?bertragen auf die Universit?t Augsburg sind aktuell circa 1.000 Studierende, sowie weitere Mitarbeitende und Angeh?rige der Universit?t, von den Auswirkungen einer zweigeschlechtlichen Denkweise bei der Beschriftung der Toiletten direkt betroffen.
Verantwortlich f¨¹r die Umsetzung dieser ben?tigten strukturellen Bedingungen ist die Unileitung. Ihre Aufgaben bestehen darin, ein Klima zu etablieren, in welchem alle Personen diskriminierungsfrei studieren und arbeiten k?nnen. Hierunter f?llt auch die M?glichkeit, in der Zeit, die in der Universit?t verbracht wird, auf eine angemessene Toilette gehen zu k?nnen.
Geschlechtervielfalt ist Realit?t in der gesamten Hochschule. Daraus resultiert eine gleichstellungs- und diversit?tspolitische Verantwortung, welcher wir uns mit diesem Antrag widmen m?chten.
[...]
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Bef¨¹rwortung von Online-Hochschulwahlen

Unter dem Hintergrund, dass wie im Beschluss des Studentischen Konvents ?Hochschulwahlen online¡° vom 06.07.2022 gefordert, eine Pr¨¹fung f¨¹r die Durchf¨¹hrung der Hochschulwahlen durch eine Onlinetool stattfindet, spricht sich der Studentische Konvent f¨¹r die Einf¨¹hrung von Online-Hochschulwahlen aus.

In den daf¨¹r ins Leben gerufenen Arbeitskreis, entsendet der Studentische Konvent die Vertreter*innen im Wahlausschuss.

Begr¨¹ndung:
Die Durchf¨¹hrung der Hochschulwahlen in einem Onlineformat scheint wenig Nachteile mit sich zu bringen. Im Gegenteil kann auf eine h?here Wahlbeteiligung gehofft werden. Au?erdem ist diese wahrscheinlich nachhaltiger, da auf die vielen Mengen Papier in Form von Wahlzetteln verzichtet werden kann. Ob sich eine Umstellung aus einer ?konomischen Perspektive lohnt, ist unklar, die nicht mehr ben?tigten Personalkapazit?ten sollten die Durchf¨¹hrung und die Organisation jedoch verschlanken k?nnen.
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?bersicht der voraussichtlichen Ausgaben

Der Studentische Konvent verabschiedet, nach ¡ì 17 Abs. 11 Satz 1 der Grundordnung der Universit?t Augsburg, die vorgeschlagene ?bersicht (siehe Anlage) der voraussichtlichen Ausgaben der ¨¹berfakult?ren Studierendenvertretung.

Begr¨¹ndung:
Der Haushalt musste aufgrund kleiner Probleme nochmal ¨¹berarbeitet werden.

Die ?bersicht der vorraussichltichen Ausgaben kann aus Gr¨¹nden der geheimhaltung an dieser Stelle nicht ver?ffenlticht werden.

Antisemitismus und Rassismuss an der Universit?t Augsburg langfristig ernst nehmen -?Einrichtung eines Kompetenzzentrums Antisemitismus- und Rassismusforschung an der Universit?t Augsburg

Der studentische Konvent der Universit?t Augsburg empfiehlt der Universit?tsleitung die Einrichtung eines Kompetenzzentrums f¨¹r Antisemitismus- und Rassismusforschung an der Universit?t Augsburg, das sich langfristig folgenden Aufgaben widmen soll:

  • Interdisziplin?re Forschung und Lehre im Bereich der Antisemitismusforschung, der Rassismusforschung und der Postcolonial Studies.
  • Aktive Wissenschaftskommunikation der Forschungsergebnisse mit der Zivilgesellschaft durch ?ffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, Workshops und Publikationen.
  • Entwicklung und Durchf¨¹hrung von didaktischen Konzepten f¨¹r Lehrkr?fte zur Aufkl?rungsarbeit gegen Antisemitismus und Rassismus in der politischen Bildung sowie in und au?erhalb der schulischen Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung.
Begr¨¹ndung:
Das vergangene Jahr hat auf verschiedene Weisen die Notwendigkeit aufgezeigt, gegen Antisemitismus und Rassismus vorzugehen. Ein Beispiel stellt die sogenannte Flugblattaff?re um Hubert Aiwanger und der gesellschaftliche Umgang mit dem neonazistischen und antisemitischen Flugblatt dar. Das andere Beispiel ist, ohne Zweifel, das von der Hamas begangene Pogrom am 7. Oktober diesen Jahres, welches der Welt, in einer seit dem Ende der Shoah nicht mehr gesehenen, wahllosen antisemitischen Vernichtungswunsch zur Schau gestellt hat. Den Opfern dieses Pogroms der Hamas und den Opfern des dadurch?hervorgerufenen Milit?reinsatzes gilt unser Mitgef¨¹hl. Diese Beispiele zeigen eindr¨¹cklich, dass immer noch gegen Antisemitismus und Rassismus gehandelt werden muss, weltweit und damit auch in Augsburg.
In diesem Zusammenhang d¨¹rfen die Klagen der Lehrerverb?nde ¨¹ber die Zunahme von Antisemitismus und Rassismus an den Schulen nicht vergessen werden. Gesellschaftlich zeigt sich die Schwierigkeit im Umgang mit Antisemitismus und Rassismus sowie eine Unf?higkeit im Umgang mit gezielter Desinformation, gerade wenn es sich um israelbezogenen Antisemitismus handelt. Dies darf aber unter keinen Umst?nden bedeuten, dass die Abschiebungen von Menschen ein ad?quates Mittel gegen Antisemitismus darstellen w¨¹rden. Da es sich hierbei auch um persistente Ph?nomene handelt, hilft keine kurzfristige Aktion, sondern nur eine langfristige Institutionalisierung von gezielter Forschung, Lehre und Wissenschaftskommunikation in diesen Bereichen.
Ebenso hat das 20. Jahrhundert neben den Menschenrechten zu zwei zentralen Erkenntnissen gef¨¹hrt, hinter die nicht mehr zur¨¹ckgetreten werden darf. Dies sind die Erkenntnisse der Antisemitismusforschung wie auch die Erkenntnisse aus dem Kreis der Decolonial and Postcolonial Studies. Trotz der Tragweite dieser beiden Erkenntnisse mangelt es in der aktuellen Wissenschaftslandschaft an interdisziplin?ren Projekten, welche versuchen, diese Erkenntnisse miteinander zu vermitteln. Das Kompetenzzentrum k?nnte hierbei ein Signal f¨¹r die Wissenschaftsgemeinschaft und ein Schritt in die Zukunft sein.
Die Universit?t Augsburg w¨¹rde sich f¨¹r ein solches Kompetenzzentrum auch aufgrund der Stadtgeschichte Augsburgs besonders eignen, denn die Fr¨¹he Neuzeit Augsburgs sticht vor anderen St?dten zweifach heraus. Zum einen wurde im Jahre 1438 zum ersten Mal die J¨¹dische Gemeinde Augsburgs durch den Rat der Stadt vertrieben, ein Akt, an dem sich die Stadt erheblich bereicherte. Zum anderen haben die m?chtigen Augsburger Handelsfamilien der Fugger und Welser massiv in den fr¨¹hen Kolonialismus des 16. Jahrhunderts investiert und damit bedeutende Gewinne gemacht. So haben die Welser ab 1528 das heutige Venezuela kolonialisiert und diese Kolonie bis 1556 ausgebeutet, w?hrend die Fugger aktiv an der Sklavenarbeit in den spanischen Kolonien verdienten. Anlass genug f¨¹r ein solches Kompetenzzentrum, da hier auch in der Regionalgeschichte Forschung m?glich ist.
All dies vermittelt einen langfristigen Handlungsbedarf in der Forschung und der Lehre gegen Antisemitismus und Rassismus. Diesem Bedarf k?nnte das empfohlene Kompetenzzentrum f¨¹r Antisemitismus- und Rassismusforschung an der Universit?t Augsburg begegnen und so einen Beitrag f¨¹r ein friedlicheres 21. Jahrhundert leisten.
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Erg?nzungen weiterer Geschlechtsoptionen

Der Studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung dazu auf, Studierenden auf Formularen mehrere Optionen zur Geschlechtsangabe zu bieten.
Bei der Einschreibung an der Universit?t stehen aktuell die Optionen "m?nnlich", "weiblich", "divers" und "undefiniert/keine Angabe" zur Auswahl. Auf dem Formular zur Namens?nderung fehlt letztere Option, hier gibt es nur "m?nnlich", "weiblich" und "divers". Diese Auswahl muss auf allen Formularen verbessert und vereinheitlicht sowie durch weitere Optionen erg?nzt werden.
Hierf¨¹r soll ein Expert*innenrat errichtet werden. Dieser Rat soll sich aus Personen aus dem B¨¹ro f¨¹r Chancengleichheit, Forschenden aus dem Bereich Gesundheitssoziologie und von Seiten der Studierendenvertretung mit Personen aus dem Queerreferat und dem Referat f¨¹r Gender und Gleichstellung zusammensetzten. Der Expert*innenrat soll mithilfe gemeinsamer Diskussionsrunden entscheiden, welche weiteren Geschlechtsangaben sinnvoll sind um die Lebensrealit?ten von Studierenden, die sich nicht mit den bestehenden Optionen identifizieren k?nnen, abzubilden und ihre eigenen Identit?ten anzuerkennen.
Begr¨¹ndung:
Seit dem Wintersemester 2020/21 wird in den Statistiken der Universit?t Augsburg die Option ?divers¡° gelistet. Laut diesen Statistiken sind unter den Studierenden nur 10 Personen1, die den Gendereintrag ?divers¡° angegeben haben.
Dies sehen wir jedoch nicht als Beweis, dass alle anderen Personen entweder ?m?nnlich¡° oder ?weiblich¡° sind, sondern vielmehr, dass die bisherige Regelung der geschlechtlichen Vielfalt der Studierenden nicht gerecht wird. Es ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.
Zudem ist der Begriff ?divers¡° stark biologistisch gepr?gt, da er viel mehr auf intergeschlechtliche Menschen als auf nichtbin?re Menschen ausgerichtet ist. So werden Gender-Realit?ten jenseits der Intergeschlechtlichkeit nicht mit einbezogen, was seit Jahren kritisiert wird.
Die neu zu erarbeitenden Optionen sollen als Selbstbezeichnung dienen k?nnen, was bedeutet, dass Menschen sich mit dieser identifizieren und sich selbst so nennen w¨¹rden.
1?/de/ueber-uns/zahlen/
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Transparente Kommunikation f¨¹r die M?glichkeit der Namens?nderung

Der studentische Konvent fordert die Studierendenkanzlei auf, transparent die M?glichkeiten und Anforderungen f¨¹r die ?nderung von Namen und/oder Geschlechtseintrag an der Universit?t Augsburg bekanntzugeben, insbesondere ¨¹ber die Webseite.
Aktuell steht nur das unkommentierte Formular auf der Webseite1. Hier wird nicht erkl?rt, welche Dokumente n?tig bzw. ausreichend sind, etwa der dgti*-Erg?nzungsausweis. Somit werden Barrieren geschaffen, die einfach zu beheben sind.
Auch gilt dies bei der ?nderung von Mail-Adressen im Rahmen der Namens?nderung. Hier entstehende Fragen, etwa bez¨¹glich des Zugangs zu fr¨¹heren Mails, sollten direkt kommuniziert werden.
Ein positives Beispiel bietet hier die Uni Bamberg. Diese erkl?rt beim Formular die n?tigen Dokumente2?und hat zus?tzlich ein FAQ3, um viele dabei bestehende Fragen zu beantworten.
Dies w?re ein unkomplizierter Schritt zu einer queerfreundlicheren Universit?t.
Begr¨¹ndung:
Zu einer queerfreundlichen Universit?t geh?rt, bestehende H¨¹rden abzubauen.
Gerade bei diesem Formular handelt es sich um eine dieser H¨¹rden. Die n?tigen Dokumente werden nicht beschrieben, obwohl sie nicht offensichtlich und ggf. mit weiteren Antr?gen verkn¨¹pft sind.
Auch hat die Namens?nderung erhebliche Implikationen, die im Voraus klar sein sollte. Dies betrifft beispielsweise die Auffindbarkeit des vorherigen Namens, die Handhabung in laufenden Veranstaltung sowie Mailverteiler.
Diese H¨¹rden k?nnen davon abhalten, die M?glichkeit der Namens?nderung zu nutzen.
Die Uni Bamberg zeigt hier, wie eine bayerische Universit?t mit wenig Aufwand einen praktischen Unterschied machen kann, der ¨¹ber Statements hinausgeht.
1?/de/organisation/einrichtungen/studierendenkanzlei/antrage/
2?https://www.uni-bamberg.de/studium/im-studium/studienorganisation/veraenderungsmeldung/
3?https://www.uni-bamberg.de/antidiskriminierung/faq-trans-und-studium/
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?nderung der RZ-Kennung erm?glichen nach Namens?nderung

Der Studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung und das Rechenzentrumdazu auf, die M?glichkeit zur ?nderung der RZ-Kennung zu schaffen. Dies ist aktuell nicht m?glich.
Betroffen sind alle Menschen, die bei ihrer Immatrikulation einen anderen Namen f¨¹hrten als im weiteren Verlauf der Universit?tszugeh?rigkeit, wie beispielsweise trans* Personen oder Verheiratete.
Durch den Antrag auf ?nderung pers?nlicher Daten werden in der Regel alle Daten wie die E- Mail-Adresse und die Namenseintragung auf Digicampus ausgetauscht, nur die RZ-Kennung bleibt bestehen. Dies ist eine gro?e und relevante L¨¹cke in der respektvollen Behandlung aller Studierenden. Betroffene m¨¹ssen sich schlie?lich mit einem Namen, der nicht ihrer ist, auf Digicampus, STUDIS, oder vielen weiteren Seiten anmelden.
Besonders im Fall von Studierenden, die ihren Vornamen ge?ndert haben, kann dies im Sinne der Rechtssicherheit zu Problemen f¨¹hren. Das kommende Selbstbestimmungsgesetz enth?lt bu?geldbew?hrte Regelungen gegen die Offenbarung des fr¨¹heren Geschlechtseintrags. Da aus der RZ-Kennung oft der Vorname abgeleitet werden kann, drohen hier der Uni Klagen, sofern keine ?nderung vorgenommen wird.
Begr¨¹ndung:
Ein produktiver Studienalltag an der Uni Augsburg erfordert in der Regel das t?gliche Einloggen auf Digicampus. Hierbei werden Studierende, die den Namen, den sie bei ihrer Immatrikulation angegeben haben, nicht mehr verwenden, durch Eingabe der RZ-Kennung weiterhin mit diesem konfrontiert. Dieses sogenannte Deadnaming kann jedoch ernsthafte Folgen f¨¹r betroffene Studierende haben.
So ist beispielsweise bei trans* Personen die Nutzung der auf dem Deadname basierenden RZ-Kennung keineswegs nur eine unwichtige Kleinigkeit. Deadnaming entwertet nicht nur die Geschlechtsidentit?t der Betroffenen, sondern kann diese auch retraumatisieren oder zu?Selbsthass und Depressionen f¨¹hren.1?Die Forschung zeigt, dass die st?ndige Nennung des Deadnames erhebliche negative psychische Auswirkungen auf die Betroffenen haben kann.2
Nicht zuletzt kann das t?gliche Deadnaming schlie?lich auch den Erfolg des Studiums extrem mindern, bzw. den Studienalltag erschweren. Somit ist die M?glichkeit der ?nderung der RZ- Kennung ¨¹beraus wichtig, auch wenn dies Arbeit bedeutet.
1?https://www.nuutro.de/deadnaming
2?Shipherd, J. C., Berke, D., & Livingston, N. A. (2019). Trauma recovery in the transgender and gender diverse community: Extensions of the minority stress model for treatment planning. Cognitive and Behavioral Practice, 26(4), 629¨C646. https://doi.org/10.1016/j.cbpra.2019.06.001
Beschluss: ?nderung der RZ-Kennung erm?glichen nach Namens?nderung
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Namenserg?nzung bereits nach Selbstauskunft f¨¹r universit?tsinterne Kommunikation

Der Studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung und die Studierendenkanzlei auf, in universit?tsinterner Kommunikation die Nutzung eines Alternativnamens nach Selbstauskunft zu erm?glichen, der dort den amtlichen Namen ersetzt.
Aktuell ist eine Namens?nderung nur mit einem Erg?nzungsausweis der dgti (Deutsche Gesellschaft f¨¹r Transidentit?t und Intersexualit?t) m?glich. Wir fordern stattdessen, dass bereits eine Selbstauskunft der Studierenden bei der Studierendenkanzlei gen¨¹gt, beispielsweise in Form eines daf¨¹r erstellten Formulars, um zumindest eine Erg?nzung des amtlichen Namens durchzuf¨¹hren. Dabei soll der Alternativname in der uniinternen Kommunikation den amtlichen Namen ersetzen, wenn Studierende diesen aus diversen Gr¨¹nden nicht (mehr) verwenden. Die universit?tsinterne Kommunikation betrifft beispielsweise die Namensanzeige auf Digicampus oder Teilnahmelisten.
Diese M?glichkeit soll sowohl durch einen Antrag als auch bei der Immatrikulation gegeben sein.
Auf offiziellen Dokumenten muss bekanntlich aus rechtlichen Gr¨¹nden weiterhin der amtliche Name verwendet werden. Auch eine Erneuerung der Campuskarte ohne vorhandenen Erg?nzungsausweis sehen wir kritisch, da sich Studierende so beispielsweise bei Fahrkartenkontrollen nicht richtig ausweisen k?nnen. Die Namenserg?nzung ohne den dgti- Ausweis und stattdessen durch Selbstauskunft geht also nicht ¨¹ber die Kommunikation innerhalb der Universit?t hinaus, ist aber hier erforderlich.
Begr¨¹ndung:
Die Beantragung des dgti-Erg?nzungsausweises stellt f¨¹r einige Studierende eine H¨¹rde dar. So kann es f¨¹r einige Menschen eine psychische Belastung darstellen, den Ausweis bei der dgti zu beantragen. Au?erdem belaufen sich die Kosten f¨¹r den Ausweis auf aktuell 19,99€. Die hat am Ende des Monats nicht mehr jede*r Studierende zur freien Verf¨¹gung. Au?erdem sollte es Studierende nichts kosten m¨¹ssen, von der Universit?t mit dem gew¨¹nschten Namen angesprochen zu werden. Sie sollte stattdessen die Selbstauskunft sowie die Identit?t der?Studierenden respektieren und auch ohne Vorlage eines Erg?nzungsausweises den Namen f¨¹r die interne Kommunikation ?ndern.
Unter dem Punkt ?Gender und Diversit?t, Heterogenit?t¡° auf der Website beschreibt die Uni Augsburg ihr Leitbild wie folgt: ?Die Diversit?t von Studierenden der Universit?t Augsburg im Hinblick insbesondere auf Gender, [...] werden als wertvolle Bereicherung anerkannt und bei der Weiterentwicklung von Studien-, Lehr- und Unterst¨¹tzungsangeboten ber¨¹cksichtigt. Die Universit?t wirkt in Studium und Lehre auf die Realisierung von Chancengleichheit [...].¡°1?Diese beidenselbst auferlegten Grunds?tze verfolgt die Universit?t mit der aktuellen Regelung zur Namens?nderung aber nicht. So wird die Diversit?t der Studierenden nicht ber¨¹cksichtigt, wenn diese aus ganz verschiedenen, pers?nlichen Gr¨¹nden noch keinen Erg?nzungsausweis besitzen. Das wiederum spricht gegen den Grundsatz der Chancengleichheit. Hierunter f?llt schlie?lich auch, dass alle Studierende, unabh?ngig ihrer finanziellen Situation, das Recht darauf haben, innerhalb der Universit?t mit dem Namen angesprochen zu werden, mit dem sie sich identifizieren. Sogenanntes ?Deadnaming¡°, beispielsweise auf Digicampus, kann nicht zuletzt sehr unangenehm, oder sogar retraumatisierend f¨¹r betroffene Studierende sein und sich so negativ auf den Studienalltag auswirken.
1?/de/ueber-uns/leitbild/leitbild-lehre/
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Aufwandsentsch?digung f¨¹r Mitglieder der ¨¹berfakult?ren Studierendenvertretung

Der Studentische Konvent erkennt den zeitlichen Aufwand, der mit den Aufgaben des Pr?sidiums des Studentischen Konvents, sowie den Aufgaben der EULe-Vertreter*innen einhergeht, an.
Deshalb fordert der Studentische Konvent eine Aufnahme von Aufwandsentsch?digungen f¨¹r die Mitglieder des Pr?sidiums des Studentischen Konvents in den Haushalt der Studierendenvertretung, wie dies f¨¹r den AStA-Vorstand ¨¹blich ist. Sowie eine Aufwandsentsch?digung f¨¹r die EULe-Vertreter*innen wie f¨¹r die StuR?t*innen ¨¹blich.
Begr¨¹ndung:
In den letzten Haushalten der Studierendenvertretung war der Punkt Aufwandsentsch?digung f¨¹r den AStA-Vorstand (derzeit 613,53€) enthalten. ?hnlich wie f¨¹r die Mitglieder des AStA- Vorstands, stellt die Mitgliedschaft im Pr?sidium des Studentischen Konvents einen gro?en zeitlichen Mehraufwand dar. Deshalb sollen auch die Mitglieder des Pr?sidiums des Studentischen Konvents mit solch einer Aufwandsentsch?digung bedacht werden.
Dar¨¹ber hinaus w?re auch eine Aufwandsentsch?digung f¨¹r die gew?hlten Vertreter*innen der Erweiterten Universit?tsleitung w¨¹nschenswert. Diese k?nnte sich in der H?he an den Aufwandsentsch?digungen der Studierendenr?t*innen der Fakult?ten orientieren (derzeit 104€).
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?bersicht der voraussichlichten Ausgaben

Der Studentische Konvent verabschiedet, nach ¡ì 17 Abs. 11 Satz 1 der Grundordnung der Universit?t Augsburg, die vorgeschlagene ?bersicht (siehe Anlage) der voraussichtlichen Ausgaben der ¨¹berfakult?ren Studierendenvertretung.
Begr¨¹ndung:
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Die ?bersicht der vorraussichltichen Ausgaben kann aus Gr¨¹nden der Geheimhaltung an dieser Stelle nicht ver?ffentlicht werden.

Gegen Studiengeb¨¹hren f¨¹r Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland

Der Studentische Konvent spricht sich grunds?tzlich gegen Studiengeb¨¹hren aus.

Seit dem Inkrafttreten des BayHIG Anfang 2023 ist es den bayerischen Hochschulen m?glich, Studiengeb¨¹hren f¨¹r Studierende zu erheben, die nicht aus der EU kommen. Die TUM hat diese bereits eingef¨¹hrt in H?he von mehreren tausend Euro pro Jahr, andere Hochschulen ziehen dies in Erw?gung.

Diese Kosten bedeuten, dass ausschlie?lich Menschen mit reichen Familien sich ein Studium in Deutschland leisten k?nnen, was sehr viele ausschlie?t. Dies bedeutet nicht nur eine Ungerechtigkeit, sondern die so ausgeschlossenen Menschen w¨¹rden auch unsere Uni nicht mit ihrer Anwesenheit bereichern.

Begr¨¹ndung:
Zwar sind aktuell keine Pl?ne der Uni Augsburg in diese Richtung bekannt, weshalb es um eine grunds?tzliche Positionierung geht, damit dies auch so bleibt.
Wie schon beim Bildungsstreik und der H?rsaalbesetzung von 2009 ist diese grunds?tzliche Positionierung wichtig, da Studiengeb¨¹hren immer mit einer massiven Bildungsungerechtigkeit einhergehen. Von dieser Position darf die Universit?t und der Studentische Konvent nicht abr¨¹cken, gerade weil es sich hier um eine vunerable Gruppe handelt.
Die neu eingef¨¹hrte M?glichkeit f¨¹r Studiengeb¨¹hren in Art. 13 BayHIG ist deutschlandweit einzigartig, was die Wichtigkeit des Widerspruchs erh?ht, damit dies nicht auch in anderen Hochschulen und Bundesl?ndern eintritt.
Dieser Antrag f?llt in den Aufgabenbereich der Studierendenvertretung gem?? Art. 27 BayHIG, da er die wirtschaftlichen und soziale Belange der Studierenden, die Pflege der Beziehungen zu ausl?ndischen Studierenden sowie die F?rderung der Chancengleichheit der Studierenden betrifft.
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Haushalts?nderungsantrag

Der Haushaltspunkt ?Wasserspender mit AStA-Werbung¡° welcher 4000€ umfasst, soll neu aufgeteilt werden. 1000€ dieses Punkts soll in den neuen Haushaltspunkt ?Soundboks¡° und 1300€ in den neuen Haushaltspunkt "Handpritschenwagen" umgewandelt werden.

Begr¨¹ndung:
Begr¨¹ndung f¨¹r den Handpritschenwagen:
Unser Bierbank-Transportw?gelchen ist kaputt gegangen und absolut nicht f¨¹r die rauhen Beanspruchungen auf dem Campus ausgelegt. Zudem wollen wir eine M?glichkeit, um gr??ere Mengen Material (z.B. Biertischgarnituren, Getr?nkekisten, Pavillons, Sektgl?ser, Flyerkisten, Popcornmaschine, Gl¨¹hweinkocher, Gl¨¹hwein, Soundboks, Kaffee, Aufsteller und was man sonst so bei Veranstaltungen braucht) sicher und gut auf dem Campus (auch zwischen den Geb?uden) transportieren zu k?nnen.
Daher wollen wir einen Wagen, auf dem Bierb?nke gut transportiert werden k?nnen (Tisch+Bank = 75cm) und der entsprechend viel Zuladung hat daf¨¹r und Luftbereifung hat, um auf dem Pflaster gut fahren zu k?nnen.
Gelagert werden soll dieser im "Kabuff" neben den Biertischgarnituren, weshalb die dortige T¨¹re das Nadel?hr f¨¹r die Breite des Wagens darstellt, daher soll dieser ca 80cm breit sein. Dieser soll auch ¨¹ber das AStA-Verleihsystem den Hochschulgruppen und Stur?ten etc. f¨¹r die Nutzung zug?nglich gemacht werden.
Es wurde davor gepr¨¹ft ob die Universit?t schon einen ?hnlichen Wagen der die Anforderungen erf¨¹llt, dies wurde jedoch von mehreren Stellen verneint und eine Anschaffung unsererseits begr¨¹?t.
Begr¨¹ndung f¨¹r die Soundboks:
Mit einer Soundboks soll die Bekanntheit des AStA gesteigert werden, indem Veranstaltungen akoustisch besser wahrnehmbar werden. Zudem soll Sie f¨¹r Veranstaltungen jeder Art der verschiedenen Referate (z.B. Kulturreferat, Referat f¨¹r Studentische Freir?ume oder Referat f¨¹r Umwelt und Klima genutzt werden k?nnen und ebenfalls ¨¹ber das AStA-Verleihsystem Hochschulgruppen und StuR?ten zug?nglich gemacht werden f¨¹r F?rderung der geistigen, musischen, kulturellen und sportlichen Interessen der Studierenden. Zudem kann diese zusammen mit der Soundboks des StuRa Phil-Soz im Stereobetrieb eingesetzt werden.

Unterst¨¹tzung TVStud

Der Studentische Konvent unterst¨¹tzt die Bestrebungen innerhalb der Tarifverhandlung des TV-L 2023, einen TVStud (Tarifvertrag f¨¹r die Studentischen Hilfskr?fte (SHKs)) zu erreichen. Deshalb beauftragt er den AStA mit folgenden Aufgaben:

  1. Die Studierenden (und damit auch die SHKs) sollen ¨¹ber die anstehenden Tarifverhandlungen und den TVStud ¨¹ber eine Rundmail und die weiteren Mittel des ?ffentlichkeitsreferats informiert werden.
  2. Die Studierenden (und damit auch die SHKs) sollen ¨¹ber Planungstreffen, Aktions- und Streikaufrufe f¨¹r die Tarifrunde informiert werden, sofern der AStA davon rechtzeitig in Kenntnis gesetzt wird.
  3. Im Namen des Studentischen Konvents eine ?ffentlichkeitswirksame Pressemitteilung an die Lokalpresse schicken, in der dieser die Bestrebungen f¨¹r einen TVStud unterst¨¹tzt.

Begr¨¹ndung:
Aktuell sind lediglich Studentische Hilfskr?fte in Berlin Teil eines Tarifvertrags. F¨¹r studentisch Besch?ftigte in anderen Bundesl?ndern gelten entsprechend keine einheitlichen Regeln, sondern die unterschiedlichsten Vertragsarten, Bestimmungen und Nebenabsprachen. Ein Gewirr an h?chst unterschiedlichen und intransparenten Regelungen, ohne die M?glichkeit, sich konkret und unabh?ngig ¨¹ber die Vertrags- und Arbeitsbedingungen zu informieren. Erschwerend kommt hinzu, dass Arbeitsbedingungen ¨C hinsichtlich Stundenlohn, Befristungsdauer, Personalvertretung und Urlaubszeit ¨C lediglich die gesetzlichen Mindestregelungen erf¨¹llen m¨¹ssen.
Da Studentische Hilfskr?fte an Universit?ten in der Lehre, in der wissenschaftlichen Arbeit und in der Organisation des Alltags ganz wesentliche Arbeit leisten, sollte diese auch durch einen Tarifvertrag anerkannt werden. Der TVStud hat das Potenzial, die Arbeitsbedingungen aller studentisch Besch?ftigten einheitlich und gleicherma?en zu verbessern. Ebenso f¨¹hrt dieser zu einer besseren Ausfinanzierung der Universit?ten und erh?ht damit die Qualit?t des Lehr- und Wissenschaftsbetriebs an den jeweiligen Universit?ten.
Dank den Bem¨¹hungen der bundesweiten TVStud-Initiative wurde die Forderung nach einem studentischen Tarifvertrag in den Forderungskatalog der kommenden TV-L-Runde (Tarifrunde der L?nder) aufgenommen. Das ist eine einmalige Chance, die Arbeitsbedingungen und die Anerkennung von SHKs zu verbessern. Diese Chance sollte auch der Studentische Konvent in Augsburg ergreifen und die Bestrebungen f¨¹r einen TVStud unterst¨¹tzen und den AStA damit beauftragen. Auch ist die Organisation von SHKs zurzeit schwierig, da der Personalrat der Universit?t Augsburg bisher nur jene Besch?ftigten der Universit?t anspricht und aktiv organisiert, die bereits unter TV-L arbeiten. Somit hat der AStA hier die M?glichkeit, die Vernetzung von SHKs zu unterst¨¹tzen.
Diese Unterst¨¹tzung und der Aufruf f¨¹r den TVStud k?nnen somit mittelfristig f¨¹r Anerkennung sorgen, Arbeitsbedingungen verbessern und die Qualit?t der Universit?t Augsburg steigern.

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Denkmal f¨¹r die CampusCat

Die Universit?t Augsburg m?ge ein Bronze-Denkmal auf einem Podest f¨¹r die?CampusCat errichten.

Begr¨¹ndung:
Am 14. September 2023 ? ist traurigerweise die CampusCat (Kater Leon) bei ihrer Besitzerin verstorben. Die CampusCat begleitete seit 20091?zahlreiche Generationen an Studierenden in ihrem Uni-Alltag und begeisterte durch ihre Zutraulichkeit; sie half durch s?mtliche Pr¨¹fungsphasen, Vorlesungen usf.. Neben den pers?nlichen Kontakten begeisterte die CampusCat auch in Online-Pr?senz zun?chst auf Facebook2?und sp?ter auch auf Instagram. Auf den beiden Plattformen zusammen folgen ¨¹ber 43.000 Menschen der CampusCat und begeisterten sich f¨¹r ihre Welt. Die CampusCat musterte sich zweifelsohne zum Wahrzeichen der Universit?t3, erlang bemerkenswerte Ber¨¹hmtheit ¨¹ber etwaige News-Artikeln und sogar einer eigenen Wikipedia-Seite. Auch von offizieller Seite best?tigte die Universit?t 2021, dass die CampusCat in einem expliziertem Wir-Gef¨¹hl zu uns geh?rt: ?Wir freuen uns sehr, dass Leon zu uns geh?rt...¡°4.
Der Tod der CampusCat sorgte f¨¹r ein breites ?ffentliches Interesse und in den Kommentaren zeichnete sich schnell der explizite Wunsch der Studierenden ab, ein dauerhaftes, lebensgro?es Denkmal f¨¹r die CampusCat zu errichten.
Der Vorschlag eines Spendenaufrufs in der Kommentarsektion unter der traurigen Nachricht auf der campuscataux Seite, f¨¹r einen Bronzeabguss der CampusCat, sto? auf viel positives Feedback und 230 Likes, der Kommentar: ?Campus cat Statue Button¡° wurde ¨¹ber 250 Mal geliked. Etliche weitere Kommentare ?u?erten hierzu den selben Wunsch.5
Es ist die Pflicht der Studierendenvertretung diesem explizitem Wunsch der Studierenden nachzukommen und gemeinsam mit der Universit?t eine ad?quate Erinnerung an Leon zu schaffen, der die Universit?t ¨¹ber viele Jahre bereicherte. Wir verabschieden uns in Trauer von Leon, komm gut r¨¹ber ¨¹ber die Regenbogenbr¨¹cke.
1?https://www.hallo-augsburg.de/campus-cat-augsburg-wo-ist-die-campus-cat-der-uni-augsburg_yGM
2?https://www.facebook.com/CampusCatAux/
3?https://unishop-augsburg.com/accessoires/accessoires/7/campus-cat
4?https://hohe-tiere.pinguinpod.de/2021/08/campus-cat-der-kater-im-hoersaal/
5?https://www.instagram.com/campuscataux/

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Stellungnahme zum Antrag ?Gloryholes im H?rsaalzentrum¡°

Mit der nachfolgenden Stellungnahme positioniert sich der Studentische Konvent zu den Geschehnissen im Zusammenhang mit dem Antrag ?Gloryholes im H?rsaalzentrum¡° sowie der Thematik, die durch diesen aufgekommen ist.

Stellungnahme:

Der Studentische Konvent erachtet es als wichtig, sich mit queeren Thematiken auseinanderzusetzen. Dazu geh?rt ein heteronormativit?tskritischer Diskurs an der Uni ¨C ein Problembewusstsein f¨¹r Heteronormativit?t: Dies ist ein gesellschaftliches System, das queere Menschen unsichtbar macht, in ihrer Entfaltung unterdr¨¹ckt und ihnen Gewalt zuf¨¹gt.

Mit gro?er Verwunderung nehmen wir daher nun das bundesweite Interesse im Internet und der Presse an einem Antrag wahr, der noch gar nicht im Studentischen Konvent diskutiert und abgestimmt wurde. Dass diesem Antrag dabei mit einer Mischung an Belustigung und moralisierender Abscheu und Ekel begegnet wird, kann anhand der Wortwahl zum Teil mit queerfeindlichen Einstellungen erkl?rt werden, die immer noch tief in unserer Gesellschaft verankert sind. Au?erdem zeigt sich ein Unverst?ndnis ¨¹ber die Strukturen und Funktionsweise der Studierendenvertretung und wenig Wille, diese genauer zu recherchieren: Zun?chst haben alle Studierenden ein Antragsrecht, der betreffende Antrag ist nicht als ?Position der Augsburger Studierendenvertretung¡° zu verstehen.

Queere Studierende erleben t?glich Diskriminierung am Campus. Beispiele daf¨¹r sind die Unm?glichkeit, die RZ-Kennung, also den Namen des Uni-Accounts, an einen neuen Vornamen anpassen zu lassen und die ausschlie?lich bin?r-gegenderten Toiletten. Diese und andere Probleme, die vor allem queere Studierende, aber auch andere Universit?tsangeh?rige, betreffen, m¨¹ssen sichtbar gemacht und gel?st werden.

Der Studentische Konvent freut sich ¨¹ber die diskursive Anregung durch den Antrag ?Gloryholes im H?rsaalzentrum¡°, der das nicht-heteronormative Ausleben von Sexualit?t auf die Tagesordnung setzt und steht daf¨¹r ein, dass alle Studierenden der Universit?t ihr Antragsrecht weiterhin frei nutzen k?nnen.

Dass genau dieser Tagesordnungspunkt aus den Themen der n?chsten Konventssitzung gegriffen und aufs Sch?rfste kritisiert wird, zeigt wieder einmal, dass studentische Belange in der Gesellschaft wenig Beachtung finden ¨C es sei denn, sie behandeln Themen, die als Kuriosum berichtet werden k?nnen, wie etwa das Ausweichen auf Zeltpl?tze bei eklatanter Wohnungsnot. Es ist bezeichnend, dass auch queere Belange offenbar bei vielen in diese Kategorie fallen. Diese Aufmerksamkeit fehlt auch bei aktuellen dringenden Problemen, wie der dramatischen studentischen Armut, der nicht mit ad?quaten Anpassungen beim BAF?G begegnet wird und die durch Zinserh?hungen beim KfW-Studienkredit auf ¨¹ber 9% sogar noch befeuert wird.

Ein weiterer Missstand, den wir an dieser Stelle unterstreichen wollen, ist die fehlende Partizipationsm?glichkeit der Studierenden an den universit?ren Strukturen. Die Beschl¨¹sse des studentischen Konvents formulieren lediglich ein studentisches Anliegen gegen¨¹ber der Universit?tsleitung und interessierten ?ffentlichkeit. Die Umsetzung ist nicht bindend, wir sind vom Wohlwollen der Universit?tsleitung abh?ngig. Wenn die Universit?tsleitung ein studentisches Anliegen nicht teilt, kann sie den entsprechenden Antrag ohne Weiteres ignorieren. Das hat konkrete Nachteile f¨¹r die Studierendenschaft, die zwar mit Abstand die gr??te Statusgruppe an einer Universit?t darstellt, deren Einfluss auf universit?re Entscheidungsprozesse aber marginal ist: W?hrend der Corona-Pandemie beispielsweise wurde die studentische Perspektive auf die Ma?nahmenpolitik der Universit?tsleitung ausgeblendet, obwohl insbesondere Studierende die Konsequenzen dieser Entscheidungen getragen haben. Auch auf diesen fundamentalen Missstand soll an dieser Stelle aufmerksam gemacht werden.

Abschlie?end verurteilt der Studentische Konvent jegliche offen rechtsextremen, behindertenfeindlichen und menschenfeindlichen Kommentare, die in gro?er Zahl geschrieben wurden. Es ist von gro?er Bedeutung, in der momentanen ?ffentlichen Debatte queere und explizit auch trans* Leben zu sch¨¹tzen und f¨¹r eine queerfreundliche Universit?t einzustehen.

Begr¨¹ndung:
Der Newsletter des Studentischen Konvents, der am Montag, den 22.10.2023, vom Pr?sidium des Studentischen Konvents an alle Studierenden der Universit?t Augsburg versandt wurde, enthielt als ein Thema der Sitzung am 25.10.2023 den Antragstitel ?Gloryholes im H?rsaalzentrum¡°, was zu einer gro?en medialen Reaktion f¨¹hrte. Dieser Antrag soll dem Studentischen Konvent die M?glichkeit geben, sich zu den Geschehnissen, als auch der Thematik des Antrags unabh?ngig von dessen Beschlussausgang positionieren zu k?nnen.

In Zusammenhang mit diesem Thema gibt es eine Pressemitteilung des Pr?didiums des Studenktichen Konvents, die ihr?hier?finden k?nnt.

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Gesch?ftsordnungs?nderungsantrag: Erg?nzungen des ¡ì 6

¡ì 6 Grundsatz der Nicht-?ffenltichkeit der Gesch?ftsordnung des Studentischen?Konvents soll ein weiterer Absatz hinzugef¨¹gt werden.

(2b)
Neben den Mitgliedern des Studentischen Konvents k?nnen bei nicht ?ffentlichen?Sitzungen die Mitglieder des AStA-Vorstands, die Referent*innen des AStA und die?vom Studentischen Konvent in andere Organe entsandten Studierenden teilnehmen.?Die Verschwiegenheitspflicht aus ¡ì 1 Abs. 5 gilt f¨¹r die in Satz 1 genannten?Personen entsprechend.

Begr¨¹ndung:
Von den Mitgliedern des AStA-Vorstands, den Referent*innen des AStA und den vom Studentischen Konvent in andere Organe entsandten Studierenden wird erwartet, dass diese ¨¹ber deren T?tigkeit dem Studentischen Konvent berichten. Hierf¨¹r ist es notwendig, dass diese an den Sitzungen teilnehmen k?nnen. Mit dieser Regelung w¨¹rde die gelebte Praxis diese Vertreter*innen als G?st*innen zugelassen zu werden obsolet und in unserer Gesch?ftsordnung festgeschrieben.

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Gesch?ftsordnungs?nderungsantrag: Abstimmungen

Satz 2 des ¡ì 15 der Gesch?ftsordnung des Studentischen Konvents, soll wie folgt?abge?ndert werden.

2Enthaltungen werden bei der Beschlussfassung ber¨¹cksichtigt; sind die Mehrzahl?der abgegeben Stimmen Enthaltungen, so gilt die Abstimmung als ergebnislos.?3Bei?Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.

Die bestehenden S?tze 3 bis 5 sollen zu den S?tzen 4 bis 6 werden.

Begr¨¹ndung:
Entfallen in einer Abstimmung eines Antrags mehr Stimmen auf Enthaltung als Zustimmungen oder Ablehnungen so sollte solch ein Antrag nicht als Angenommen oder Abgelehnt betrachtet werden. Der Ausdruck einer Enthaltungsmehrheit im Studentischen Konvent ist ein Zeichen daf¨¹r, dass eine Debatte nicht hinreichend gef¨¹hrt wurde, um eine Entscheidung zu f?llen oder dass das behandelte Thema keine hinreichende Relevanz hat. In diesen F?llen sollte die Abstimmung als ergebnislos betitelt werden.

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Gesch?ftsordnungs?nderungsantrag: Anpassungen

Der Begriff Pr?sident*in soll an allen Stellen der Gesch?ftsordnung durch den?Begriff Vorsitzende*r ersetzt werden.

In ¡ì 2 Begriffe soll der Begriff Fachschaftenr?te durch Fachschaftenr?t*innen?ersetzt werden.

Die 1. Anlage soll zu Kapitel VIII. Fakult?tsberater*innen werden. Artikel 1?wird demnach ¡ì 22a und Artikel 2 ¡ì 22b. Das bisherige Kapitel VIII. wird dann zu?Kapitel IX. Verweise auf die Anlage m¨¹ssen angepasst werden.

Begr¨¹ndung:
In der Gesch?ftsordnung wird an mehreren Stellen der Begriff Pr?sident*in verwendet. Auch wenn im Sprachgebrauch die*der Vorsitzende verwendet wird, sollte an allen Stellen in der Gesch?ftsordnung Vorsitzende*r gebraucht werden, da die*der Pr?sident*in in der Gesch?ftsordnung nicht definiert ist.
Alle Benennungen in der Gesch?ftsordnung sind in gendergerechter Sprach formuliert. Der Begriff Fachschaftenr?te jedoch nicht. Auch dieser soll in gendergerechter Sprache dort niedergeschrieben werden.
Die Anlage ist einfach unsch?n, weshalb diese in die Gesch?ftsordnung integriert werden soll. Die Fakult?tsberater*innen tauchen unter ¡ì 2 Begriffe, weshalb gerechtfertigt ist, dass diese auch innerhalb der Gesch?ftsordnung definiert werden.

Beschl¨¹sse

Der Studentische Konvent tagt in der Regel in der Vorlesungszeit einmal im Monat. Die Protokolle bis zum 12.01.2017 sind hier nach Legislaturen geordnet abgelegt.

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Sitzung vom 26.4.2023

Offener Brief: Upgradel?sung f¨¹r's Semesterticket

Der studentische Konvent 拉斯维加斯赌城£º den folgenden Offenen Brief an die AVV:

Offener Brief: Upgradel?sung f¨¹rs Semesterticket muss Priorit?t werden

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Sehr geehrte Verantwortliche des AVV,

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zum 1. Mai startet das Deutschlandticket, mit dem der gesamte deutsche Nahverkehr f¨¹r 49€ im Monat genutzt werden kann. Zeitgleich haben alle Augsburger Studierenden das Semesterticket. Dies ist ein Solidarticket, d.h. alle zahlen es als Teil des Semesterbeitrags. Dieses Modell hat sich bew?hrt. F¨¹r das aktuelle Sommersemester kostet es 65,50€ und damit monatlich 10,92€.

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Nur 37,5% aller Studierenden leben im Stadtgebiet Augsburg [1], weshalb wir die Einf¨¹hrung des 49€-Tickets ausdr¨¹cklich begr¨¹?en.?Allerdings werden viele Studierende nach aktueller Planung durch die Kosten des Semestertickets im Semesterbeitrag zus?tzlich belastet. Statt 49€ werden alle Studierenden, die ein Deutschlandticket nutzen m?chten, mit 59,92€ monatlich belastet, ohne dadurch Vorteile zu haben.

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Wenn man bedenkt, dass das Deutschlandticket als Jobticket f¨¹r Berufspendler zus?tzlich vom Arbeitgeber gef?rdert wird, zeigt das, dass wir als Studierende bei der Umsetzung wieder vergessen wurden. Besonders, da mehr als 1/3 aller deutschen Studierenden armutsgef?hrdet sind [2], Tendenz steigend. Ein Wegfallen der Doppelbelastung entspricht dem Wert von mehreren Mahlzeiten im Monat.

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Wir fordern daher zeitnah die Einf¨¹hrung einer sogenannten Upgradel?sung, die bereits in anderen bayerischen St?dten und Verkehrsverb¨¹nden wie N¨¹rnberg [3] und Regensburg [4] praktiziert wird. Bei dieser L?sung muss f¨¹r das Deutschlandticket nur der Differenzbeitrag zum Semesterticket gezahlt werden, sodass die Gesamtkosten nicht mehr als 49€ pro Monat betragen. Diese Upgrade-M?glichkeit wird auch von der Verkehrsministerkonferenz gefordert. Die Option soll zum Start des Deutschlandtickets verf¨¹gbar sein. [6]

Als Studierendenvertretungen erreichen uns viele Anfragen zu diesem Thema, wir k?nnen jedoch keine Antworten geben. Aus der Presse erfahren wir widerspr¨¹chliche Informationen. Die verz?gerte Einrichtung einer Datenschnittstelle zwischen der Studierendenkanzlei und dem AVV darf nicht auf Kosten der Studierenden gehen. Wir fordern eine sozial gerechte L?sung und einen r¨¹ckwirkenden Ausgleich zum 1. Mai, wie es in N¨¹rnberg bereits angewendet wird. [3].

F¨¹r uns ist klar: Was f¨¹r andere bayerische Studierende geht, muss auch hier m?glich sein. Die Umsetzung der Upgradel?sung in Augsburg muss eine Priorit?t werden. Der AVV soll seine Verantwortung wahrnehmen und eine ad?quate L?sung f¨¹r die Mobilit?t der Studierenden anbieten. Diese L?sung kann nicht bis zur geplanten Einf¨¹hrung des 29€-Tickets im September warten [5].

Au?erdem ist eine bessere Kommunikation ¨¹ber den Fortschritt n?tig. Unsere Studierenden m?chten wissen, ob sie sich das Ticket leisten k?nnen.

Mit freundlichen Gr¨¹?en,

die Studierendenvertretungen von Universit?t Augsburg und Technischer Hochschule Augsburg

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[1] https://www.augsburg.de/fileadmin/user_upload/buergerservice_rathaus/rathaus/statisiken_und_geodaten/statistiken/kurzmitteilungen/KM_2020_07_Studierende_in_Augsburg.pdf

[2] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/11/PD22_N066_63.html

[3] https://www.sueddeutsche.de/bayern/verkehr-49-euro-ticket-studis-in-muenchen-und-nuernberg-privilegiert-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230409-99-256639

[4]https://www.rvv.de/semesterticket#upgrade

[5] https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-29-euro-ticket-studenten-nahverkehr-1.5768170

[6] Beschluss- Sammlung der Verkehrsministerkonferenz am 22./23. M?rz 2023 in Aachen, Punkt 5.1 https://www.verkehrsministerkonferenz.de/VMK/DE/termine/sitzungen/23-03-22-23-vmk/23-03-22-23-beschluss.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Begr¨¹ndung

Anders als in anderen St?dten haben wir noch keine Upgradel?sung f¨¹r das Semesterticket, und auch nur sehr sp?rliche Informationen. Um Aufmerksamkeit hierf¨¹r zu schaffen, wurde zusammen mit der Studierendenvertretung der TH Augsburg ein offener Brief erarbeitet.

Antragsstellende: Alexander Mayer, Florian Lenz

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Strukturelle St?rkung der Augsburg Studierendenvertretung

Transparenz und Wissensweitergabe sind von zentraler Wichtigkeit in der Funktionsf?higkeit der Studierendenvertretung. Hier gibt es jedoch keine zentralen Strukturen, weshalb bei personellen Wechseln viel Wissen und Erfahrung verloren geht sowie ein Einstieg schwierig ist.

Der Studentische Konvent erkennt dieses Problem an.

Als L?sung beauftragt der Studentische Konvent das Referat f¨¹r Hochschulpolitik sich f¨¹r eine zentrale Struktur zur Wissensverwaltung einzusetzen beispielsweise in Form eines Wikis. Dieses soll mindestens vom Studentischen Konvent und dem AStA verwendet werden, w¨¹nschenswert ist aber eine Verbreitung in der gesamten Studierendenvertretung.

Um die Nicht-?ffentlichkeit zu wahren, k?nnen Bereiche unter Passwortschutz gestellt werden. Im Sinne der Transparenz soll aber m?glichst viel ?ffentlich zug?nglich sein.

Begr¨¹ndung

Egal ob Kommissar*innen, die zu Beginn ihrer Amtszeit keine Informationen ¨¹ber die Arbeit in dem Gremium haben oder fehlendes Grundwissen der breiten Studierendenschaft ¨¹ber die Strukturen und Aufgabenbereiche der Studierendenvertretung der Universit?t Augsburg ¨C in solchen Situationen k?nnte ein Wiki Abhilfe schaffen. Dies ist ein Problem. Hochschulpolitik in all ihren Facetten ist oft sehr kompliziert. M¨¹hsam angeh?uftes Wissen muss bisher pers?nlich weitergegeben werden, oder es geht verloren.

Teilweise wird an L?sungen gearbeitet wie z.B. Netzlaufwerken, diese betreffen aber nur Einzelstrukturen wie einzelne StuRas oder auch AStA-intern. Auch geschriebene Anleitungsdokumente sind nicht optimal. Sie sind schnell veraltet, ?haben eine h?here H¨¹rde zur Aktualisierung und sind schlechter aufrufbar.

Andere Studierendenvertretungen haben hier einen Weg gefunden. Als gutes Beispiel ist hier die StuVe der FAU Erlangen-N¨¹rnberg zu nennen, die seit mindestens 10 Jahren ein Wiki f¨¹hrt, in dem sowohl Anleitungen, Beschreibungen von ?mtern, als auch jahrelange Protokolle zu finden sind an einem Ort.

https://wiki.stuve.fau.de/

Dieses bietet eine ganze Reihe an Vorteilen:

Die Nutzung ist sehr niedrigschwellig. Die beste L?sung bringt wenig, wenn sie nicht benutzt wird. Dies ist aber ein gro?er Vorteil eines Wikis. Alles findet sich auf einer Seite. Zur Bearbeitung ist kein Programm n?tig, alles findet auf der Webseite statt in einem simplen Texteditor.

Das Wissen ist gesammelt an einem Ort. Um aktuell etwas in Erfahrung zu bringen, ist oft auch schon das Wissen n?tig, wen man fragen muss. Dies l?st ein Wiki, insbesondere auch f¨¹r Menschen, die noch nicht tief in Hochschulpolitik drin sind. Auch langfristig ist es so gesichert.

Der technische Aufwand w¨¹rde sich in Grenzen halten. Ein Wiki ist eine Standardl?sung. Au?erdem hostet das Rechenzentrum Confluence, das genau f¨¹r solche Zwecke gedacht ist. Ob dieses auch genutzt werden kann, soll gepr¨¹ft werden.

Antragsstellende: Alexander Mayer

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Sitzung vom 17.05.2023

Streichung eines Referatspostens beim Referat f¨¹r Gender und Gleichstellung

Im Referat f¨¹r Gender und Gleichstellung soll ein Referent*innenposten gestrichen werden.

Begr¨¹ndung

Im Referat f¨¹r Gender und Gleichstellung ist seit l?ngerem einer von zwei Referent*innenposten unbesetzt und es besteht keine Aussicht auf eine schnelle und effektive Nachbelegung des vakanten Postens. Da die Abwesenheit von Referent*innen (auch durch vakante Posten) bei den Sitzungen des Allgemeinen Studierendenausschusses die Beschlussf?higkeit in den Sitzungen und somit der Funktionsf?higkeit des Allgemeinen Studierendenausschusses gef?hrdet, fordern wir, dass ein Referent*innenposten f¨¹r das Referat f¨¹r Gender und Gleichstellung gestrichen wird.

Antragsstellende: Lisa Kirmser, Ayla Heeg, Celine Feldengut, Leo KRysl, Markus Zimmermann, Sabrina Zoglauer

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Streichung eines Referatspostens beim Referat f¨¹r Studentische Freir?ume

Im Referat f¨¹r Studentische Freir?ume soll ein Referent*innenposten gestrichen werden.

Begr¨¹ndung

In der bisherigen Legislaturperiode 2022/23 hat das Referat f¨¹r studentische Freir?ume nicht aktiv an der Arbeit des Allgemeinen Studierendenausschusses mitgewirkt. Nun ist nur ein Referent*innenposten besetzt und es besteht keine Aussicht auf eine schnelle und effektive Nachbelegung des vakanten Postens. Da die Abwesenheit von Referent*innen (auch durch vakante Posten) bei den Sitzungen des Allgemeinen Studierendenausschusses die Beschlussf?higkeit in den Sitzungen und somit der Funktionsf?higkeit des Allgemeinen Studierendenausschusses gef?hrdet, fordern wir, dass ein Referent*innenposten f¨¹r das Referat f¨¹r Studentische Freir?ume gestrichen wird.

Antragsstellende: Lisa Kirmser, Ayla Heeg, Celine Feldengut, Leo KRysl, Markus Zimmermann, Sabrina Zoglauer

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Angemessene M¨¹lltrennung und -entsorgung an der Universit?t Augsburg sicherstellen!

Der studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung auf, den Konventsantr?gen vom
18.04.2018, 14.11.2018 und 03.02.2021 zur M¨¹lltrennung nachzukommen.
Wie bereits in den genannten Antr?gen aus dem Jahr 2018 und 2021 geschildert, wird die Universit?t
Augsburg aufgefordert, in einem ausreichenden Ma?e f¨¹r eine ordentliche M¨¹lltrennung zu sorgen (Plastik, Restm¨¹ll, Papier) und hier gen¨¹gend M¨¹lleimer f¨¹r die einzelnen M¨¹llsorten bereitzustellen.

Des Weiteren ist daf¨¹r Sorge zu tragen, dass der getrennte M¨¹ll korrekt von der Universit?t Augsburg entsorgt wird. Damit erhofft sich der studentische Konvent insgesamt eine gr??ere Recyclingquote
des Abfalls an der Universit?t.

Begr¨¹ndung

Das M¨¹llproblem an der Universit?t Augsburg wird seit vielen Jahren und von verschiedensten
Gremien, universit?ren Zusammenschl¨¹ssen und Vereinen thematisiert. Trotzdem ist leider
bislang vergleichsweise wenig erreicht worden.

Die Universit?t ist ein Bildungsort, an dem Studierende im Normalfall viele Stunden in der Woche
verbringen, was ein durchdachtes M¨¹llvermeidungs- beziehungsweise M¨¹lltrennungskonzept
unvermeidlich macht. Erfreulicherweise ist vor dem Eingang zur Alten Cafeteria bereits seit
geraumer Zeit eine Sammelstelle mit ordentlicher M¨¹lltrennung eingerichtet, jedoch ist eine
Sammelstelle f¨¹r den Gesamtcampus mit ¨¹ber 20.000 Studierenden zu wenig.

Den Studierenden die F?higkeit zur M¨¹lltrennung - Stichwort Fehlw¨¹rfe - abzuerkennen, ist eine
Farce, vor allem, da durch das steigende Umweltbewusstsein der Gesamtbev?lkerung in den
letzten Jahren auch den an der Universit?t studierenden beziehungsweise arbeitenden Personen
eine gestiegene Sensibilisierung dahingehend unterstellt werden kann. Des Weiteren kann mit
Aufkl?rungs- und Sensibilisierungsarbeit, angefangen mit Hinweisschildern an den M¨¹lleimern,
die Fehlwurfquote noch weiter reduziert werden.

Zudem ist von einer Reformuniversit?t zu erwarten, dass Sie auch im Bereich Umweltschutz und Recycling ihrer Verantwortung nachkommt. Gesellschaftliche Verantwortung bezieht sich auch auf den Bereich Umweltschutz und hinsichtlich der von Wolfgang Klafki als epochales Schl¨¹sselproblem bezeichnete Umweltfrage.

Um das Leitbild der Universit?t zu zitieren:

"Die Universit?t Augsburg ist vom Freistaat Bayern als Reformuniversit?t gegr¨¹ndet worden. Ihrem Wahlspruch '拉斯维加斯赌城' entsprechend will sie Wissen durch Forschung, Lehre und Studium gewissenhaft mehren und das Wissen gesellschaftlich verantworten

Sie f?rdert selbst?ndiges Handeln und soziale Verantwortungsbereitschaft. Mit der Wissensmehrung, dem Wissenserwerb und der Wissensbewahrung in der Aus- und Weiterbildung tr?gt sie zur pers?nlichen und ?ffentlichen Bildung bei."

Die Universit?t f?rdert die Diskussion gesellschaftlicher und hochschulpolitischer Fragen und nimmt dazu Stellung. Ihre T?tigkeit in Forschung und Lehre macht sie der ?ffentlichkeit verst?ndlich. Sie weckt deren Interesse und rechtfertigt deren Unterst¨¹tzung und Vertrauen. Ihre Angeh?rigen tragen im Rahmen ihrer fachlichen Kompetenz daf¨¹r eine besondere Verantwortung.

Diesem Leitbild sollte die Universit?t auch nachkommen.

Antragstellene: Florian Lenz

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Fairteiler an der Universit?t

Der studentische Konvent erinnert die Universit?tsleitung an seinen Beschluss von 15.12.2021, von vor ¨¹ber 14 Monaten, zum Thema Fairteiler an der Universit?t:

An der Universita?t soll in Zusammenarbeit von Gremien der Studierendenschaft mit Einversta?ndnis der Universita?tsleitung wieder einen Fairteiler von Foodsharing auf dem Campus einrichten. Dieser soll

i)? an einem zentralen Ort platziert werden,

ii)? nur wa?hrend der Vorlesungszeiten bestu?ckt werden und

iii)? mehrmals wo?chentlich von nicht mehr genie?baren Lebensmitteln befreit werden.

Der Studentische Konvent fordert zum Sommersemester 2023 einen Fairteiler an der Universit?t Augsburg. Dieser soll nach den im oberen Antrag genannten Richtlinien und den Hygienevorschriften von Foodsharing gef¨¹hrt werden und entsprechend diesen von daf¨¹r zust?ndigen Studierenden regelm??ig gereinigt werden. Zust?ndig f¨¹r die Organisation der regelm??igen Reinigungen soll? das Referat f¨¹r Studentische Freir?ume des AStA sein. Wenn dies nicht funktioniert, soll der Fairteiler wieder geschlossen werden.

Die Universit?tsleitung bzw. eine von ihr beauftragte, daf¨¹r zust?ndige Person soll f¨¹r die Umsetzung eines Fairteilers an einem geeigneten Ort mit den Zust?ndigen Mitarbeitenden des AStA Kontakt aufnehmen, um eine zeitnahe Umsetzung zu erm?glichen.

Dem Studentischen Konvent erachtet einen Standort in der N?he des Phil-B¨¹ros oder der Alten Cafete oder im C-Geb?ude als geeignet, da dort viele Studierende erreicht werden k?nnen.

Begr¨¹ndung

Begr¨¹ndung des Antrags vom 15.12.2021: Mit der Schlie?ung des Frei*raums ist auch der Fairteiler von Foodsharing aus der Universita?t verschwunden. Gerade von einer Universita?t sollte man aber den Kampf gegen Lebensmittelverschwendung nicht vertreiben. Deshalb soll in zentraler Lage wieder ein Fairteiler installiert werden. Damit dieser keine Gefahr auf Schimmel darstellt, soll dieser oft und regelma??ig u?berpru?ft, von nicht mehr genie?baren Lebensmitteln befreit, und gereinigt werden. Damit dies garantiert werden kann, soll der Fairteiler nur wa?hrend dem Semesterbetrieb geo?ffnet haben.

Hygieneanforderungen von Fairteilern von Foodsharing:

https://wiki.foodsharing.de/Fairteiler_und_Abgabestellen

Antragsstellende: Florian Lenz

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Sitzung vom 07.06.2023

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?nderung des Beschlusses "Transparente Aufarbeitung der Ereignisse im Rahmen von End:Fossil Augsburg" vom 14.12.2022

Die Ereignisse im Rahmen der Besetzung von End Fossil Augsburg sollen nicht mehr an der gleichen Stelle, aber dennoch weiterhin auf der Website der Studierendenvertretung dargestellt werden.

Begr¨¹ndung

Seit der Besetzung durch ?End Fossil Augsburg¡° ist mittlerweile mehr als ein halbes Jahr vergangen. Dass die Informationen und die Aufarbeitung noch an pr?senter Stelle auf der Website sind, ist zu begr¨¹?en, allerdings befinden die Antragsteller*innen dies nicht mehr in dieser Weise f¨¹r notwendig. Die Aufarbeitung der Ereignisse soll an eine andere Stelle auf der Website verschoben werden ¨C aufgrund der geltenden Beschlusslage, die keine zeitliche Begrenzung vorsieht, ist daf¨¹r der vorliegende Antrag notwendig. Dar¨¹ber hinaus w?ren Verweise auf das Presseecho eine gute Erg?nzung.

Antragsstellende: Ayla Heeg, Fabian Uhlich

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Sitzung vom 28.06.2023

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Antrag zur Gurndordnungs?nderung

Die im Anhang zum vorliegenden Antrag enthaltenen ?nderungsvorschl?ge, gelten mit diesem Beschluss als der Vorschlag der Studierendenvertretung und sollen durch das Konventspr?sidium, wie im Schreiben der Universit?tsleitung vom 15.03.2023 beschrieben, bis zum 30.06.2023 eingereicht werden.

?ber die vorgeschlagenen ?nderungsvorschl?ge hinaus fordern wir, dass in der Grundordnung gendergerechte Sprache verwendet wird.

Au?erdem wird die Universit?tsleitung zu aufgefordert, alle ?nderungsvorschl?ge der Studierendenvertretung, die nicht beim Vorschlag f¨¹r die Erweiterte Universit?tsleitung ber¨¹cksichtigt werden, die Entscheidung transparent und ausf¨¹hrlich gegen¨¹ber der Studierendenvertretung zu begr¨¹nden. Des Weiteren werden die Erweiterte Universit?tsleitung, als auch der Universit?tsrat aufgefordert, den Prozess der Grundordnungs?nderung gegen¨¹ber den Mitgliedern der Universit?t transparent zu gestalten.

Begr¨¹ndung

Die Studierendenvertretung sieht ?nderungsbedarf an der aktuell g¨¹ltigen Fassung der Grundordnung. Aus diesem Grund wurde mit breiter Beteiligung der ganzen Studierendenvertretung der vorliegende ?nderungsvorschlag ausgearbeitet. Begr¨¹ndungen zu den einzelnen ?nderungen, sind im Anhang mit den ?nderungen enthalten.

Bei der Ausarbeitung der ?nderungsvorschl?ge wurde auf die Umsetzbarkeit und die Rechtskonformit?t geachtet. Sollten ?nderungsvorschl?ge nicht in den ?nderungsvorschlag, der in die Erweiterte Universit?tsleitung gegeben wird, ¨¹bernommen werden, sollen aus Gr¨¹nden der Transparenz diese Entscheidung begr¨¹ndet werden. Die Stimme der Studierenden darf hier nicht kommentarlos ¨¹bergangen werden.

Die Grundordnung ist direkt unterhalb des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetztes angesiedelt. Sie stellt damit f¨¹r alle Mitglieder der Universit?t das zweitwichtigste Rechtsdokument im Hochschulkontext dar. Aus diesem Grund sollten ?nderungen an dieser Ordnung auf einem f¨¹r alle Mitglieder der Universit?t transparenten Prozess ver?ndert werden, da diese am Ende auch f¨¹r alle Mitglieder G¨¹ltigkeit haben wird.

Antragsstellende: Nicolas Frank, Ayla Heeg, Luise Heinroch, Maximilian Hiller, Sarah Knorz, Ludwig Sedlmeier, Linus Nolte, Agnes Strobl, Fabian Uhlich, Florian Wolf

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Gremienbest?tigung durch die Universit?tsleitung

Die Universit?tsleitung, insbesondere der*die Vizepr?sident*in f¨¹r Lehre und Studium, wird dazu aufgefordert den gew?hlten Vertreter*innen der Studierenden in den Gremien eine Best?tigung ¨¹ber deren Gremient?tigkeit auszustellen.

Begr¨¹ndung

Die Universit?t, als Forschungs- und Bildungseinrichtung, setzt sich aus vielen verschiedenen Gruppen zusammen, die in ihrem Zusammenspiel den universit?ren Alltag pr?gen. Um die Bedingung f¨¹r alle Beteiligten dieser Einrichtung fortlaufend zu verbessern, ist eine Vertretung der verschiedenen Akteure in den Gremien der Universit?t notwendig.

Die Studierenden stellen an der Universit?t die gr??te und zugleich auch die am st?rksten fluktuierende Gruppe dar. Aus diesen Gr¨¹nden ist die Vertretung der Studierenden keine leichte Aufgabe, die von Studierenden w?hrend des Studienalltags realisiert werden muss. F¨¹r diese wichtige Aufgabe gibt es jedoch kaum Anerkennung. So ist die Arbeit in der Studierendenvertretung nicht verg¨¹tet, noch kann diese fl?chendeckend in den Studieng?ngen als Leistung (ETCS-Punkte) anerkannt werden.

Eine M?glichkeit f¨¹r die Universit?tsleitung dieser Arbeit mit mehr Wertsch?tzung gegen¨¹berzutreten, w?re den gew?hlten Studierenden aus der Studierendenvertretung eine Best?tigung ¨¹ber deren Arbeit in den verschiedenen Gremien auszustellen.

So ist es aktuell m?glich eine Gremienbest?tigung vom AStA zu erhalten, die von den Vorsitzenden der Kollegialorgane selbst 拉斯维加斯赌城£º wird. Diese hat jedoch kaum das gleiche Gewicht, wie ein Dankesch?n f¨¹r die Bereicherung des Campuslebens, durch die Universit?tsleitung.

Die Best?tigung ¨¹ber die Gremienarbeit, sollte neben einem Dank durch die Universit?tsleitung, das jeweilige Gremium sowie das Amt des*der Vertreter*in und die mit diesen verbundenen Aufgaben, die sich aus Art. 27 Abs. 2 Satz 4 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) ergeben, enthalten.

Antraragsstellende: Lukas Bernatzky, Niklas Daecke, Constantin Dressel, Valerie Hecker, Robert Henrich, Dennis Herdt, Maximilian Hiller, Maryvonne K?lberer, Lisa Kirmser, Sarah Knorz, Florian Lenz, Daniel Liepert, Katharina L?ffler, Theresa Luff, Linus Nolte, Jelena Ostertag, Marietherese Pfeiffer, Ellen Puff, Elias Schl?gel, Fleix Schneider, Laura Spickenreuther, Elias V?lk, Emmanuel Walz, Veronika Wagner, Hannah Wind, Florian Wolf

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Geb?rdensprache in das Sprachenangebot des Sprachenzentrums aufnehmen!

Der studentische Konvent fordert die Aufnahme der deutschen Geb?rdensprache (DGS) in das zentrale und kostenlose Sprachangebot des Sprachenzentrums.

Begr¨¹ndung

Am Sprachenzentrum haben Studierende Zugang zu vielen verschieden verbalen Sprachen, jedoch zu keiner einzigen Geb?rdensprache. Die deutsche Geb?rdensprache (DGS) ist die verbreitetste Geb?rdensprache Deutschlands. Die M?glichkeit, sie zu erlernen, w¨¹rde vielen Studierenden neue Zug?nge zu Kulturr?umen schaffen und indirekt das Studieren f¨¹r geh?rlose und h?rbehinderte Personen an der Uni Augsburg vereinfachen. Seminare zum Erlernen der DGS w¨¹rden die Universit?t inklusiver und attraktiver f¨¹r geh?rlose Personen machen.

Die Kenntnis der deutschen Geb?rdensprache kann Studierenden auch berufliche Vorteile bieten. Sie k?nnen ihre F?higkeiten in Bereichen wie Geb?rdensprachdolmetschen, Geh?rlosenp?dagogik, Sozialarbeit, Gesundheitswesen, etc. nutzen.

Zwar bot der Lehrstuhl Grundschulp?dagogik und Grundschuldidaktik in der Vergangenheit immer wieder ein Seminar zur DGS an, die Teilnehmendenzahl war da jedoch stark limitiert, kostenintensiv (100€ je Teilnehmer:in) und konnte nicht als Studienleistung in Form von ECTS angerechnet werden.

Wir fordern zentral im Sprachenzentrum angelegte Sprachkurse f¨¹r die DGS, die f¨¹r alle Studierenden zug?nglich, selbstverst?ndlich kostenlos und mit den f¨¹r andere Sprachen ¨¹blichen Anzahl an LPs f¨¹r den jeweiligen Studiengang mit integriertem Sprachenmodul anrechenbar sein m¨¹ssen.

Die Integration der deutschen Geb?rdensprache in das regul?re Sprachangebot des Sprachenzentrums ist ein Schritt zur F?rderung der Inklusion, zur St?rkung der Rechte geh?rloser und h?rbehinderter Personen und zur Schaffung einer inklusiven Lernumgebung. Es erm?glicht Studierenden den Zugang zu Bildung und f?rdert die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft.

Antragsstellende: Ramus Noeske, Nicolas Frank

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Sitzung vom 26.7.2023

Einsetzung eine*r Vertreter*in f¨¹r die Projektgruppe Studierendengesundheit

Zur Mitwirkung der Studierenden in der Projektgruppe Studierendengesundheit, soll die designierte Referentin Agnes Strobl, des Referats f¨¹r Gesundheit, als Vertreterin der Studierenden eingesetzt werden.

Begr¨¹ndung

Die Projektgruppe Studierendengesundheit m?chte in Zusammenarbeit mit der Techniker Krankenkasse ein Gesundheitsmanagement an der Universit?t Augsburg aufbauen. Hierf¨¹r ist eine Beteiligung der Studierenden gew¨¹nscht. In der konstituierenden Sitzung des Studentischen Konvents am 19.07.2023 wurde das Referat f¨¹r Gesundheit eingesetzt und Agnes Strobl als Referentin gew?hlt. Die Mitarbeit in der Projektgruppe Studierendengesundheit, soll in der Zukunft beim Referat f¨¹r Gesundheit liegen. Mit diesem Antrag soll Agnes Strobl zur Mitarbeit legitimiert werden, da sie erst zum 01.10.2023 im Amt sein wird.

Antragsstellende: Florian Wolf

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Antrag an den Fachschaftenrat:

Intranetzug?nge f¨¹r die Fachschaftsvertretungen

Die Universit?tsleitung wird dazu aufgefordert in Zusammenarbeit mit dem Rechenzentrum den Mitgliedern der Fachschaftsvertretungen der Fakult?ten mit Beginn der jeweiligen Amtszeit Zugang zum Intranet der Universit?t Augsburg zu gew?hrleisten. Der Intranetzugang soll ¨¹ber die Dauer der Amtszeit der jeweiligen Mitglieder der Fachschaftsvertretungen bestehen.

Begr¨¹ndung

Die Aufgaben sowie das Tagesgesch?ft der Fachschaftsvertretungen umfassen auch Belange, die in Ihrer Ausf¨¹hrung an das Intranet gebunden sind. Die gemeinsame Organisation von Veranstaltungen mit fakult?ren Einrichtungen kann auch die Verwendung entsprechender Logos und damit einhergehender Copy-Right Auflagen vorsehen. Die erw?hnten Unterlagen sind jedoch nur im Intranet zug?nglich und nicht im QIS-Portal o.?.. Die Bestellung von B¨¹romaterialien o.?. ist nur durch Einsicht in den Bestellkatalog der Universit?t m?glich. Die autarke Operation der Fachschaftsvertretungen und die damit einhergehende Entlastung der Fakult?tsverwaltung oder andere kompetenzielle Anlaufstellen ist hierdurch nicht m?glich, weshalb sich administrative Niaiserien nicht vermeiden lassen.?

Diese kulminieren im praktischen Beispiel einer geplanten Bestellung von Schl¨¹sselanh?ngern. Das Referat III/V wies den StuRa Phil.-Soz. sinnvollerweise bei einer geplanten Bestellung darauf hin, dass diese ¨¹ber die Universit?t selbst zu beziehen seien. Hierzu wandte sich der StuRa Phil.Soz. an die kompetenzielle Stelle des Beschaffungswesens. Diese verwies auf die Unabdingbarkeit der Nennung der n?tigen Produktbezeichnung gem?? des Bestellkatalogs, der dem StuRa Phil.-Soz. nicht einzusehen ist. Die Fakult?tsverwaltung m¨¹sste diese Aufgabe nun

¨¹bernehmen. Diese hatte hierzu aufgrund der prek?ren Umst?nde an der Phil.-Soz. Fakult?t jedoch nicht die Kapazit?ten. Die EDV-Betreuung die, als Folgereaktion kontaktiert wurde, wies den StuRa Phil.-Soz. darauf hin, dass diese Aufgabe nicht im Kompetenzbereich der kontaktierten Einrichtung l?ge. Die Bestellung, die ohnehin vom Referat III/V abgesegnet werden m¨¹sste, konnte aufgrund dieser Umst?nde nicht realisiert werden und stagnierte.?

Die Fachschaftsvertretungen ¨¹berschreiten durch den erm?glichten Gestaltungsspielraum in Form des Intranet Zugangs keinerlei Kompetenzen, k?nnen aber durch die eigene Durchf¨¹hrung und Vorbereitung der Tagesgesch?fte und Weiterem zur Entlastung universit?rer Stellen beitragen. Die ?bersichtlichkeit des Intranets in Abgrenzung zum enigmatischen QIS-Portal, insbesondere im Hinblick auf Verwaltungseinheiten unterstreicht die Inkommensurabilit?t beider Portale und den dringenden Appell das Intranet f¨¹r die gew?hlten Mitglieder der Fachschaftsvertretungen zug?nglich zu machen, einem r?sonablem Anliegen, das sich in der Pr?ambel der Grundordnung Satz 11 bereits widerspiegelt. Die exemplarischen Ausf¨¹hrungen und aus der Praxis geschilderten Ereignisse insinuieren einen akuten Handlungsbedarf, der bereits zu Beginn der neuen Legislatur 01.10.2023 umgesetzt werden soll. Hierzu wird die Universit?tsleitung ersucht, ¨¹ber das Rechenzentrum, den inaugurierten Mitgliedern der Fachschaftsvertretungen zum Amtsantritt einen Zugang zum Intranet zu gew?hrleisten. Der ad?quate Umgang mit sensiblen Daten aus dem Intranet ist durch ¡ì 26 Abs. 2 Satz 3 und 4 BayHIG durch die Funktion der Amtstr?ger*innen gew?hrleistet. Bereits stattgefundene Gespr?che indizieren das Wohlwollen seitens universit?rer Einrichtungen gegen¨¹ber diesem Anliegen, weshalb der vorliegende Antrag den Mehrgewinn aller genannten Gruppen initiieren soll.

Antragsstellende: Lukas Bernatzky, Maximilian Hiller, Sarah Knorz, Veronika Wagner, Florian Wolf, Katharina L?ffler, Jelena Ostertag?

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Geschlechterparit?tische Besetzung der Universit?tsleitung

Der studentische Konvent gratuliert den neu gew?hlten Vizepr?sidenten und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.

Es wird bedauert, dass die M?glichkeit, die Universit?tsleitung geschlechterparit?tisch zu bestellen, nicht genutzt wurde.

Begr¨¹ndung

Auch wenn die Universit?t Augsburg die erste Universit?t in Bayern war, an der eine Frau zur Universit?tspr?sidentin gew?hlt wurde[1], so ist die aktuelle und zuk¨¹nftige Besetzung der Universit?tsleitung mit einem Anteil von Frauen, der gerade mal 20 % betr?gt, doch eher r¨¹ckschrittig. Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (Art. 22 Abs. 2 Satz 3) sieht eine Besetzung der Universit?tsleitung mit einem Frauenanteil von mindestens 40 % vor. Dies w¨¹rde f¨¹r die Universit?tsleitung, die sich an der Universit?t Augsburg aus der Pr?sidentin, den drei Vizepr?sidenten und dem Kanzler zusammensetzt, bedeuten, dass der Vorschlag der Pr?sidentin f¨¹r die Neubesetzung der Vizepr?sident*innen mindestens eine Frau enthalten h?tte m¨¹ssen. Im Bewusstsein ¨¹ber die Schwierigkeit Personen zu finden, welche einen Vizepr?sident*innenposten ¨¹bernehmen m?chten, ist es uns wichtig klarzustellen, dass wir eine geschlechterparit?tische Besetzung der Unileitung f¨¹r erstrebenswert halten

Art 22 Abs. 2 BayHIG:

1Die Hochschulen wirken darauf hin, dass in allen Gremien, einschlie?lich der Hochschulleitung und der Berufungsaussch¨¹sse, eine angemessene Vertretung von Frauen und M?nnern besteht. 2Dabei orientiert sie sich grunds?tzlich am jeweiligen Anteil an der Gesamtzahl ihrer Mitglieder. 3Bei der Hochschulleitung wird eine parit?tische Besetzung angestrebt, jedenfalls soll sie mindestens zu jeweils 40 % aus Frauen und M?nnern bestehen.

Sitzung vom 26.10.2022

Solidarit?tsbekundung mit der?EndFossil: Occupy-Bewegung

Anl?sslich der Besetzung eines H?rsaals der Universit?t Augsburg begr¨¹?t der studentische Konvent die von EndFossil: Occupy Augsburg gestellten Forderungen an die Universit?t und ¨¹bergeordneten Institutionen.

Begr¨¹ndung:?Die globale systemkritische Initiative EndFossil: Occupy st¨¹tzt ihr Selbstverst?ndnis auf drei Prinzipien: Von jungen Menschen angef¨¹hrte Besetzungen sollen ein Zeichen f¨¹r Klimagerechtigkeit setzen. Indem das ?ffentliche Leben mittels Besetzungen von R?umen an (Hoch-)Schulen gest?rt wird, will die Klima-Jugendbewegung auf die Klimakatastrophe, die durch sie bedingte soziale Ungleichheit und die Dringlichkeit von pr?ventiven Ma?nahmen aufmerksam machen. Sie stellen dabei klare Forderungen: Sie verlangen in erster Linie das sofortige Ende der fossilen Energietr?ger (dazu geh?rt die F?rderung von fossilen Rohstoffen und die Finanzierung dergleichen), um Klimaneutralit?t und globale soziale Gerechtigkeit zu erreichen. Sie k?mpfen f¨¹r eine Welt in der Profite nicht ¨¹ber Menschenleben stehen und Unterdr¨¹ckung ein Instrument der Vergangenheit ist. Sie berufen sich auf wissenschaftliche Fakten und positionieren sich hierdurch mit ihren Forderungen auf Seite von Wissenschaft, Forschung und Lehre.?

Der studentische Konvent w¨¹rdigt die EndFossil Klimagerechtigkeitsbewegung und die von ihnen organisierten Besetzungen. Er bef¨¹rwortet das gew?hlte Protestmittel und die gestellten Forderungen in vollem Ma?e.

Antragstellende: Natalie Franck, Greta K?rtgen, Philipp Pschera

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Gegen unzul?ssige Anwesenheitspflicht

Der Studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung auf, alle Dozierenden auf die rechtlichen Bedingungen f¨¹r Anwesenheitspflicht und die F¨¹hrung von Anwesenheitslisten hinzuweisen und auf die rechtskonforme Umsetzung zu achten.

Der Studentische Konvent r¨¹gt den datenschutzrechtlichen Versto?, den das F¨¹hren von Anwesenheitslisten au?erhalb des hochschulrechtlich zul?ssigen Rahmens darstellt.

Begr¨¹ndung:?Anwesenheitspflicht ist nur unter sehr spezifischen Bedingungen zul?ssig [1]. Je nach Fakult?t wird sie aber teilweise trotzdem durchgesetzt oder zumindest angek¨¹ndigt, auch wenn diese Bedingungen nicht erf¨¹llt sind. Diese Praxis schadet der freien Gestaltung des Studiums und darf nicht unwidersprochen bleiben.

Ein weiterer, bisher kaum erw?hnter Aspekt ist der Datenschutz. Das F¨¹hren von Anwesenheitslisten stellt eine Verarbeitung personenbezogener Daten von Studierenden dar [2]. Die Erm?chtigungsgrundlagen f¨¹r die Datenverarbeitung in der Lehre, also im Kern Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m Art. 4 BayDSG (Art. 55 Abs. 2 BayHSchG), greift nur dann, wenn diese auch im hochschulrechtlich zul?ssigen Rahmen erfolgt. Die F¨¹hrung von Anwesenheitslisten au?erhalb dieses Rahmens ist damit ein datenschutzrechtlicher Versto?.

[1]?https://assets.uni-augsburg.de/media/filer_public/b6/26/b62647d5-73c2-4f47-9bb7-737097c09af2/anwesenheitspflichten1.pdf

[2] https://www.uni-passau.de/fileadmin/dokumente/Datenschutz/Leitfaden_zum_Schutz_personenbezogener_Daten.pdf

Antragstellende: Alexander Mayer, Natalie Franck

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Anpassung der Bibliotheks-?ffnungszeiten f¨¹r Studierende ¨¹ber die Weihnachtspause

Die Universit?tsleitung wird aufgefordert die Bibliotheks-?ffnungszeiten ¨¹ber die Weihnachtspause f¨¹r alle Studierenden anzupassen. Eine komplette Schlie?ung f¨¹r den gesamten Zeitraum ist??f¨¹r einige Studieng?nge wie Jura aufgrund besonderen Umst?nde unzumutbar. Daher wird die Universit?tsleitung aufgefordert die Zentral- und Teilbibliotheken nach den Weihnachtsfeiertagen vom 02.01.2022 bis zum 08.01.2022 zu ?ffnen.

Begr¨¹ndung:?Die Unileitung gab vor kurzem in unter anderem ?ffentlichkeitswirksamen Format bekannt, dass die Universit?t ¨¹ber Weihnachten zwei Wochen schlie?en wird.[1]?Begr¨¹ndet wird dies mit dem Willen und der staatlichen Aufforderung an die Universit?t, Energie zu sparen.

Wir sehen bei dieser Entscheidung die notwendige Beteiligung aller Studierendenvertretungen sowie Fakult?ten als unzureichend an, was zu Nachteilen f¨¹r die Studierenden der Universit?t Augsburg f¨¹hrt.?

Im besonderen Ma?e trifft dies hier den Studiengang Jura: Grund daf¨¹r ist, dass die m¨¹ndlichen Pr¨¹fungen des Juristischen Staatsexamens am 11.01.2023 beginnen. F¨¹r Staatsexamenskandidaten ist eine Vorbereitung, die bis unmittelbar davor erfolgt, essenziell. Dies liegt unter anderem daran, dass eine Bekanntgabe der schriftlichen Noten und damit die Pr¨¹fer f¨¹r die m¨¹ndlichen Pr¨¹fungen erst am 03.01.2022 erfolgt. Damit ist eine zielgerichtete Vorbereitung auf die favorisierten Pr¨¹fungsthemen eines Pr¨¹fers erst ab diesem Zeitpunkt m?glich.?

Auch f?llt der Zeitraum in die Vorbereitungsphase mehrerer Schwerpunktseminare, die sich auf ihren m¨¹ndlichen Vortrag vorbereiten m¨¹ssen. Auch diese Leistung ist Teil der universit?ren Pr¨¹fung, welche unmittelbar in die Staatsexamensnote mit einflie?t.

F¨¹r die Studierenden ist damit der Zugang zur Bibliothek essentiell. Dies gilt sowohl als Arbeitsplatz wie auch bez¨¹glich der notwendigen Materialien. So sagte die Universit?t gegen¨¹ber dem M¨¹nchner Merkur, man wolle die Heizkosten nicht auf die Studierenden ¨¹bertragen, indem man sie zuhause lernen lasse.[1]?Dies w?re hinf?llig, wenn man die Studierenden f¨¹r diesen essentiellen Lern-Zeitraum dazu verpflichtet, zuhause zu bleiben.

Alle Studierenden sind auf die Materialien der Bibliothek angewiesen, egal ob es sich dabei um das Schreiben von schriftlichen Abgaben, als auch Pr¨¹fungs-, Pr?sentations- oder Examensvorbereitung handelt. Ein besonderes erweitertes Ausleihen der Materialien von Seiten der Bibliothek ist daf¨¹r nicht ausreichend, da viele wichtige Werke nur einmalig in riesigen Sammelwerken und ¨CSammlungen in der Bibliothek verf¨¹gbar sind. Auch ist ein umfangreiches Ausleihen vor Weihnachten unm?glich, da dies der Buchbestand der Bibliothek nicht hergibt und die Themen sich oft erst in den Weihnachtsferien ergeben.

Die Universit?tsleitung f¨¹hrt ihre Entscheidung darauf zur¨¹ck ihren Beitrag leisten zu wollen.[2]?Jedoch haben andere Universit?ten, wie beispielsweise die Universit?t Regensburg, das Problem bereits erkannt und lassen in diesem Zeitraum einige Teilbibliotheken, so auch Jura, ge?ffnet.

Bei Jura ist es so, dass die betroffenen Studierenden in Ihrem Staatsexamensversuch durch die Regelung unzumutbar beeintr?chtigt und gegen¨¹ber anderen Staatsexamensterminen benachteiligt.?
Die Vorstellung, Weihnachtsfeiertage seien f¨¹r Studierende grunds?tzlich freie Tage, ist eine Utopie.

In der Presse wird die Entscheidung der Universit?tsleitung als ¨¹berraschend f¨¹r die Mitarbeiterinnen??und Mitarbeiter dargestellt.[1]?Dies ist wohl auf die unzureichende Beteiligung verschiedener Gremien bei der Entscheidungsfindung zur¨¹ckzuf¨¹hren. So steht die Juristische Fakult?t vertreten durch mehrere Professoren, unter andrem des Studiendekans und des Vorsitzenden des Bibliothekausschusses, hinter dem Anliegen der Studierendenvertretung Jura, da dieses inhaltlich f¨¹r diese unmittelbar nachvollziehbar ist. Eine fr¨¹here Beteiligung der fachlichen Studierendenvertretungen h?tte zu einem fr¨¹hzeitigen Aufkl?ren des Problems f¨¹hren k?nnen.

Die Universit?t Augsburg fordert Ihre Studierenden auf Ihren Beitrag zu leisten.[2]?Der Studentische Konvent ist offen und bereit, dieses Vorhaben zu unterst¨¹tzen. So sorgt er unter den Studierenden f¨¹r Akzeptanz bez¨¹glich der geringeren Zimmerw?rme in den Geb?uden und unterst¨¹tzt mit einer besonderen Nachhaltigkeitsaktion, sodass Studierende noch leichter und effizienter ihren Beitrag leisten k?nnen. Jedoch stellt sich der Studentische Konvent dagegen, dass dies zu Lasten der Studierenden erfolgt.?

Antragstellende: Franziska Sadzio, Nina Galster, Emma K?sler, Caroline Bachmann, Claudia Westenkirchner, Luisa Neumeir, Maximilian Zink, Nicolas Merdes, Julian M¨¹cher, Daniel Wiedemann, Yasemin Kara

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Sitzung vom 16.11.2022

Ausstattung f¨¹r den Studentischen Sanit?tsdienst

F¨¹r den studentischen Sanit?tsdienst und die Studierenden der Universit?t Augsburg sollen eine Schaufeltrage, eine Reanimationspuppe und verschiedene Beatmungsbeutel beschafft werden.

Begr¨¹ndung:?In einem der Sanit?tsr?ume der Universit?t befindet sich eine Trage zur freien Verf¨¹gung. Allerdings ist jene Trage aufgrund des Alters sehr schwer und vor allem f¨¹r den Transport von unkritischen Verletzten geeignet. F¨¹r den Transport von Menschen mit Verdacht auf Wirbels?ulenverletzungen o.?. w¨¹rde eine Schaufeltrage sicherere M?glichkeiten bieten. Bei Veranstaltungsbetreuungen von z.B. Fachschaftsevents und Initiativenstra?en oder bei anderweitigen Notfallsituationen w¨¹rde eine Schaufeltrage die Arbeit der studentischen Ersthelferinnen und Ersthelfer erleichtern.

F¨¹r ?bungsabende des studentischen Sanit?tsdienstes und f¨¹r Veranstaltungen wie die Initiativenstra?e wird derzeit eine private Reanimationspuppe verwendet. Um vom Studienverlauf der einzelnen Mitglieder unabh?ngig vorf¨¹hren, ¨¹ben und weiterbilden zu k?nnen, ist eine Reanimationspuppe vor Ort am Hauptcampus von N?ten.

Nachdem der studentische Sanit?tsdienst im Fr¨¹hjahr 2012 die Arbeit aufgenommen hat, musste im Einsatz der studentischen Ersthelferinnen und Ersthelfer gottseidank noch nie Beatmungsmaterial zum Einsatz kommen. In der Hoffnung, dass dies auch weiter so sein wird, wird die Beschaffung von neuen Beatmungsbeuteln und Beatmungsmasken beantragt.

Antragstellende: Ann-Kathrin Rau

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Priorisierung: Schaffung von (Gruppen-)Arbeitspl?tzen

Der studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung und die Universit?tsverwaltung auf, die Schaffung von (Gruppen-) Arbeitspl?tzen f¨¹r Studierende voranzutreiben und entsprechende Ma?nahmen zu priorisieren.?

Begr¨¹ndung:?Tag ein, Tag aus sieht man das Bild, dass in den Cafeterien der Universit?t, die eigentlich f¨¹r Pausen und Erholung vom Studierendenalltag gedacht sind, Studierende ihre Laptops aufklappen und eifrig an ihren Projekten arbeiten oder Zoom-Sitzung abhalten. Dies betrifft sowohl Aufgaben, die allein zu erledigen sind, als auch Gruppenprojekte. Somit werden ?ffentliche Erholungsr?ume f¨¹r Studierende in Behelfb¨¹ros umgewandelt. Einerseits tritt hierbei das Problem auf, dass Studierende aufgrund der sie umgebenden Lautst?rke nicht konzentriert und effektiv arbeiten k?nnen und dadurch gesondertem Stress ausgesetzt sind. Anderseits ist es so, dass die Pausen- und Vernetzungsm?glichkeiten von Studierenden dadurch reduziert werden, da oftmals in diesen R?umen der Universit?t die vorhandenen Aufenthaltspl?tze fremdverwendet werden.?

Dies zeigt, dass es an der Universit?t Augsburg auch nach den Digitalsemestern eine zu geringe Anzahl nutzbarer und bekannter Arbeitspl?tze f¨¹r Studierende gibt. Dieses Problem besteht seit Jahren, worauf Teile der Studierendenvertretung schon seit l?ngerem Aufmerksam machen (u.a. vgl. Forderungen Liste SoWiDu) und Verbesserungsvorschl?ge einbringen.?

Die Universit?tsleitung hat als Kompromiss f¨¹r den Verlust des Frei*raums eine enge Zusammenarbeit mit der Studierendenvertretung bzgl. der Themen Arbeitspl?tze, Nachhaltigkeit und Safe Spaces angek¨¹ndigt, wovon zuerst das erstgenannte Thema angegangen werden soll.?

Aus Sicht der Antragstellenden ist seit einer Begehung im Mai diesen Jahres nichts weiter passiert. Eine versprochene Liste mit allen verf¨¹gbaren Standorten f¨¹r die Schaffung von Arbeitspl?tzen hat die Studierendenvertretung noch immer nicht erreicht. Dabei sind Mittel zur Umsetzung entsprechender Ma?nahmen vorhanden (z.B. Studienzuschussmittel der Phil-Soz Fakult?t) und k?nnen zuk¨¹nftig bereitgestellt werden. Auch eine ?bersicht ¨¹ber Arbeitspl?tze auf der Website oder dem Instagramaccount der Universit?t wurden bisher nicht wie angek¨¹ndigt ver?ffentlicht.

Aufgrund dieser Tatsachen fordert der studentische Konvent die Universit?tsleitung und Universit?tsverwaltung auf, in Sachen Schaffung von Arbeitspl?tzen Projekte voranzutreiben und zu priorisieren, als auch sich bei Fragen an die Studierendenvertretung zu wenden.?

Antragstellende: Philipp Pschera, Ayla Heeg, Miriam Spielmann, Nicolas Frank

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Einrichtung des Referats f¨¹r Soziales und Inklusion

Das AStA Referat f¨¹r Soziales und Inklusion wird mit zwei Posten f¨¹r Referent*innen eingerichtet.

Begr¨¹ndung:?Das AStA Referat f¨¹r Soziales und Inklusion besteht seit vielen Jahren und setzt sich f¨¹r die Belange Studierender in diesen Bereichen ein. Durch die Einrichtung des Referats soll die Arbeit zu diesen Themengebieten im Rahmen der Studierendenvertretung weiter erm?glichen und als Schnittstelle fungieren. Durch die Breite des Themas sollen f¨¹r das zwei Referent*innenposten eingerichtet werden. Die Ausgestaltung und Umsetzung der inhaltlichen Arbeit bleibt den Referent*innen ¨¹berlassen.

Antragstellende: Ayla Heeg, Nicolas Frank, Markus Zimmermann, Sabrina Zoglauer, Leander Krysl, Celine Feldengut, Ludwig Sedlmaier

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Einrichtung des Referats f¨¹r Gender und Gleichstellung

Das AStA Referat f¨¹r Gender und Gleichstellung wird mit zwei Posten f¨¹r Referent*innen eingerichtet.

Begr¨¹ndung:?Das AStA Referat f¨¹r Gender und Gleichstellung besteht seit vielen Jahren und setzt sich f¨¹r die Belange Studierender in diesen Bereichen ein. Durch die Einrichtung des Referats soll die Arbeit zu diesen Themengebieten im Rahmen der Studierendenvertretung weiter erm?glichen und als Schnittstelle fungieren. Durch die Breite des Themas sollen f¨¹r das zwei Referent*innenposten eingerichtet werden. Die Ausgestaltung und Umsetzung der inhaltlichen Arbeit bleibt den Referent*innen ¨¹berlassen.

Antragstellende: Ayla Heeg, Markus Zimmermann, Sabrina Zoglauer, Leander Krysl, Celine Feldengut, Ludwig Sedlmaier

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Au?erordentliche Sitzung vom 04.12.2022

Solidarit?tsbekundung zu den Forderungen von EndFossil?Augsburg

Anl?sslich der Besetzung eines H?rsaals der Universit?t Augsburg begr¨¹?t der?studentische Konvent die von?End Fossil:?Augsburg gestellten?Forderungen an die?Universit?t und ¨¹bergeordneten Institutionen und implizit die den Forderungen?zugrundeliegenden Ideale.?Der studentische Konvent freut sich?¨¹berdies ¨¹ber den durch die Initiative End Fossil: Augsburg angeregten Diskurs.

Begr¨¹ndung:?Begr¨¹ndung: Am 28.11.22 wurde H?rsaal 1 des C Geb?ude von dem Studierendenb¨¹ndnis end?fossil Augsburg besetzt. Dieses B¨¹ndnis hat eine Reihe an Forderungen an die?Universit?t Augsburg gestellt, welche die verschiedenen Dimensionen von?Klimagerechtigkeit beinhalten und sich theoretisch im Rahmen des Umsetzbaren der?Universit?t befinden. ?Warum die verschiedenen Forderungen Facetten von?Klimagerechtigkeit darstellen und diese nicht getrennt voneinander betrachtet werden?k?nnen, wird im Folgenden erl?utert.

Klimagerechtigkeitsbezug des ausformulierten Forderungskatalogs von end fossil?Augsburg:?Die Forderung ?Klimaneutralit?t bis 2027¡° ergibt sich aus der Dringlichkeit und?Notwendigkeit durch den Klimawandel.?

Die Universit?t soll dabei jedoch nicht mit der Umsetzung effizienter und niedrigschwelliger Ma?nahmen bis zur gesetzlichen Norm 2030 warten, welche staatliche Einrichtung in Bayern gesetzlich verpflichtet, klimarneutral zu arbeiten und zu agieren. Klimaneutralit?t meint hierbei Ma?nahmen, die unter das SCOPE Konzept fallen. Erreicht werden sollen schnellstm?glich die Kategorisierungen SCOPE 2 und 3, was in Anbetracht der aktuellen weltweiten Lage notwendig ist.?Die Forderung nach ?Dekolonialisierung der Lehre¡° bezieht sich auf die?ungleichen Abh?ngigkeitsverh?ltnisse zwischen dem Globalen Norden und dem?Globalen S¨¹den. Unser Wohlstand (und der damit verbundene CO2 Aussto?: von?Bayern, Deutschland, Europa) ist nur durch die Ausbeutung des Globalen S¨¹dens?m?glich. Dabei erfahren die Menschen des globalen S¨¹dens die Auswirkungen des?Klimawandels schon jetzt am st?rksten. Deshalb muss auch die Lehre hinterfragt?und ihre Perspektiven erweitern und ver?ndert werden, um der Klimakatastrophe?gerecht zu begegnen.Die Forderung nach einer ?Sozialen Universit?t¡° ist f¨¹r Klimagerechtigkeit?ebenfalls elementar, da der wissenschaftliche Diskurs f¨¹r alle Menschen?unabh?ngig ihrer ethischen Zugeh?rigkeit und dem Bildungsstand ihrer Eltern?offenstehen muss. Das Privileg Bildung muss demnach allen erm?glicht werden, die?daran interessiert sind. Wissenschaftliche Diskurse und Innovationen sind eine?gro?e Hoffnung f¨¹r die Verwirklichung von Klimagerechtigkeit, an der sich alle?Lehrst¨¹hle der Universit?t Augsburg beteiligt und verantwortlich f¨¹hlen sollten.?Die H¨¹rden, sich an zukunftsorientierter Wissenschaft zu beteiligen, m¨¹ssen?daher abgebaut werden um Chancengleichheit zu erreichen.Durch die Klimakatastrophe werden milit?rische Konflikte zunehmen, weshalb eine?antimilitaristische Lehre und Forschung notwendig ist. Dabei muss ein?antimilitaristischer Ansatz, der ¨¹ber die Friedens- und Konfliktforschung?hinausgeht, an der Universit?t Augsburg etabliert werden. Die Intransparenz von?Drittmittel, die die Universit?t Augsburg f¨¹r Forschungsvorhaben verwendet, sind?nicht mit Klimagerechtigkeit vereinbar. Die Produktion von R¨¹stungsg¨¹tern, sowie?deren Einsatz erzeugen global enorme CO2 Emissionen.Die Forderung nach ?Studentischem Mitspracherecht¡° richtet sich auf die?hierarchischen Strukturen der Universit?t Augsburg. Die Klimakrise als globales?Problem kann nur durch das Zusammenwirken verschiedener gesellschaftlicher?Akteure, darunter wissenschaftlicher Instanzen wozu die Studierendenschaft in?ihrer Allgemeinheit geh?rt, gel?st werden. In den universit?ren Gremien sind die?Studierenden unterrepr?sentiert, was zu einer eingeschr?nkten Mitbeteiligung an?wichtigen Entscheidungen f¨¹hrt.?

Antragstellende: Florian Wolf, Natalie Franck

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Offene Debatte ¨¹ber die Forderungen von ?End Fossil:?Augsburg¡° und Stellungnahme an die Universit?tsleitung
Der studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung auf, die aus der nachfolgend?skizzierten Situation entstandene Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Aktuell ist?der HS1/C durch die Bewegung ?End Fossil: Augsburg¡° besetzt. Dazu fand in der?heutigen Sitzung eine offene Debatte zu den Forderungen und der Aktion von ?End?Fossil: Augsburg¡° gemeinsam mit den Aktivist*innen statt und im Anschluss daran wurde?anhand von Vorschl?gen der Konventsmitglieder eine Stellungnahme des Konvents an die?Universit?tsleitung formuliert , in der unter anderem auf die Forderungen von ?End?Fossil: Augsburg¡° eingegangen wurde. Die erarbeitete Stellungnahme befindet sich im Anhang zu diesem Beschluss.

Begr¨¹ndung:?Die Besetzung des H?rsaals 1 der Universit?t Augsburg durch die aktivistische Gruppe??End Fossil: Augsburg¡° ist aktuell von gro?er medialer Relevanz, zu der sich auch die?Studierendenvertretung ?u?ern sollte. Durch die Besetzungwurde ein Diskurs ¨¹ber die?Forderungen der Gruppe (Klimaneutralit?t bis 2027, Dekolonialisierung, Soziale Uni,?Antimilitarismus, Studentisches Mitspracherecht) geschaffen und auch die?Universit?tsleitung und Dozierende haben sich bereits mit der Situation?auseinandergesetzt. Der studentische Konvent sieht sich als demokratisch legitimierte?Vertretung der Studierenden dazu verpflichtet, in der eigens einberufenen?au?erordentlichen Sitzung ¨¹ber die Forderungen zu debattieren und dazu Stellung zu?beziehen. Ein Behandlung der Thematik am 14.12.2022 zur n?chsten regul?ren Sitzung?w?re zu sp?t, da vermutlich bis dahin der H?rsaal nicht mehr besetzt sein wird.

Antragsteller: Linus Nolte, Philipp Pschera, Fabian Uhlich

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Stellungnahme: Der Studentische Konvent bef¨¹rwortet das Engagement von End Fossil: Augsburg f¨¹r mehr Klimagerechtigkeit und freut sich ¨¹ber den dadurch angesto?enen Prozess. Er begr¨¹?t die weitere Bereitschaft aller Beteiligten, am offenen Diskurs teilzunehmen und insbesondere das offene Forum am 08.12. um 15:00 Uhr. Weiterer Austausch ¨¹ber dieses Format hinaus, der f¨¹r alle Studierenden zug?nglich ist, muss gew?hrleistet sein. Dabei entstehende Ergebnisse sollen konsequent umgesetzt werden. Weiterhin betont der Studentische Konvent die Notwendigkeit, die Studierendenschaft rechtzeitig ¨¹ber Beteiligungsm?glichkeiten zu informieren. Anstehende Austauschformate sollen von der Pressestelle ¨¹ber? den Mailverteiler "studierende@listserv.uni-augsburg.de" beworben und die mit den teilnehmenden Studierenden gemeinsam verfassten Berichte ¨¹ber diesen kommuniziert werden. Die Besetzung des H?rsaal 1 sollte beendet werden, sobald Formate, die den weiteren Diskurs aller beteiligten Akteure sicherstellen, sowie konkrete Ideen zur Umsetzung der geforderten Ziele gefunden und festgelegt wurden.

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Sitzung vom 14.12.2022

Entlastung des AStA-Vorstandes der Legislatur 2021/22

Der studentische Konvent entlastet nach ¡ì 2a, Satz 2 der GeschO des studentischen Konvents der Universit?t Augsburg) f¨¹r die Legislatur 2021/22 sowie das Gesch?ftsjahr 2021 Vorstand und die Gesch?ftsf¨¹hrung des Allgemeinen Studierendenausschuss.?

Begr¨¹ndung:Wie viele andere Sachen auch hat seit dem Corona Lockdown 2020 das Ehrenamt und darin eingeschlossen die Studierendenvertretung weniger umsetzen k?nnen als die Jahre zuvor. Trotz aller Zuversicht begann auch das Jahr 2021 mit einem Lockdown und es konnten in dem ersten Halbjahr wesentlich weniger Projekte umgesetzt werden als gewollt. Erst im Sommer konnten viele Planungen wieder anlaufen.?

Unter diesen Planungen waren vonseiten des AStA viele referatsbezogene, aber auch referats¨¹bergreifende Projekte dabei, die veranstaltet wurden. Darunter f?llt das Restart-Event Ende Oktober 2021, die Podiumsdiskussion, der Campus-Sommer und all seine Einzelevents sowie viele weitere. Vieles davon wurde aus dem AStA-Haushalt, Studienkompensationsmitteln sowie Projektgeldern der Restart-Initiative des bayrischen Wissenschaftsministeriums finanziert.?

Da wir als exekutives Organ der Studierendenvertretung mit diesen Mitteln gearbeitet haben, die Projekte im Sinne der gesamten Studierendenschaft mit den anderen AStA-Mitglieder*innen ausgef¨¹hrt haben und daher dem Studentischen Konvent rechenschaftspflichtig waren, hoffen wir nun, dass der AStA-Vorstand und deren Gesch?ftsf¨¹hrung mit dem ganzen AStA f¨¹r die Legislatur 2021/22 entlastet wird.?

Antragstellende: Ayla Heeg, Markus Zimmermann, Ludwig Sedlmaier

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Zur Erh?hung der Raumtemperatur an der Universit?t

Die stetige Gew?hrleistung, so wie die eigenst?ndige Kontrolle der Universit?t, dass H?rs??le, Bibliotheken, Seminarr?ume, Arbeitsr?ume und

B¨¹ros?an der Universit?t auf eine Mindesttemperatur von?20¡ãC?geheizt werden.

Begr¨¹ndung:?Die Studierenden der Universit?t Augsburg klagen ¨¹ber zu kalte Aufenthalts- und Arbeitsr?ume. Hierbei handelt es sich um R?umlichkeiten in denen statt die von der Universit?t angegebenen 20¡ãC nur Temperaturen von ca. 17¡ãC gemessen werden. Diese Messungen stammen von Studierenden, welche nachfolgende Bilder eingesendet haben. Die Studierenden sollten nicht durch niedrige Temperaturen und das Nachweisen dieser vom Lernen abgehalten werden. Deswegen brauchen wir eine eigenst?ndige und pr?zise Kontrolle der Universit?t, ob die von ihr angegebenen 20¡ãC Raumtemperatur eingehalten werden. Des Weiteren f¨¹hren geringere Temperaturen unter den angepeilten 20¡ãC zu einem erh?hten Erkrankungsrisiko, eine weitere Einschr?nkung der Studierenden, welche zu Ausf?llen in der Klausurenphase und Behinderungen bei der Erstellung von Abschlussarbeiten f¨¹hren kann.?

Als Studentischer Konvent sind wir uns bewusst, dass die Universit?t die Vorgabe hat, ihren Energieverbrauch um 15% zu senken, weshalb wir die Reduzierung der Raumtemperaturen nachvollziehen. Es muss jedoch eine Mindesttemperatur gewahrt werden, bei der Studierende ohne Einschr?nkung weiter studieren k?nnen. Um den Studierenden also ein m?glichst annehmbares Arbeitsumfeld zu erhalten, fordern wir von der Universit?t sich an ihre eigenen Angaben zu halten.?

Antragstellende:?Laura Spickenreuther, Pauline Haber, Lea Oesemann, Kilian Balthes

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Demokratische Teilhabe ohne Beeintr?chtigung des Studienfortschritts erm?glichen

Der studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung und die Universit?tsverwaltung auf, bei allen Lehrveranstaltungen, die parallel zur Studentischen Universit?tsvollversammlung (geplanter Termin 24.01.2023 17:30 Uhr) stattfinden, die Dozierenden zu bitten, ihre Studierenden von einer m?glichen vorhandenen Anwesenheitspflicht zu entbinden, die Inhalte der Sitzung als nicht pr¨¹fungsrelevant zu kennzeichnen oder einen m?glichen Entfall der Sitzung zu pr¨¹fen.

Begr¨¹ndung:?Alle Studierenden sollen die M?glichkeit haben, ohne Beeintr?chtigung ihres Studienfortschritts, an der demokratischen Teilhabe und Mitbestimmung an der Universit?t teilzunehmen. Sie sollen nicht durch Anwesenheitspflicht oder das Verpassen von Pr¨¹fungsrelevanter Inhalte an der Teilnahme der Vollversammlung gehindert werden. Alle Studierende sollen, wie in der Grundordnung festgelegt, die M?glichkeit haben, an der Studentischen Universit?tsvollversammlung teilzunehmen

Auszug aus der Grundordnung der Universit?t Augsburg: GO ¡ì17, Abs. 6

Die Studentische Universit?tsvollversammlung gem?? Abs. 2 Nr. 4 besteht aus allen Studierenden der Universit?t Augsburg und ist oberstes beschlie?endes Organ der Studierenden.?

Alle Studierenden der Universit?t Augsburg haben die M?glichkeit an dieser mindestens einmal im Semester zwecks Informationsweitergabe und/oder Beschlussfindung tagenden Versammlung teilzunehmen.

Antragstellende: Florian Lenz

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Transparente Aufarbeitung der Ereignisse im Rahmen von End:Fossil Augsburg

Das Koventspr?sidium soll auf der Website der Studierendenvertretung und seinem Social Media Account transparent und nachvollziehbar darstellen, welche Schritte und Ma?nahmen bez¨¹glich der Besetzung durch und Solidarisierung mit der Initiative ?End:Fossil Augsburg¡° stattgefunden haben. Dazu geh?ren eine Auflistung von Treffen mit studentischen Vertreter*innen mit verschiedenen Akteur*innen, Verweis auf Beschl¨¹sse, Stellungnahmen, Berichte in der Presse und ggf. weitere Dokumente, die in diesem Zusammenhang entstanden sind.

Begr¨¹ndung:?Die Besetzung des HS1 durch die Gruppe ?End:Fossil Augsburg¡° vom 28.11.2022 bis zum 09.12.22 hat medial und unter Studierenden gro?e Wellen geschlagen. Seitens der Studierendenvertretung wurden in diesem Zeitraum z¨¹gige Reaktionen erwartet, an denen sich unterschiedlich intensiv beteiligt wurde. Den Mitgliedern des Konvents und des Allgemeinen Studierendenausschusses wurde aus Sicht der Vorsitzenden des jeweiligen Gremiums angemessen M?glichkeiten gegeben, verschiedene studentische Perspektiven auszudr¨¹cken. Da durch die Besetzung und die daraus resultierenden Gespr?chsformate vor allem von einzelnen Akteur*innen viel Zeit aufgewendet, um vermittelnd und im Namen der Studierendenvertretung zu agieren. Damit aber alle Mitglieder der Studierendenvertretung aber auch und besonders Studierende einen Einblick in die Ereignisse erhalten, sollen die im Antragstext beschriebenen Ma?nahmen ergriffen werden.

Im Rahmen der Besetzung des HS1 und den daraus resultierenden Gespr?chen wurde der Wunsch nach und die Verantwortung von transparenter Kommunikation innerhalb der?Studierendenvertretung sowie gegen¨¹ber Studierenden und Universit?tsangeh?rigen deutlich. Das Konventspr?sidium soll daher daf¨¹r Sorge tragen, dass nachvollziehbar und ?ffentlich zug?nglich festgehalten wird, welche Schritte in den letzten Wochen seitens bzw. im Namen der Studierendenvertretung gegangen wurden. Daf¨¹r sollen die Beschl¨¹sse und Stellungnahme des Konvents aus den Sitzungen am 26.10.(Beschluss Solidarisierung End:Fossil occupy!¡°) und 04.12. (Beschl¨¹sse: Solidarisierung mit den Forderungen; Offene Debatte und Stellungnahme), das Eingangsstatement der Studierendenvertretung beim ?ersten Forum zu Klimagerechtigkeit der Universit?t Augsburg¡° (als Anlage beigef¨¹gt), eine chronologische ?bersicht der verschiedenen Treffen und der daran beteiligten studentischen Vertreter*innen sowie die Perspektive auf ein zweites Forum Klimagerechtigkeit auf den im Antragstext genannten Plattformen ver?ffentlicht werden. Nach M?glichkeit sollen auch die ausformulierten Forderungen von ?End:Fossil Augsburg¡° verlinkt werden.

Die Studierendenvertretung bedauert, dass seitens der Aktivisti im Vorhinein nicht der Kontakt gesucht wurde. Es w?re sicherlich m?glich gewesen, konkrete Informationen zu Abl?ufen, aktuellen Vorhaben und Strukturen an der Universit?t weiter zu geben, die die Formulierung der Forderungen konkretisiert h?tten und durch welche M?glichkeiten zur Beteiligung an universit?ren Prozessen durch hochschulpolitisches Engagement dargestellt worden w?ren.?

Im Sinne des Datenschutzes sollen personenbezogene Daten wie z.B. Namen nur nach ausdr¨¹cklicher Zustimmung der Beteiligten studentischen Vertreter*innen genannt werden. Weitere Universit?tsangeh?rige sollen nicht namentlich genannt werden.

Dar¨¹ber hinaus soll das Pr?sidium (gerne mit Unterst¨¹tzung!) einen Pressespiegel ¨¹ber die Berichte bez¨¹glich der Besetzung und dazugeh?rigen Ereignisse erstellen und ?ffentlich zug?nglich machen.

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Vorschlag Chronologie:

26.10.2022

Beschluss des Studentischen Konvents ?Solidarit?tsbekundung mit End:Fossil Occupy!¡°

08.11.2022

Ank¨¹ndigung eines ?offenen Planungstreffens zur Besetzung der Universit?t Augsburg¡° durch Flyer und Banner am Campus

Kurzfristige Besprechung dazu zwischen Unileitung und den Studierendenvertreter*innen Philipp Pschera, Fabian Uhlich, Ayla Heeg ¨C es konnten seitens der StuVe keine Informationen zu diesem Planungstreffen weitergegeben werden (da nicht vorhanden), seitens der Universit?t wurde angemerkt, dass es bereits zahlreiche Bem¨¹hungen im Bezug auf Klimaschutz gibt.

09.11.2022

?Offenes Planungstreffen¡° ¨C der Studierendenvertretung liegen dazu keine detaillierten Informationen abseits des Stattfindens sowie des groben Ablaufs des Treffens vor.

23.11.2022

Die Initiative ?End:Fossil Augsburg¡° ver?ffentlicht 5 Forderungen an die Universit?t durch Plakate und auf Onlineplattformen (dort auch genauere Erl?uterungen). Dar¨¹ber hinaus sucht die Gruppe den Kontakt zur Presse[1]

28.11.2022

Aktivisti besetzen den HS1 im Geb?ude C.?

29.11.2022

Gespr?ch zwischen Vertretern der Unileitung, Vertreter*innen von End Fossil Augsburg und aus der Studierendenvertretung (Uhlich, Pschera, Heeg) zu den Forderungen. Auf ausdr¨¹cklichen Wunsch der Aktivisti werden lediglich M?glichkeiten zu einem ?ffentlicheren Austausch besprochen

01.12.2022, 10 Uhr

Runder Tisch zu Klimaneutralit?t im Klimaresilienzzentrum. Vertreter*innen der Unileitung, ZfK, WZU, Verwaltung, Studierendenvertretung anwesend. Die Aktivisti sind der Einladung nicht gefolgt, da das Format und die Vorgabe, nur die Forderung nach Klimaneutralit?t zu besprechen, nicht angemessen scheint. Moderation durch Studierendenpfarrer Tobias Wittenberg.

04.12.2022

Au?erordentliche Sitzung des Studentischen Konvents. Beschluss Solidarit?tsbekundung, Beschluss Diskussion der Forderungen, Stellungnahme des Konvents

05.12.2022

Gespr?ch zur ?Architektur¡° eines m?glichen Austausches zu den Forderungen unter Einbezug aller beteiligten Akteure und Vertreter*innen der Statusgruppen.?

18 Uhr AStA Sitzung: Meinungsbild im AStA

08.12.2022, 15 Uhr

?Erstes Forum zu Klimagerechtigkeit der Universit?t Augsburg¡° -> Perspektive auf zweites Forum Ende Januar

09.12.2022

Die Besetzung des HS1 wird von der Initiative ?End:Fossil Augsburg¡° beendet.

Hinweis: Diese Chronologie ist lediglich ein Vorschlag und soll bitte von Beteiligten erg?nzt werden!

[1]?https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/augsburg-studierende-besetzen-grossen-hoersaal-auf-dem-augsburger-unicampus-id64703191.html

Antragstellende: Ayla Heeg

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Sitzung vom 18.01.2023

Umsetzung einer Public Climate School an der Universit?t Augsburg

Die Universit?t Augsburg soll einmal im Jahr im Wechsel mit der Hochschule Augsburg eine Public Climate School (PCS) veranstalten.

In Zusammenarbeit mit der Studierendenvertretung und studentischen Initiativen wie ?Students for Future¡° soll eine Woche voller Inputm?glichkeiten f¨¹r Studierende und Mitarbeiter*innen zum Themenkomplex ?Klimagerechtigkeit¡° an der Universit?t geplant und umgesetzt werden. Die Universit?tsleitung soll daf¨¹r auf die Veranstaltungen aufmerksam machen und alle Dozierenden auffordern ihre Lehrveranstaltung themenspezifisch zur Woche anzupassen. Auch soll ¨¹ber universit?re ?ffentlichkeitskan?le auf die Veranstaltung in ausreichendem Ma?e hingewiesen werden.

Begr¨¹ndung:?Das ?erste offene Forum zu Klimagerechtigkeit der Universit?t Augsburg¡° fand in der vergangenen Woche am 08.12.2022 statt, was gro?en Anklang erhielt. Hier ist deutlich geworden, dass die Universit?t als ?Lernfabrik¡° und gro?er Wissensproduzent Verantwortung innerhalb der Region, als auch weltweit zu tragen hat. Klimagerechtigkeit bietet sich als Schlagwort an, da darunter multiplen Krisen unserer aktuellen Zeit begegnet werden kann. Wichtig hierbei ist, dass alle Universit?tsmitglieder beteiligt sind, da Klimagerechtigkeit ein Thema ist, dass alle Beteiligten angeht und diese davon bereits betroffen sind oder es zuk¨¹nftig sein werden.

An der Universit?t Augsburg werden zuk¨¹nftige Entscheidungstr?ger*innen ausgebildet, die mit Blick auf die Klimakrise Verantwortung ¨¹bernehmen sollen und Ma?nahmen ins Leben rufen k?nnen, dieser zuk¨¹nftig als Menschheit zu erfolgreich begegnen zu k?nnen. Doch damit dieses Personen entsprechend handeln k?nnen, m¨¹ssen sie ¨¹ber bestimmte Themen aufgekl?rt werden. Dies soll erstmal allgemeinbildet niedrigschwellig geschehen ¨¹ber Vortr?ge und Inputs w?hrend der Vorlesungswoche.

Durch das Wissenschaftszentrum Umwelt und das neugeschaffene Klimaressilienzzentrum kann es die Universit?t schaffen, in Sachen Klimagerechtigkeitsforschung eine weltweiter ?Player¡° zu werden, wie es die Universit?tsleitung verk¨¹ndet und hat daher optimale Chancen sich der Aufgabe ?Klimagerechtigkeit¡° zu n?hern und anzugehen. Dieses Wissen der Wissenschaft soll jedoch nicht nur standortgebunden innerhalb der einzelnen Institute vorhanden sein, sondern in die Universit?ts- und die Stadtgemeinschaft getragen werden, um wichtige Transformationsprozesse voranzutreiben.

Aus diesen Gr¨¹nden bietet sich eine Organisation einer Public Climate School an, da dort niedrigschwellig die M?glichkeit besteht in neue Wissens- und Themenbereiche einzutauchen und sich gegenseitig zu bilden, ohne gro? ¨¹ber Vorwissen zu Verf¨¹gung. Es besteht auch die M?glichkeit wichtige Forschungsentwicklungen in diesem Zuge zu teilen, so dass man den Debatten um die Zukunft mit einer wissenschaftlichen Basis begegnen kann.

Public?Climate School ist ein Konzept, das bundesweit an Bildungseinrichtungen etabliert wird, um Klimabildung pr?senter zu machen. Weiterhin hat bereits zwei Mal eine PCS an der Universit?t stattgefunden, die von Studierenden organisiert wurde und viel positive Resonanz erhielt. Problem ist hier nur, dass die Organisation ohne Universit?t sehr aufw?ndig war.

Als Vorbild f¨¹r die PCS an der Universit?t, gilt hier erstmals die PCS an der Hochschule Augsburg, die Verantwortung ¨¹bernommen hat und neben R?umen Vortr?ge von Wissenschaftler*innen zur Thematik organisiert hat. Somit wurde diskursiv, als auch praktisch der Fokus auf die zuk¨¹nftigen gravierenden Klimaver?nderung und deren Ursachen daf¨¹r gelegt, die sich auch anderer Stelle sp¨¹ren lassen.

Durch den Beschluss der ?Klimaneutralit?t bis 2028¡° in der EULe hat die Universit?t bereits einen Grundstein gelegt, den man nun mit weiteren Informations- und Wissensangeboten erweitern sollte, auch um individuell die Notwendigkeit von strukturellen Ver?nderungen im Hinblick der Klimakatastrophe klarzumachen, da nur so eine nachhaltiger Transformationsprozess angesto?en werden kann.

Antragstellende: Philipp Pschera

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?nderung der Gesch?ftsordnung

¡ì15a der Gesch?ftsordnung wird in ?Umlaufverfahren¡° umbenannt. Ebenso werden alle Vorkommen des Wortes ?Umfrageverfahren¡° in ¡ì15a durch ?Umlaufverfahren¡° ersetzt.

Begr¨¹ndung:?Auch wenn beide Begriffe existieren, ist Umlaufverfahren der deutlich g?ngigere, der auch in der Grundordnung der Uni verwendet wird. Umfrageverfahren wird fast ausschlie?lich vom Bundesrat verwendet.Durch die Umbenennung soll dieser Paragraph insbesondere f¨¹r neue Konventsmitglieder verst?ndlicher werden.

Antragstellende: Alexander Mayer, Maximilian Hiller

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?nderung der Gsch?ftsordnung: Entsendung Landesstudierendenrat

Erg?nze in ¡ì2a der Gesch?ftsordnung: 9. Wahl von Vertreter*innen f¨¹r den Landesstudierendenrat

Begr¨¹ndung:?Das HIG schafft ein neues Gremium, den Landesstudierendenrat. Es muss eine Regelung bestehen, wie dies geschieht. Die Umsetzung soll auf Vorschlag der Landesastenkonferenz in der Grundordnung der Universit?t Augsburg geregelt sein, unabh?ngig von dem tats?chlichen Datum der Konstitution des Landesstudierendenrats. Die Wahl erfolgt durch das studentische, beschlussfassende Gremium (Studentischer Konvent) der Universit?t Augsburg.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHIG-28

Antragstellende: Alexander Mayer, Maximilian Hiller

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Solidarisierung mit #Hochdruck

Der Studentische Konvent solidarisiert sich mit der #Hochdruck-Kampagne und begr¨¹?t deren Forderungen.

Begr¨¹ndung:?#Hochdruck ist eine in Deutschland, ?sterreich und Schweiz aktive Kampagne, die sich f¨¹r die sozial-?kologische Transformation einsetzt, mit ihrem Schwerpunkt in auf den Hochschulen. Nach Vorbild der Landesastenkonferenz soll auch der Studentische Konvent sich mit der Kampagne solidarisieren.

Weitere Informationen zur Motivation, Personenkonstellationen, Forderungen und direkten Partizipationsm?glichkeiten finden sich auf der Website.

https://hochdruck.jetzt/

Antragstellende:?Alexander Mayer, Florian Lenz, Maximilian Hiller

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Einsetzung einer Verhandlungsgruppe zur Gestaltung der Architektur und weiterer Vorhaben im Zuge des zweiten Forums zu Klimagerechtigkeit der Universit?t Augsburg

Der studentische Konvent begr¨¹?t, dass es ein ?zweites Forum zu Klimagerechtigkeit der Universit?t Augsburg¡° geben soll.?Um schnell auf Entwicklung zur Gestaltung der Architektur und weiterer Vorhaben im Zuge des zweiten Forums zur Klimagerechtigkeit der Universit?t Augsburg reagieren zu k?nnen, soll eine Verhandlungsgruppe eingesetzt werden, die die Interessen des Konvents vertritt und dessen Namen seine Meinungen ?u?ert und Stellung bezieht.?

Begr¨¹ndung:?Aufgrund der raschen Kommunikation und des Problems der fehlenden Ansprechpartner, die f¨¹r den studentischen Konvent im Zuge der Entwicklungen zum zweiten Forum zu Klimagerechtigkeit etwas sagen k?nnen und dessen Meinung ?u?ern, soll eine Verhandlungsgruppe von drei bis f¨¹nf Personen eingerichtet werden, die die Meinungen und Interessen des Konvents nach au?en vertreten und f¨¹r diesen Sprechen und zu der Thematik handeln.?

Anlass des Ganzen, ist der Termindruck zum einem geplanten Arbeitstag am 31.01.23 von End Fossil und eine Mail, die das ganze Prozedere der Universit?tsleitung vorschl?gt. Das n?chste Forum solle stattdessen erst zu Beginn des n?chsten Semesters stattfinden.?

Bzgl. des Vorschlags ist eine Einsch?tzung der StuVe von N?ten, welcher der Konvent vertritt. Dadurch, dass die Sitzungen nur unregelm??ig stattfinden, ist keine schnelles Handeln gew?hrleistet. Dieses Problem w¨¹rde eine Verhandlungsgruppe mit dem Ziel den Konvent zu?vertreten, Expert*innen in der Angelegenheit als auch direkte Ansprechpartner*innen f¨¹r andere Parteien zu haben. So gelingt es, die studentische Meinung in dieser Angelegenheit entsprechend legitim zu repr?sentieren.?

Das Prinzip ist bei anderen politischen Vorgehen durchaus g?ngig und w¨¹rde so auch weniger institutionalisiert bei der vergangenen Besetzung im Dezember angewandt.?

Anschlie?end an den Beschluss soll im Tagesordnungspunkt die Einsetzung vollzogen werden.?

Antragstellende: Philipp Pschera

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?berarbeitung der Campus-App

Der studentische Konvent der Universit?t Augsburg fordert die Universit?tsleitung und das Rechenzentrum auf, ein Projekt zu erarbeiten, mit dem die Campus-App der Universit?t Augsburg verbessert und aktualisiert wird. Zwar sind vor allem deren Funktionen des digitalen Mensa-Speiseplans, die News sowie die Tram-Abfahrten auf den meisten Ger?ten funktionst¨¹chtig, doch besonders die Raumsuche einzelner H?rs?le oder Seminarr?ume ist kaum effektiv. Dabei w?re gerade diese in den ersten Semestern eine willkommene Hilfe f¨¹r viele Studierende. Deshalb schlagen die Antragstellenden folgendes vor: die ?berarbeitung der Campus-App k?nnte an der Fakult?t f¨¹r Informatik als Projekt etabliert werden. Hierbei w¨¹rde es sich beispielsweise anbieten, eine oder mehrere Hiwi-Stelle(n) einzurichten, deren Aufgaben vor allem das Aufbereiten der App sowie das Instandhalten dieser sein k?nnten.?

Da vor allem die Raumsuche nicht ausreichend funktioniert, sollte diese bei der ?berarbeitung der App im Fokus stehen. Sinnvoll w?re ein Konzept, ?hnlich wie das des online Wegweisers ?V:Scout¡° der Universit?tsbibliothek. Ziel soll es sein, dass Studierende vor allem zu Beginn eines neuen Semesters schneller und unkomplizierter zu ihren Seminarr?umen oder Vorlesungss?len finden. Auch weitere Funktionen k?nnten in der Campus-App programmiert werden, hierbei ergibt es Sinn, solche Funktionen in den Blick zu fassen, die Studierenden den Studienalltag erleichtern. So w¨¹rde es sich zum Beispiel anbieten die Belegungspl?ne der R?ume zu integrieren, hierdurch k?nnten die Studierenden sich freie R?ume suchen, um ungest?rt an Onlinesitzungen teilzunehmen oder Gruppenarbeiten durchzuf¨¹hren. Das Hauptaugenmerk sollte zun?chst jedoch auf der Raumsuche liegen.

Begr¨¹ndung:?Vor allem Erstsemesterstudierende haben zu Beginn des Semesters Schwierigkeiten, sich in den teils recht verwinkelten Geb?uden der Universit?t zurecht zu finden. Aktuell zeigt die Raumsuche der Uni-App nur das gesuchte Geb?ude an, nicht aber wo in dem Geb?ude sich der Raum befindet. Hierbei kommt erschwerend hinzu, dass die Beschilderung teilweise nicht ausreichend?vorhanden ist. Auch das erste Aufsuchen der Lehrs?le, die sich nicht auf dem Hauptcampus befinden, ist zu Semesterbeginn oft eine verwirrungsstiftende Angelegenheit. Eine funktionierende Raumsuche erscheint deshalb unabdingbar, nicht zuletzt da die technischen M?glichkeiten durchaus vorhanden sind, wie der Wegweiser der Bibliothek beweist. Zudem entspricht es definitiv dem Zeitgeist, dass Studierende ihren Uni-Alltag weitestgehend digital und mobil managen k?nnen. Hierzu ist eine funktionierende App, die explizit auf die Universit?t Augsburg zugeschnitten ist, besonders von Vorteil.?

Antragstellende: Leonie Behr, Manuel Jungbauer, Linus Nolte

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Best?tigung: Brief zur beschlossen Aufhebung der Amtszeitbegrenzung in der Grundordnungs?nderung

Der untenstehende Brief soll mit m?glichen ?nderungen in der n?chsten Sitzung des studentischen Konvents als Diskursbeitrag der StuVe zur Aufhebung der Amtszeitverl?ngerung in der Grundordnungs?nderung, ¨¹ber welche am 16.11.2022 in der Sitzung des Universit?tsrat abgestimmt wurde, beschlossen werden. Adressiert werden dabei alle Mitglieder der EULe als auch des Universit?tsrats.?

Der Inhalt des Briefs findet sich untenstehend.

Begr¨¹ndung:?Aufgrund der genannten Gr¨¹nde im Brief soll dieser einen Diskursbeitrag zur ?ffentlichen als auch universit?tsinternen Aufarbeitung der ?nderung der Grundordnung vom 16.11.2022 im Universit?tsrat dienen.??ber die ?nderungen der Grundordnung wurde in der EULe bereits eine Woche vorher abgestimmt, daher sollen deren Mitglieder ebenfalls adressiert werden.?Bei Annahme des Antrags wird der Brief an alle Adressierten verschickt. Bei ausbleibender Reaktion beh?lt sich der Studentische Konvent als letztes Mittel vor,?diesen Brief an die Presse weiterzuleiten, um auf die Thematik aufmerksam zu machen.?

Antragstellende: Philipp Pschera, Nicolas Frank, Agnes Strobl

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Brief zur Aufhebung der Amtszeitbegrenzung in der Grundordnung der Universita?t Augsburg

Guten Tag,

in der vergangenen Sitzung des Universita?tsrats am 16.11.2022 wurde eine A?nderung der Grundordnung der Universita?t Augsburg im Zuge des Bayrischen Hochschulinnovationsgesetz beschlossen. Dabei wurden zum einen bestehende Strukturen an den zum neuen Jahr in Kraft tretenden Gesetzestext angepasst, zum anderen wurde die Begrenzung der Amtszeit von maximal drei Amtsperioden fu?r das Pra?sident*innenamt aufgehoben. Gegenu?ber zweiterem sind wir als Studierendenvertretung der Universita?t Augsburg aus verschiedenen Gru?nden, die wir in diesem Brief vorbringen wollen, kritisch eingestellt.

Mehrfach wurde gegenu?ber dem Konventspra?sidium und dem AStA-Vorstand mitgeteilt, dass die in der ersten Grundordnungsa?nderung vorgenommenen Anpassungen notwendig seien, um zeitnah auf Ma?gaben, der zum 01.01.2023 geltenden, neuen Fassung des Hochschulgesetztes und Vorgaben des Wissenschaftsministeriums zu reagieren. Inhaltliche A?nderungen der Grundordnung, wie sie die Aufhebung der Amtszeitbegrenzung darstellt, wurden uns als ausgeschlossen kommuniziert.

Daraufhin haben wir Studierende auf eine Antragstellung bezu?glich eigener A?nderungen in der Grundordnung in diesem Moment verzichtet, um den Prozess zu unterstu?tzen. Es sei anzumerken, dass seitens des Konvents schon zum 27.07.2022 verschiedene Vorschla?ge fu?r A?nderungen der Grundordnung beschlossen wurden. Beispiele hierfu?r sind das Etablieren verpflichtender Studierendengespra?che bei Berufungskommissionen und das Aufnehmen von Lehrkonzepten in den Katalog der zu erfu?llenden Formalien einer Bewerbung, sowie Mo?glichkeiten einer Umsetzungsgarantie studentischer Beschlu?sse oder o?ffentliche Sitzungen von studentischen Gremien (vgl. Beschluss des Studentischen Kon- vents vom 27.07.2022: /de/studium/studentisches-leben/studierendenvertretung/aktuelles/beschlusse-des-studentischen-konvents-vom-27- 07-2022/).

Zudem sehen wir die A?nderung der Amtszeitverla?ngerung kritisch, da weder eine o?ffentliche noch universita?tsinterne Debatte u?ber eine Aufhebung der Amtszeitbegrenzung stattgefunden hat. Dies kann eine Folge der beschra?nkten Diskussionsmo?glichkeiten durch Online-Formate darstellen, welche die Pandemie heraufbeschworen hat. Ein triftiger Grund fu?r das Ausbleiben eines Diskurs ist das aus unserer Sicht als Studierendenvertretung jedoch nicht. Schon seit Monaten wird eine Ru?ckkehr zur Pra?senzuni angestrebt und umgesetzt. Im aktuellen Semester ha?tte es bei entsprechender Handlungsmotivation der von einer Aufhebung der Amtszeitbegrenzung betroffenen Akteur*innen genu?gend Zeit gegeben, dies innerhalb der Universita?t ausfu?hrlich zu behandeln und Meinungsbilder einzuholen.

Aus Sicht der Studierendenvertretung gab es jedoch nur innerhalb der EULe und des Universita?tsrats eine ungenu?gende Thematisierung dieser A?nderung der Grundordnung.?

Debatten innerhalb der gesamten Universita?t, in denen man intensiv mit Weitsicht die Vor- und Nachteile von Amtszeitbegrenzungen bescha?ftigen ha?tte ko?nnen, wurden nicht angesto?en. Doch gerade jene Diskussionen, die Fragestellungen behandeln, die alle Universita?tsmitglieder betreffen, mu?ssen unserer Auffassung nach breit und mit allen Statusgruppen gefu?hrt werden.?Dies wa?re idealtypisch fu?r eine demokratische Entscheidungsfindung gewesen, in welcher sich die Universita?tsleitung gerne sieht.

Durch das Aufheben der Amtszeitdauer und die Zusammensetzung des Universita?tsrats mit den externen Mitgliedern, vorgeschlagen durch Universita?tsleitung und dem Staats-ministerium wird ein Klima des ?ewigen Weiterregierens¡° zudem gesta?rkt. Aus unserer?Sicht ist es erforderlich, dass A?mter regelma??ig durch neue Amtstra?ger*innen bekleidet werden, da wichtige Innovationen und Neuerungen innerhalb bestehender Strukturen sonst auf der Strecke bleiben.

Auch bei exzellenter Arbeit und Engagement der*des Pra?sident*in kann eine auf Modernisierung und Reflexion gestellte Fu?hrung der Universita?t nicht gewa?hrleistet werden, da sich Strukturen ohne jegliche personelle Fluktuation verselbststa?ndigen und ineffizienter werden.

Von der Notwendigkeit dieser, wird bereits in einem Artikel des Augsburger Allgemeinen?berichtet. Dort wird von ?Reformstau und teils schlechtem Klima¡° an der Universita?t gesprochen (https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/hintergrund-augsburgs- unipraesidentin-muss-2023-gehen-oder-doch-nicht-id64531291.html). Natu?rlich kann dieser Artikel nur ein Indiz darstellen, dass gewisse Problematiken in dieser Universita?t existieren. Ob ineffiziente oder verselbststa?ndigte Strukturen genau der Grund dafu?r sind, kann von uns nicht beurteilt werden. Jedoch allein die Existenz dieser Vorwu?rfe la?sst vermuten, dass es Ursachen fu?r diese gibt.

Leider ko?nnen wir Studierende diesbezu?glich nur auf Informationen und Einscha?tzungen anderer zuru?ckgreifen, da wir durch begrenzte Studiendauern nur schwer Ru?ckschlu?sse auf die Entwicklung der letzten 12 Jahre ziehen ko?nnen.

Fu?r uns Studierende wirkt eine Amtszeit von 12 Jahren oder auch eine von 16 Jahren lange genug, um Spuren innerhalb der Strukturen zu hinterlassen und genu?gend Akzente mit Blick auf die Ausrichtung der Universita?t zu setzen.

Ein weiterer Aspekt, weshalb die Entscheidungsfindung in unseren Augen thematisiert werden muss, gru?ndet sich in dem bemerkenswert rasanten Tempo, mit welchem die in- haltliche A?nderung der Grundordnung im Vergleich zu anderen Prozessen an der Universita?t Augsburg vollzogen und beschlossen wurde. Dieser Vorgang erweist sich als nicht kongruent mit unserem Gefu?hl, dass sich Vera?nderungsprozesse innerhalb der Universita?t oft langwierig gestalten.

In Anbetracht des baldigen Endes der dritten Amtszeit und damit der gesamten Fu?hrung von Prof. Doering-Manteuffel konnten wir zudem feststellen, dass sowohl von Studierendenseite als auch durch Angestellte verschiedene Spekulationen bezu?glich der Wahlen?existieren und besprochen werden (vgl.?https://www.augsburger-allgemeine.de/augs- burg/hintergrund-streitfall-uni-augsburg-schafft-begrenzte-amtszeit-fuer-praesidentin- ab-id64836276.html).

Das Argument, dass bereits in sieben von neun Universita?ten in Bayern die Amtszeitbegrenzung aufgehoben wurde, stellt nach unserer Auffassung nicht nur keinen triftigen Grund dar, dieser in anderen Ha?usern getroffenen Entscheidungen zu folgen, sondern es beschreibt viel mehr einen unseres Erachtens nach gefa?hrlichen Trend, bei dem die Zu?gel demokratischer Kontrolle und Aktualisierung gelockert werden, um demokratische Grundprinzipien durch die Hoffnung auf charismatische Fu?hrungsperso?nlichkeiten zu er- setzen. Zumal die Universita?t sich damit auszeichnen und pra?sentieren will innovativ, demokratisch und offen zu sein, scheint es ho?chst widerspru?chlich sich entgegengesetzten Regelungen anzuschlie?en.

Die aus unserer Sicht berechtigte Frage, ob das Vorgehen in Sachen Aufhebung der Amtszeitverla?ngerung nicht Anzeichen eines leicht diffusen und intransparenten Demokratieverhalten aufzeigt, muss gestellt werden. Immer wieder wird sich auf den Schein des demokratischen Mitspracherecht aller Statusgruppen berufen. Durch dieses Beispiel wird?einmal mehr der Eindruck verha?rtet, dass la?ngst die Entscheidungen im ?Hinterzimmer¡°?getroffen wurden, bevor daru?ber?¨C?wenn u?berhaupt?¨C?geredet wird. Wichtige Entscheidungen, wie diese eine ist, mu?ssen aus Sicht der Studierenden o?ffentlich verhandelt werden.

Zusammenfassend haben wir Studierende den Modus, wie die Art der Kommunikation im Vorfeld, als auch wa?hrend der Entscheidungsfindung, den unzureichenden Diskurs, den Zeitpunkt der Entscheidung sowie die Transparenz und den o?ffentlichen Umgang mit dieser Thematik als fragwu?rdig empfunden und verurteilen daher dieses Vorgehen. Abschlie?end soll angemerkt sein, dass dieser Brief keinen Angriff gegenu?ber Einzelpersonen darstellt, sondern lediglich die Intention verfolgt, die Vorkommnisse, die unter anderem in der EULe und im Universita?tsrat seitens der Studierenden beobachtet wurden, anzusprechen und den Schritt zu wagen, diese aufzuarbeiten.

Mit freundlichen Gru??en

Ihr studentischer Konvent der Universita?t Augsburg

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Sitzung vom 01.02.2023

Teilzeitstudium

Es soll in allen Bereichen ein Studium in Teilzeit an der Universit?t Augsburg erm?glicht werden, wie es bereits an anderen Universit?ten in Bayern m?glich ist.

Es soll eine Arbeitsgruppe zur fl?chendeckenden Etablierung von Teilzeitstudieng?ngen eingesetzt werden. Studierende sollen dieser auch angeh?ren. Dar¨¹ber hinaus ist bis zur Umsetzung der im Antrag vorgeschlagenen ?nderungen expliziter auf die Sonderregelungen zum Teilzeitstudium hinzuweisen.

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Begr¨¹ndung:

Studierende in verschiedensten Lebenslagen sind aus vielf?ltigsten Gr¨¹nden nicht in der Lage ihrem Studium in Vollzeit nachzugehen. Daher muss eine Alternative geschaffen werden.

Zun?chst sei in einer sich immer weiter ausdifferenzierenden Welt mit verschiedensten Lebensmodellen die Chancengleichheit als vermeintlich hinreichender Grund genannt, dass eine Alternative zum Vollzeitstudium geschaffen werden muss. Sowohl die soziale Landschaft in der Studierendenschaft als auch unser gesellschaftlicher Anspruch an Inklusion hat sich gewandelt. Daraus w?chst die Notwendigkeit der Etablierung vielf?ltiger Studienm?glichkeiten f¨¹r Menschen mit unterschiedlichster Herkunft und unterschiedlichster Lebensweisen. Kurzum f¨¹r eine m?glichst breite Masse, die die Gesellschaft widerspiegelt. Die Anspr¨¹che an ein Studium haben sich diversifiziert.

Die etablierte Form des Vollzeitstudiums hat zur Folge, dass vorherrschende Ungleichheiten, die sich durch immer vielf?ltigere Faktoren ausdr¨¹cken und sich auch auf den Studienalltag auswirken, wachsen. Dadurch k?nnen viele Studierende nicht in Vollzeit studieren. Fr¨¹here Sonderf?lle stellen mittlerweile die Regel dar. Beispiele f¨¹r genannte Ungleichheiten sind das Studieren mit Kind, eigenst?ndige Finanzierung ohne oder mit nur begrenzter Unterst¨¹tzung durch die Familie oder Sozialleistungen (BAF?G), h?ufigere Erkrankungen somatischer und psychischer Art sowie mehr studierende Nicht-Akademiker*innenkindern.

Vor allem der finanzielle Aspekt r¨¹ckt immer mehr in den Mittelpunkt. Inzwischen m¨¹ssen viele Studierende, um sich ein Studium finanzieren zu k?nnen, Nebenjobs annehmen. Diese nehmen erhebliche Zeit in Anspruch, welche nicht in ein Vollzeitstudium investiert werden kann, dass ebenso zeitintensiv ist. Daher, dass die Lebenshaltungskosten immer rasanter steigen, reicht auch teilweise ein Nebenjob nicht mehr aus. An ein Studium in Regelstudiendauer ist dabei keinesfalls zu denken. Eher stellt die H?chststudiendauer die kritische Grenze dar. Folgen sind Stress und ?berforderung, wodurch die psychische Belastung steigt und mehr Studierende von psychischen Erkrankungen, wie Burnout betroffen sind. Um diesen Umst?nden zu entgegenzuwirken und allen Studierenden die gleiche Chance im Vergleich zu Privilegierteren zu erm?glichen, ein Studium erfolgreich abzuschlie?en, m¨¹ssen M?glichkeiten f¨¹r das Studium in Teilzeit geschaffen werden.

Weitere Aspekte, die f¨¹r Teilzeitstudieng?nge sprechen, sind M?glichkeiten ein funktionierendes soziales Umfeld aufzubauen, auf welches man in schwierigen Zeiten zur¨¹ckgreifen kann oder sich zivilgesellschaftlich zu engagieren. Vor allem letzteres schlie?t oft Versorgungsl¨¹cken der Gesellschaft und stellt einen wichtigen Pfeiler dieser dar. Aktuell ist freiwilliges Engagement neben einem ernstgemeinten Vollzeitstudium nicht nachhaltig realisierbar.

Wir sind der Meinung, dass man sich die Frage als Universit?t stellen sollte, welchen Subjekten und welcher zuk¨¹nftigen Generation man eine Ausbildung erm?glichen m?chte, ob dies chancengleich gestaltet werden soll und welche Erfahrungswerte Studierende mit sich bringen sollen, vor allem im Hinblick auf die oben genannten Probleme.

Eine M?glichkeit dem aktuellen Trend entgegenzuwirken, ist unseren Augen das Teilzeitstudium, da dieses den Leistungsdruck der Studierenden reduziert, ihnen M?glichkeiten gibt sich neben dem Studium um Kinder oder das eigene Einkommen zu k¨¹mmern und dabei chancengerecht bleibt, wodurch erm?glicht wird, ein Studium nicht nur in Vollzeit erfolgreich abzuschlie?en.

In der praktischen Umsetzung kann sich die Universit?t Augsburg hierbei an der TUM orientieren. Diese bieten f¨¹r einen Gro?teil ihrer F?cher Teilzeitstudieng?nge an, in denen ein Studienablauf von entweder 66% oder 50% der normalerweise zu erbringenden Leistungspunkte geplant ist. F¨¹r diese Regelungen wurden einzig die Pr¨¹fungsordnungen um Studienverlaufspl?ne erweitertet.

Des Weiteren gibt es die M?glichkeit bei ?nderung der Lebensverh?ltnisse zwischen den verschiedenen Studienverlaufspl?nen jeweils zu Semesterbeginn zu wechseln. Auch ist es so, dass Studierende nicht versichern m¨¹ssen, eigenverantwortlich darauf zu achten ihr Studium rechtzeitig zu beenden, wie es gerade an der Universit?t bei einem Zweitstudium der Fall ist.

Antragstellende: Agnes Strobl, Philipp Pschera

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Forderung nach Transparenz in der aktuellen Angelegenheit der (Um)Verteilung der KW-Stellen an den Fakult?ten der Universit?t Augsburg

Die Leitung der Universit?t und die beteiligten Dekanate m?gen schnellstm?glich, vor der endg¨¹ltigen Entscheidung Auskunft ¨¹ber die Vorg?nge zur Umverteilung und/oder einem Abbau der Ausbauplanungsstellen (KW-Stellen) an den betroffenen Fakult?ten geben.?

Wir fordern eine transparente Kommunikation gegen¨¹ber Studiengangskoordination, Studierendenvertretung, Mittelbauvertretung und den betroffenen Angestellten zu den Beweg- und Hintergr¨¹nden, den hiervon betroffenen Fakult?ten, dem Entscheidungsfindungsprozess, sowie eine genaue Aufschl¨¹sselung der betroffenen Stellen an jeder Fakult?t, welche umverteilt und/oder abgebaut werden.

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Begr¨¹ndung

Seit mehreren Monaten gehen Ger¨¹chte durch die jeweiligen Fakult?ten, dass es demn?chst zu einer ?Umverteilung¡° der Arbeitsstellen der KW-Besch?ftigten kommen wird. Bis zum heutigen Tag sind weder genaue Informationen ¨¹ber die Ursachen daf¨¹r bekannt gemacht worden, noch ist bekannt, ob es lediglich zu einer Umverteilung der Stellen oder sogar zu einem Abbau dieser kommen wird. Auch Informationen dar¨¹ber, wie viele Stellen an welchen Fakult?ten und in welchen Fachbereichen abgebaut werden sollen und wie viele jeweils von welchem Lehrstuhl/Professur an welchen Lehrstuhl/Professur umverteilt werden sollen, k?nnen leider nirgendwo gefunden werden. Auch auf Nachfrage der Fachschaft EWS beim Dekanat der Phil.-Soz. Fakult?t hat sich dieses zur¨¹ckhaltend mit Informationen gezeigt.

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Dieser Zustand ist f¨¹r viele Beteiligte problematisch, da an den betroffenen Fakult?ten und besonders in den Fachbereichen in der Organisation der Lehre Planungsunsicherheit herrscht. Zudem sind Besch?ftigte, die schon immer mit der Unsicherheit einer KW-Stelle zu k?mpfen hatten, in einer Situation, in der sie nicht einmal richtig dar¨¹ber informiert werden, wie es um ihre

Stellen bestellt ist. Auch f¨¹r Studierende ist es eine schwierige Situation, da sie sich Sorgen um die Qualit?t der Lehre in ihren Studieng?ngen machen m¨¹ssen und eine ungesicherte Informationslage dazu beitr?gt, diese Bef¨¹rchtungen zu befeuern.

Deshalb fordern wir, dass die Universit?t Augsburg ihrer Rolle als Arbeitgeberin und ihrer Verantwortung als Bildungsst?tte gerecht wird.?

Alle Aspekte dieses Prozesses sollten umgehend offengelegt und mit allen Betroffenen transparent kommuniziert werden.

Antragsstellende: Daniel Schmit, Manuel B¨¹hlmaier

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Sitzung vom 04.05.2022

Distanzierung von der Initiative ?Studenten stehen auf¡°

Der studentische Konvent distanziert sich deutlich und in aller Klarheit von der Initiative ?Studenten stehen auf¡° und der hier in Augsburg agierenden Ortsgruppe und setzt sich stattdessen fu?r einen wissenschaftlich fundierten Diskurs zu den entsprechenden Themen ein.

Begru?ndung:?Der fzs stuft die Bewegung ?Studenten stehen auf¡° als ein Bu?ndnis von Studierenden, die gezielt und mit Inkaufnahme von gesundheitlichen Gefa?hrdungen der Hochschulgemeinschaft, die Schutzma?nahmen aufgrund der Corona-Pandemie unterla?uft, ein.

Die bundesweite Bewegung sowie die lokal auftretenden Ortsgruppen von ?Studenten stehen auf¡° fallen mit einer radikalen Haltung gegen die Corona-Schutzma?nahmen auf. Bei Demonstrationen, welche von ?Studenten stehen auf¡° mitorganisiert werden oder auf welchen die Initiative anwesend ist, fallen immer wieder Menschen auf, welche rechte oder verschwo?rungstheoretische Gedanken teilen. Solchem Gedankengut ist unmissversta?ndlich und in aller Klarheit entgegenzutreten.

Auch auf dem Campus hier in Augsburg wurden bereits sogenannte Mahnwachen, Sachbescha?digungen und Kreideaktionen durchgefu?hrt. Au?erdem sind an der?Universita?t in letzter Zeit immer wieder Flyer zu finden. Im Januar berichtete die Augsburger Allgemeine u?ber die Initiative und das Auftreten am Campus.

Repra?sentant*innen, welche dieser Initiative nahestehen haben bereits Kontakt mit Studierendenvertreter*innen aufgenommen, es wurden Antra?ge an die studentische Vollversammlung gestellt und es bestand Mailkontakt. Dem spricht nichts entgegen, vielmehr ist es gut miteinander zu kommunizieren. Antra?ge an die Gremien der Studierendenvertretung sind sogar a?u?erst erwu?nscht. Es ist jedoch auf das Scha?rfste zu verurteilen, wenn in der gemeinsamen Kommunikation entsprechende Verleumdungen und unpassende Vergleiche geta?tigt werden.

Die Bewegung ?Studenten stehen auf¡°, nutzt seit Beginn der Corona Pandemie und der zeitweisen Schlie?ung der Hochschulen, die Notlage vieler Studierender aus, um diese fu?r einen vermeintlichen Kampf gegen staatliche Unterdru?ckung und dem angeblichen Verlust des Rechts auf freie Bildung zu mobilisieren.

?Studenten stehen auf¡° propagiert in vielerlei Hinsicht wissenschaftsfeindliche Positionen, welche unser Zusammensein auf dem Campus ma?geblich pra?gt. Die Studierendenvertretung sollte sich von solcherlei Positionen eindeutig und in aller Klarheit distanzieren. Die Aufrechterhaltung notwendiger Hygiene- und Schutzma?nahmen, sowie die Sta?rkung von wissenschaftsorientierten Diskursen, bleibt weiterhin in einem solidarischen Umgang wa?hrend der Pandemie essenziell.

Antragstellende:?Nicolas Frank, Philipp Pschera

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Student Rights Charter

Der studentische Konvent schlie?t sich der Student Rights Charter, wie sie von der European Students¡® Union ausgearbeitet wurde, an und setzt sich fu?r die Durchsetzung der darin formulierten Ziele an der Universita?t Augsburg sowie daru?ber hinaus ein.

Begr¨¹ndung:?Die European Students¡® Union hat in Reaktion auf die Ereignisse in der Tu?rkei, Belarus und Ungarn, aber auch allgemein in Bezug auf Studierende eine Student Rights Charter verfasst. Hierzu erarbeitet eine Task Force von ESU aktuell auch, wie diese auf europa?ischer Ebene lobbyiert werden kann. Auch der fzs hat sich als bundesweite Studierendenvertretung dieser Students Rights Charter verschrieben. Als Studierendenvertretung der Uni Augsburg sind wir Mitglied des fzs und sollten uns daher auch verpflichtet fu?hlen die Ziele dieser Charter zu verfolgen und uns nachdru?cklich dafu?r einzusetzen.

Auch mit Blick auf das geplante Hochschulinnovationsgesetz ist es ein wichtiges Zeichen die Wu?nsche, Sorgen und No?te der Studierendenschaft zu artikulieren und etwaige Probleme klar beim Namen zu nennen. Die Student Rights Charter kann hierbei teilweise als Instrumentarium verstanden werden, um solcherlei Probleme auszumachen.

https://esu-online.org/?policy=student-rights-charter. Die ins Deutsche u?bersetzte Version kann auf Anfrage zugesandt werden.

Antragstellende:?Nicolas Frank, Ayla Heeg

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Studentisches Gesundheitsmanagement

Der studentische Konvent setzt sich fu?r eine sta?rkere Fo?rderung des Angebots fu?r studentisches Gesundheitsmanagement an der Universita?t ein. Entsprechender Wunsch soll deutlich an die zusta?ndigen Stellen der Universita?t adressiert werden.

Begru?ndung:?Der Antrag bezieht sich auf eine entsprechende Positionierung der 69. Mitgliederversammlung des fzs aus dem April 2022. Hier wurde eine sta?rkere Fo?rderung des studentischen Gesundheitsmanagements an den Hochschulen einstimmig gefordert. Das Thema Gesundheitsmanagement hat gesamtgesellschaftlich und auch an den Hochschulen seit Jahren einen immensen Bedeutungszugewinn erfahren.

In einem bundesweiten Arbeitskreis ?Gesundheitsfo?rdernde Hochschulen¡°?vernetzen sich beispielsweise bereits seit vielen Jahren die jeweiligen Abteilungen. Auch Studierende des fzs beteiligen sich an diesem Arbeitskreis. Es wird sichtbar, dass der Bedarf bei Studierenden sowie Angestellten an den Hochschulen gestiegen ist. So mu?ssen die aktuell die entstandenen sozialpsychologischen Mehrbelastungen angesichts der Folgen der Corona-Pandemie durch gezielte Beratungsangebote der Studierendenwerke aufgefangen werden, des Weiteren?empfinden viele Studierende allgemein im Zuge der Bologna-Reformen gro?e Belastungen in ihrem Studium.

Durch Angebote zur Entspannung und Gesundheitsfo?rderung kann diesen Problemen entgegengewirkt werden. An einigen Universita?ten wird das studentische Gesundheitsmanagement aktuell ausgebaut - Projekte in diesem Bereich finanziell massiv unterstu?tzt.?Auch an der Universita?t Augsburg gibt es, was dieses Thema angeht, bereits einige gute Initiative, wie z.B. die Initiative??UniA:ctive - Bewegt studieren - Studieren bewegt! 2.0 ¡°. Allgemein ist jedoch festzustellen, dass der Fokus des Gesundheitsmanagements der Universita?t Augsburg bislang klar auf den Mitarbeitenden liegt.

Als Studierendenvertretung fordern wir, dass in Zukunft, versta?rkt und zielgerecht, Angebote fu?r Studierende entstehen. Dazu geho?ren explizit auch sozialpsychologische Unterstu?tzungs- angebote, Angebote, welche die ko?rperliche Beta?tigung fo?rdern sowie Entspannungs- mo?glichkeiten. Ideen ko?nnten z.B. in Zusammenarbeit mit dem Studentenwerk oder dem Hochschulsport entstehen. Auch das AStA-Referat fu?r Umwelt und Gesundheit kann bei der Umsetzung entsprechender Projekte miteinbezogen werden. Eine ausreichende Finanzierung

seitens?der Universita?t oder im besten Fall seitens des Freistaat Bayerns wa?re wu?nschenswert.

Antragstellende:?Nicolas Frank

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Maus an die Uni einladen

Die Maus/die ?Sendung mit der Maus¡° soll an die Universita?t Augsburg eingeladen werden.?Zusa?tzlich spricht sich der Konvent dafu?r aus, dass der Elefant und die Ente die Maus bei ihrem Besuch begleiten.

Begr¨¹ndung:?Die Maus hat schon vieles gesehen. Wo?chentlich darf Sie sich interessante Dinge ansehen wie zum Beispiel die Herstellung von Porzellangeschirr, die Wartung von Windra?dern, Astronautentoiletten, wie wird ein Snowboard gebaut, wie funktioniert ein Geigenbogen, wie bastelt man einen Jonglierball aus Luftballons und Grie? u.v.m.. Viele Personen haben die Maus bereits begru??en du?rfen - Marcel der Stra?enbahnfahrer aus Jena, Charlotte die Phantombildzeichnerin, sogar Anke Engelke. Auch an der Universita?t war die Maus bereits zu Gast. Der Maus wurde gezeigt, wie man Betonboote baut, wie Fu?ballroboter Fu?ball spielen und warum Kartoffeln weich und Eier hart kochen. Was noch fehlt ist eine simple Darstellung daru?ber was eine Universita?t eigentlich ist und was diese unterscheidet von einer Schule oder einem Kindergarten. Wer ko?nnte daru?ber besser berichten als Studierende.

Eine Einladung der Maus an unsere Universita?t ko?nnte die Strahlkraft der Universita?t Augsburg auf ein hohes Level heben und die Einschreibezahlen um ein Vielfaches heben ¨C wenn die ?Mausfans¡® irgendwann mal in mehreren Jahren anfangen zu studieren. Die Studierenden- vertretung der Universita?t Augsburg wa?re vermutlich die erste Gruppierung, welche durch einen?Antrag dafu?r sorgen ko?nnte, dass die Maus eingeladen wird. Ein geeigneter Anlass wa?re beispielsweise der Maus-Tu?ro?ffnertag am 3. Oktober.

Eine nette Einladungsnachricht an die Maus ko?nnten die Antragsteller*innen plus Unterstu?tzer*innen formulieren. Auf der Webseite der Sendung mit der Maus findet man weitere Infos u?ber Einladungen. Eine weitere Idee wa?re ein nettes Einladungsvideo.?Eine Kooperation mit der Pressestelle bietet sich an.?Ein geeigneter Anlass fu?r den Besuch der Maus wa?re beispielsweise der Maus-Tu?ro?ffnertag am 3. Oktober ¨C jeder?andere Termin ist aber auch im Sinne des Konvents. Hauptsache, die Maus kommt.??

Antragstellende:?Nicolas Frank, Ayla Heeg

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Sitzung vom 06.07.2022

Verbesserung des Modellstudiengangs Medizin

An der medizinischen Fakulta?t soll zu den medizinischen, rechtlichen, gesellschaftspolitischen und ethischen Aspekten von Schwangerschaftsabbru?chen und u?ber LGBTQIA+ inklusive Behandlung in der Gesundheitsversorgung aufgekla?rt und gelehrt werden. Dies sollen zuku?nftig verpflichtende Teile der medizinischen Ausbildung an der Universita?t Augsburg sein.

Begru?ndung: Dieser Antrag soll zwei Lu?cken in der Lehre des Modellstudiengangs Medizin aufgreifen, bei dem?wir Verbesserungspotential sehen und sich daher eine Bescha?ftigung mit den Thematiken in

LGBTQIA+ inklusive Behandlung in der Gesundheitsversorgung soll an der medizinischen Fakulta?t

Hinblick auf eine Gesellschaft lohnt, die sich durch Awareness-Konzepte auszeichnen mo?chte?und daran arbeitet, patriarchale Wissensstrukturen zu dekonstruieren und aufzulo?sen.

Einerseits soll es um die fehlende Aufkla?rung u?ber LGBTQIA+ inklusive Behandlung gehen und andererseits um die Lehre von Schwangerschaftsabbru?chen im Medizinstudium. Diese beiden Themen sollen zuku?nftig Teil der medizinischen Ausbildung an der Universita?t Augsburg sein und diesen daher durch seine Praxisna?he auszeichnen.

Das Gender-Data-Gap zeigt auf, dass sich die heutige Gesundheitsversorgung und Forschung auf bina?re Ko?rperkategorien und besonders auf die Behandlung ma?nnlicher cis Patienten spezia- lisiert hat. In gro?fla?chig angelegten Studien der medizinischen Forschung, wird im Durchschnitt ein 80kg schwerer, 170cm gro?er wei?er Mann untersucht. Vernachla?ssigte Forschung bei??Frauenkrankheiten¡°, wie Endometriose und PMS oder Dossierungsunterschiede bei Medika- menten fu?r Cis-Frauen fu?hren daher zu einer Schlechterstellung von weiblichen Personen bei der Gesundheitsversorgung.

Noch weit schlimmer ist es bei bspw. inter* oder trans* Personen, die das aktuelle bina?re Ge- schlechterbild der Gesundheitsversorgung nicht in den Blick nimmt. Diese Personen mu?ssen in der Regel meist mehr u?ber ihren eigenen Ko?rper wissen als die behandelnde A?rzt*innen, da diese nicht sensibilisiert oder entsprechend ausgebildet sind und nicht u?ber notwendiges Wissen verfu?gen. Dies ist ein nicht hinnehmbarer Zustand, dem entgegenzuwirken ist. Damit eine nach- haltige Vera?nderung stattfinden kann, muss dies bereits in der neuen Generation von A?rzt*innen geschehen.

LGBTQIA+ Personen haben oft ein gesto?rtes Verha?ltnis zum Gesundheitssystem durch unsen- sible Vorannahmen u?ber deren Ko?rper. Dieses?Verha?ltnis zwischen LGBTQIA+ Personen und Medizin bzw. Gesundheitswesen ist teilweise

von Diskriminierung bei der Gesundheits-Versorgung und den Gesundheits-Diensten kann

gepra?gt von einer historischen und bis in die

Gegenwart anhaltenden Stigmatisierung und Pathologisierung. Die Erfahrung bzw. Erwartung

auch dazu fu?hren, dass Pra?ventions-Angebote nicht angenommen und medizinische Behand-

lungen hinausgezo?gert oder vermieden werden.1

Viele vermeiden oder verzo?gern die das Aufsuchen von medizinischen Versorgungsmo?glich-

keiten oder erhalten eine unangemessene oder minderwertige Pflege aufgrund von wahrge-

nommener oder tatsa?chlicher Homo- oder Transfeindlichkeit und Diskriminierung durch Ge-

sundheitsdienstleister und Institutionen.

Durch Sensibilisierung der angehenden A?rzt*innen soll hier entgegengewirkt werden.

Daneben wird ebenfalls im Gender-Data-Gap erkenntlich, dass es u?ber Personen, die nicht dem heteronormativen Geschlechtermodel entsprechen, kaum vorhandene Daten in den gro- ?en Studien gibt. Meist ist die Anzahl der entsprechenden Person so gering, dass diese sta- tistisch nicht relevant sind und daher nicht erfasst werden. Es herrscht also kein Wissen u?ber Krankheitsverla?ufe von diesen Personen. So findet ebenfalls wie bei Cis-Frauen eine drasti- sche Schlechterstellung in der Gesundheitsversorgung statt.

Angehende A?rzt*innen mit diesem Wissen auszustatten, sehen wir als verpflichtende Auf- gabe einer universita?ren Ausbildung an. Im Bereich der Medizinethik fordern wir daher eine feste Ansiedlung im Lehrkonzept.?

Erga?nzend zu diesem Punkt haben sich mit der beschlossenen Streichung des ¡ì219a und einer hoffentlich baldigen Abschaffung des ¡ì218 des Strafgesetzbuch (StGB) auf bundespolitischer Ebene Vera?nderungen zum Thema Schwangerschaftsabbruch aufgetan. Die Universita?t Augs- burg soll in diesem Zuge ebenfalls mit Vera?nderung im Umgang mit Schwangerschaftsabbru?- chen in der Lehre des Modellstudiengangs Medizin folgen.

Weiterhin soll auf den Beschluss zur Thematik vom 11.12.2019 aufmerksamgemacht werden.?

1?vgl.:?SCHLECHTERE GESUNDHEIT VON LESBEN, SCHWULEN, BISEXUELLEN, TRANS* UND INTER MENSCHEN.?https://www.lsvd.de/de/ct/2615-Gesundheit-von-LSBTI#diskriminierung-gesundheitswesen, zuletzt aufgerufen am 03.07.2022.

Antragstellende: Philipp Pschera, Katja Gessner, Amirah Matterstock

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Raumantra?ge digitalisieren

Raumantra?ge sollen zuku?nftig digital und einheitlich zu erstellen, bearbeiten und einzureichen sein ¨C hierfu?r befu?rworten wir einen neuen, komplett digitalisierten Verwaltungsprozess, mo?glicherweise unter Einbeziehung eines hierfu?r geeigneten Tools.?Als Zwischenschritt wa?re eine U?berarbeitung des aktuellen Raumantragsformulars angemessen.

Begru?ndung:?Bisher ist es so, dass man fu?r Raumantra?ge direkt die Mitarbeiter*innen der Universita?tsverwaltung in ihrem Bu?ro aufsuchen muss oder Raumantra?ge in der Hauspost zirkulieren um die Unterschriften fu?r Raumverfu?gbarkeit, technische Ausstattung oder Finanzierungsfragen zu erhalten. Durch vermehrte Home-Office-Zeiten im Vergleich zu pra?pandemischen Zeiten, sind die Mitarbeiter*innen der Universita?t nicht mehr mit Gewissheit an allen Tagen unter der Woche in ihrem Bu?ro zu erreichen. Der Zeitaufwand zur Einholung von Unterschriften ist dadurch erho?ht. Alternativ gibt es die umsta?ndliche Methode den Raumantrag per Mail einzureichen, wobei dieser in jeder Abteilung ausgedruckt und nach Unterzeichnung wieder eingescannt werden muss, damit die Unterschriften ordnungsgema?? hinzugefu?gt werden ko?nnen. Viele Abteilungen arbeiten unseren Erfahrungen nach aktuell mit diesem aufwa?ndigen Konzept.

Die digitale Bearbeitung der Raumantra?ge und automatische Weiterleitung an die richtige Stelle auf digitalem Weg wu?rde dieses komplizierten Vorgehen auflo?sen. Antragstellende Studierende?stu?nden nicht weiter vor dem Problem, dass sie sich erst mit den Strukturen der Universita?tsverwaltung vertraut machen mu?ssten, um die Kontaktmo?glichkeiten der Mitarbeiter*innen der einzelnen Abteilungen (die aktuell nicht mehr auf der Website der Universita?t aufrufbar sind) zu recherchieren. Des Weiteren sind Zeit- und Papiereinsparung Nebeneffekte, die den Beteiligten zugutekommen.

Eine Implementierung in das vorhandene qis-Portal sehen wir hier als gu?nstigste Mo?glichkeit, da dort bereits die Raumverfu?gbarkeit gepru?ft und Kontaktmo?glichkeiten der Mitarbeiter*innen eingesehen werden kann und dieses Portal im Zuge der Antragsstellung meist genutzt wird. Die Konzeption und Umsetzung der Mo?glichkeit Raumantra?ge digital einreichen zu ko?nnen sollte Seitens der Universita?tsverwaltung und des Rechenzentrums erfolgen, da diese u?ber das meiste Wissen bezu?glich der Anforderungen an und Einarbeitung neuer Funktionen in bereits vorhandene Systeme verfu?gen.

Die Studierendenvertretung ko?nnte anschlie?end ein Erkla?rvideo zur richtigen Nutzung erstellen.

Antragstellende: Philipp Pschera, Ayla Heeg

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Vereinheitlichung der Regelungen zum Nachteilsausgleich und deren Kommunikation

Wir fordern erstens einheitliche Regelungen zum Nachteilsausgleich u?ber alle Fakulta?ten hinweg, die in der Pru?fungsordnung sowie im Modulhandbuch des jeweiligen Studiengangs verankert sind. Zweitens sollen diese Regelungen transparenter gemacht und in entsprechendem Ma?e an alle Studierenden kommuniziert werden.

Begru?ndung:?Fu?r Studierende mit Lernschwierigkeiten, Pru?fungsangst, ADHS, Lese- und Rechtsschreibschwa?che, Dyskalkulie oder anderen Einschra?nkungen, die fu?r sie einen Nachteil bei der Ablegung bestimmter Pru?fungen bedeuten, ist ein Nachteilsausgleich unabdingbar. Zwar ist dieser an der Uni Augsburg grundsa?tzlich mo?glich, beispielsweise durch eine A?nderung der Pru?fungsart in eine andere, nicht nachteilige Pru?fungsleistung fu?r die Studierenden, jedoch ist diese Mo?glichkeit meist nicht eindeutig in der jeweiligen Pru?fungsordnung oder im Modulhandbuch integriert. Au?erdem wissen viele Studierende gar nicht u?ber die Mo?glichkeit eines Nachteilsausgleichs Bescheid, auch Dozierenden fehlt es hier oftmals an Wissen. Daher fordern wir einheitliche Regelungen, eine versta?ndliche Dokumentation sowie eine ada?quate Kommunikation und Erla?uterung der Mo?glichkeit eines Nachteilsausgleichs gegenu?ber den Studierenden, sodass diese u?ber ihre Rechte Bescheid wissen und diese in Anspruch nehmen ko?nnen. Zur Feststellung der Einschra?nkungen soll eine gesonderte psychologische Stelle geschaffen werden.

Antragstellende: Gloria Leipersberger, Nicolas Frank, Lena Hauck

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Hochschulwahlen online

Die Rechtsabteilung sowie der Wahlausschuss der Universita?t Augsburg werden aufgefordert in einem offenen Prozess die Durchfu?hrung der Hochschulwahlen in einem digitalen Format zu pru?fen.

Begru?ndung:?Die diesja?hrigen Hochschulwahlen wurden wieder als Briefwahl durchgefu?hrt. Die Wahlbeteiligung lie?, trotz hohem Aufwand an Information und Bewerbung, wieder mal zu wu?nschen u?brig. An anderen Universita?ten (z.B. Wu?rzburg und der LMU Mu?nchen) werden bereits seit einigen Jahren die Hochschulwahlen digital durchgefu?hrt. Zu beobachten ist teilweise eine etwas ho?here Wahlbeteiligung, unter anderem durch die ho?here Flexibilisierung fu?r die Wahlberechtigten. Ein weiterer Punkt, welcher fu?r die digitale Durchfu?hrung sprechen wu?rde, wa?re der Nachhaltigkeitsaspekt. Das Versenden von rund 20.000 Briefen ko?nnte gegebenenfalls umgangen werden.

Der Antrag soll dennoch keine direkte Empfehlung fu?r die digitale Durchfu?hrung darstellen, sondern vielmehr einen offenen Prozess in diese Richtung anregen. Sollte am Ende das Ergebnis sein, dass Durchfu?hrungen von Wahlen per Post oder in Pra?senz bevorzugt werden, wa?re dies ebenfalls eine wichtige Erkenntnis.

Antragstellende: Nicolas Frank, Rasmus Noeske, Maximilian Hiller

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Sitzung vom 27.07.2022

An den Fachschaftenrat:?Kontaktmo?glichleiten aller StuRas schaffen

Die Studierendenra?te jeder Fakulta?t sollen u?ber eine eigene E-Mailadresse kontaktierbar sein. Die Kontaktmo?glichkeit(en) sollen auf der Unterseite der Uni-Website zur Studierendenvertretung und auf der Seite der jeweiligen Fakulta?t einsehbar sein. Fu?r die Umsetzung ist jeder StuRa selbst verantwortlich.

Begru?ndung:?Einige Fakulta?ten verfu?gen u?ber wenige Studienga?nge. Die Vertretung und Anlaufstelle der Studierenden bilden daher dort prima?r die Fachschaften. Allerdings sind die Studierendenra?te als studentische Vertretung der Fakulta?ten nach dem Augsburger Modell eigensta?ndige Gremien der Studierendenvertretung und deren Besetzung durch die Hochschulwahlen geregelt und legitimiert. Damit sich Studierende, weitere Universita?tsangeho?rige oder andere fakulta?re und u?berfakulta?re Gremien bei fakulta?tsbezogenen Fragen oder Problemen direkt an dieses Gremium und entsprechende Ansprechpartner*innen wenden ko?nnen, sollte jeder StuRa u?ber eine Mailadresse als Kontaktmo?glichkeit verfu?gen und diese regelma??ig u?berpru?fen. Diese soll auch online auffindbar sein ¨C idealerweise (wie schon bei fu?nf der acht StuRas der Fall) auf folgender Website:?/de/studium/studentisches- leben/studierendenvertretung/

An den dort aktuell genannten StuRas kann sich bei der Erstellung einer Webseite orientiert werden. So soll dem Problem dem Weg gegangen werden, dass Externe sich erst mu?hevoll in den Vertretungsapparat der Studierendenvertretung an den Fakulta?ten einarbeiten mu?ssen, der sich von Fakulta?t zu Fakulta?t stark unterscheiden kann. Diese Einheitlichkeit erleichtert die Kommunikation innerhalb der universita?ren Gremienstruktur.

Antragstellende:?Miriam Spielmann, Philipp Pschera, Ayla Heeg

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Studentische Mitarbeit an der Handreichung ?Wertscha?tzende und inklusive Sprache¡° der Universita?t Augsburg

Ein*e studentische*r Vertreter*in oder mehrere studentische Vertreter*innen sollen bei der Erarbeitung der Handreichung ?Wertscha?tzende und inklusive Sprache¡° der Universita?t Augsburg mit einbezogen werden. Zumindest aber soll vor der Vero?ffentlichung der eben genannten Handreichung ihre Zustimmung eingeholt werden.

Begru?ndung:?Am 13.07.2022 hat die Kommission fu?r Gleichstellungsfragen beschlossen, dass die Universita?t Augsburg eine Handreichung ?Wertscha?tzende und inklusive Sprache¡° erhalten soll, welche unter anderem einen Leitfaden zu gendergerechter Sprache beinhaltet. Es existiert bereits eine Tischvorlage, die als Vorschlag zur entsprechenden Handreichung dient. Diese Tischvorlage kann von allen Kommissionsmitgliedern eingesehen und bearbeitet werden. Fu?r die finale Ausarbeitung wird das Bu?ro fu?r Chancengleichheit verantwortlich sein. An diesem Zeitpunkt ist es den studentischen Vertreter*innen aber dann nicht mehr mo?glich an der finalen Handreichung mitzuarbeiten oder sie final einzusehen. Die Antragstellenden halten dies allerdings fu?r sehr wichtig, denn zum einen zeichnet sich die Studierendenschaft durch eine gro?e Diversita?t aus und ko?nnte, abgesehen davon, dass sie von der Handreichung am Ende direkt betroffen ist, auch einiges an Expertise beitragen. Zum anderen bilden die Studierenden eine gro?e Mehrheit an der Universita?t und sollten daher bei so allumfassenden Projekten mit einbezogen werden.

Antragstellende:?Amelie Feldmann, Theresa Luff, Katharina Kieser

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Vorschla?ge der Studierendenvertretung fu?r A?nderungen an der Grundordnung

Der studentische Konvent schla?gt der Universita?tsverwaltung sowie den zusta?ndigen Stellen beim Verfahren der Grundordnungsa?nderung folgende Vorschla?ge vor:

¡ì2, Abs. 2: Dem Zentralbereich geho?ren an: [...]
10. Die Gremien der Studierendenvertretung

¡ì6, Abs. 1:?1Es werden Sta?ndige Kommissionen der Erweiterten Universita?tsleitung [...] [...]
6. Kommission fu?r Digitalisierung und Innovationen
errichtet. [...]?3Die einzelnen Kommissionen sollen mindestens zwei Mal im Semester tagen.

Abs. 4:?1Der Sta?ndigen Kommission fu?r Gleichstellungsfragen [...]?2Bei der Bestellung der Mitglieder ist darauf zu achten, dass der Ausschuss mindestens zur Ha?lfte mit Flinta-Personen besetzt ist.

Abs. 5: Der Sta?ndigen Kommission fu?r Digitalisierung und Innovationen geho?ren an
1. ein vom Pra?sidenten oder Pra?sidentin benannter Vizepra?sident oder Vizepra?sidentin als?

Vorsitzender oder Vorsitzende

2. jeweils ein Vertreter oder eine Vertreterin der Professoren und Professorinnen aus den acht Fakulta?ten sowie zwei Vertreter und oder Vertreterinnen der wissenschaftlichen und ku?nstlerischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, ein Vertreter oder eine Vertreterin des wissenschaftsstu?tzenden Personals und zwei Vertreter und oder Vertreterinnen der Studierenden als von der Erweiterten Universita?tsleitung bestellte Mitglieder

3. eine Vertretung der zentralen Betriebseinheiten
4. ein Vertreter des Personalrats mit beratender Stimme
5. zwei Vertretern und oder Vertreterinnen des Rechenzentrums 6. Der Datenschutzbeauftragte mit beratender Stimme

¡ì7, Abs. 1: An der Universita?t bestehen folgende Zentrale Einrichtungen: [...]
15. Bu?ro fu?r Chancengleichheit

¡ì15, Abs. 3 Der oder die jeweilige Frauenbeauftragte achtet in ihrem/seinem Bereich auf die Vermeidung von Nachteilen fu?r Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende; er oder sie unterstu?tzt die Universita?t in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, die Durchsetzung der Gleichberechtigung fu?r Frauen, Ma?nner und nicht bina?re Personen zu fo?rdern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.

¡ì16, Abs. 1:?1Der Beauftragte oder die Beauftragte [...]?3Er/Sie nimmt seine/ihre Aufgaben insbesondere dadurch wahr, dass er/sie [...]

3. ja?hrlich einen Bericht u?ber die Situation der behinderten Studierenden erstattet und der Universita?tsleitung sowie der Studierendenvertretung zuleitet.

¡ì17 Studierendenvertretung

(1) Die Studierenden wirken in der Universita?t durch ihre gewa?hlten Vertreter oder Vertreterinnen in Universita?tsorganen mit.

(2) Die Organe der Studierendenvertretung sind [...]

der Studentische Konvent,

die Fachschaftenvertretung, [...]

(3)?1Der Studentische Konvent ist beschlussfassendes Kollegialorgan der Studierendenvertretung.?2Diesem geho?ren an:

Die zwei Vertreter oder Vertreterinnen der Studierenden in der Erweiterten Universita?tsleitung

die beiden Fachschaftssprecher oder Sprecherinnen jeder Fachschaftsvertretung

weitere Vertreter und Vertreterinnen der Studierenden, deren Zahl das Doppelte

der Anzahl an Fakulta?ten der Universita?t entspricht.

3Die Vertreter und Vertreterinnen nach Satz 2, Nr. 2 werden von den Studierenden der

Universita?t gewa?hlt; Art. 48, Abs. 1 BayHIG gilt entsprechend. [...]?6Im U?brigen ist der Studentische Konvent auf Verlangen von einem Viertel seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen.?7Der studentische Konvent muss seine Beschlu?sse fu?r alle Studierende o?ffentlich zuga?nglich machen.?8Der Studentische Konvent soll dem AStA in der Ausfu?hrung der Beschlu?sse unterstu?tzend zur Seite stehen.

(4)?1Die Vertreter und Vertreterinnen der Studierenden einer Fakulta?t [...]?9Die beiden Fachschaftssprecher und oder Fachschaftssprecherinnen von jeder Fakulta?t vertreten die jeweilige Fakulta?t im Studentischen Konvent mit Stimmrecht.

(5)?1Die Studentische Vollversammlung [...]?4Sie ist beschlussfa?hig, wenn mindestens 1% aller Studierender an der Universita?t Augsburg anwesend sind.?5Sie wird ferner einberufen auf Verlangen von 0,5% aller Studierender an der Universita?t Augsburg oder auf Verlangen von einem Drittel der Mitglieder des Studentischen Konvents oder auf Beschluss des Allgemeinen Studierendenausschusses. [...]

(6)?1Der A?ltestenrat [...]?6Der A?ltestenrat hat im Rahmen seiner Funktion als Schlichtungsorgan folgende Aufgaben und Befugnisse: [...]

(7)?1Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) [...]?5Der Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern, wovon drei vom Studentischen Konvent und drei von den Vertreterinnen und Vertretern der Fakulta?ten gewa?hlt werden [...]?6Der Vorstand verantwortet mit dem Pra?sident oder der Pra?sidentin sowie deren Stellvertreter und oder Stellvertreterinnen die Erfu?llung der in Art. 27, Abs. 2, Nrn. 1 ¨C 5 BayHIG genannten Aufgaben. [...]?9Die Gescha?ftsfu?hrung hat die Finanz- und Bu?roleitung des AStA inne. [...]

(10)?1Die U?bersicht der voraussichtlichen Ausgaben ist mit der Mehrheit des AStA-Vorstandes sowie der Mehrheit des Studentischen Konvents zu verabschieden. [...]?3Die Verteilung der Haushaltsmittel erfolgt auf Vorschlag der Studierendenvertretung durch die Universita?tsleitung insbesondere entsprechend der Erfordernisse nach Art. 27, Abs. 2, Satz 3, Nr. 1 ¨C 5 BayHIG; der Vorschlag wird entsprechend Satz 1 verabschiedet und spa?testens bis zum 1. Dezember fu?r das folgende Haushaltsjahr der Universita?tsleitung zugeleitet.?4Der AStA-Vorstand und die Fachschaftsvertretung benennt fu?r eine bestimmte Zeitdauer der Hochschulleitung Mitglieder, welche die Befugnis zur sachlichen und rechnerischen Feststellung der Auszahlungsbelege erhalten.

¡ì18, Abs. 5: Der oder die Vorsitzende des Berufungsausschusses soll die in die engere Wahl gezogenen Personen zu Vortra?gen, die unter anderem der Feststellung der pa?dagogischen Eignung durch die Fakulta?t und insbesondere deren Studierendenvertretung dienen, einladen. [...]

¡ì18, Abs. 10: Die Form und Zusammensetzung des Berufungsverfahren soll fakulta?tsu?bergreifend durch eine Verordnung geregelt werden.

Art. 19, Abs. 3: Den vorgeschlagenen Bewerbern und Bewerberinnen wird Gelegenheit zur Vorstellung vor dem Universita?tsrat und den beschlussfassenden Kollegialorganen der Statusgruppen gegeben.

Art. 21, Abs. 7: [...]?3Der Beschluss, die O?ffentlichkeit zuzulassen, werden in geheimer Abstimmung gefasst und bedarf einer Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.?9Die Gescha?ftsordnungen der einzelnen Gremien ko?nnen dahingehend Ausnahmen vorsehen.

Dieser Antrag soll eine erste Bestandsaufnahme fu?r eine Grundordnungsa?nderung sein. Sollte im Laufe der Legislatur 2022/23 ein neuer Beschluss zur Position der Studierenden zu einer Grundordnungsa?nderung gefa?llt werden, wird mit dessen Beschluss dieser nichtig.

Begru?ndung:?Zu ¡ì2, Abs. 2, Punkt 10 (neu): Die Studierendenvertretung ist in einem eigensta?ndigen Punkt in der Grundordnung aufgefu?hrt, ohne dabei einem Bereich in der Gliederung der Universita?t zugeho?rig zu sein. In einer neuen Grundordnung sollte das pra?zisiert werden, wo die Studierenden dazugeho?ren oder ob die Studierenden eine Selbstverwaltung sind. Davon abha?ngig ist womo?glich auch die Finanzierung der?Studierendenvertretung. Dieser Punkt soll mit diesem A?nderungsvorschlag angebracht werden.

Zu ¡ì6, Abs. 1, Punkt 6 (neu): Wir schlagen vor, eine neue Kommission fu?r Digitalisierung und Innovationen zu gru?nden. Das Ziel dieser soll sein, die Universita?t auf der Ho?he der Zeit im Bereich von Digitalem zu halten und besonders die Zukunftsfa?higkeit von Lehre und Forschung im Kontext des digitalen Fortschrittes zu garantieren. Auch soll diese Kommission fu?r die Digitalisierung der Verwaltung zusta?ndig sein. Des Weiteren soll diese Kommission die Aufgaben des Ausschusses fu?r Informationsverarbeitung u?bernehmen. Sollte der Ausschuss in seiner jetzigen Form beibehalten werden, soll sich diese Kommission zentral mit der Grundfrage des Transfers bescha?ftigen. Dafu?r wird allerdings die Zusammensetzung der Kommission neu gemacht werden. Fu?r uns ist jedoch die Frage nach der Digitalisierung (in Lehre, Forschung und Verwaltung) an der Universita?t wichtig, daher sollte sie auch mit allen Statusgruppen zentral?diskutiert werden. Und es wird aufgrund der Erweiterung der Aufgaben der Universita?t (eben durch den Transferbegriff) eine neue Kommission gebildet werden mu?ssen, daher soll in diesem Kontext der Punkt der Digitalisierung mit aufgenommen werden.

Zu ¡ì6, Abs. 1, Satz 3 (neu): Nach der aktuellen GO wird nicht festgeregelt, wie ha?ufig die Kommissionen tagen sollen. Um hier Klarheit zu schaffen, soll eine Mindestzahl festgesetzt werden. Wir schlagen hierfu?r die zwei Mal im Semester vor. Dafu?r ko?nnen diese Sitzungen auch ku?rzer sein.

Zu ¡ì6, Abs. 4, Satz 2: In der aktuellen Grundordnung soll die Kommission fu?r Gleichstellungsfragen mindestens zur Ha?lfte mit Frauen besetzt werden. Das wiederum halten wir fu?r zu kurz gegriffen und verlangen hier, dass es auf ?nicht-Ma?nner¡° bzw. Flinta-Personen erweitert wird. Damit erhoffen wir, dass auch nicht bina?re Personen angesprochen werden und das Gremium diverser wird.

Zu ¡ì6, Abs. 5: Dieser soll neu in die Grundordnung mit aufgenommen werden. Zur Erkla?rung, warum wir diese Kommission brauchen, vgl. Begru?ndung zu ¡ì6, Abs. 1, Punkt 6.

Zu ¡ì7, Abs. 1: Es gibt an der Universita?t viele verschiedene Bu?ros und Verwaltungseinheiten, bei denen nicht klar ist, unter welchen Punkt diese fallen. Wir haben das vor allem daran bemerkt, dass wir nicht erkennen konnten, zu welcher Einrichtung das Bu?ro fu?r Chancengleichheit geho?rt. Hier ko?nnten wir aber auch zum Beispiel den Familienservice, das Gesundheitsmanagement, den Arbeitskreis Nachhaltigkeit, usw. nennen. Das sind wichtige Einrichtungen fu?r Studierende und Mitarbeitende, die auch auf lange Zeit bestehen bleiben sollen. Hier ist entweder die Website das Problem oder die Basis dieser Stellen ist au?erhalb der Grundordnung zu finden. Wir sind der Meinung, dass diese einzelnen Stellen Teil unserer Universita?tsfamilie sein sollen und daher entweder in den Zentralen Einrichtungen festgeschrieben werden sollen oder deren Bedeutung fu?r die Universita?t auf anderen Wegen festgehalten wird. Wir sehen hier auf jeden Fall Handlungsbedarf, dass auch deren Zukunft langfristig festgehalten wird.

In diesem Kontext wa?re es auch interessant zu wissen, was das ?Wissenschaftszentrum Medien¡° eigentlich ist. U?ber die Website ist diese Einrichtung nicht zu finden.

Zu ¡ì15, Abs. 3: Hier sollen auch nicht bina?re Personen inkludiert werden.

Zu ¡ì16, Abs. 1, Punkt 3: Nach dem neuen BayHIG fa?llt inzwischen auch die Fo?rderung der Chancengleichheit der Studierenden in den Aufgabenbereich der Studierendenvertretung. Wir pla?dieren darauf, dass bisherige Strukturen, die bereits zur Fo?rderung der Chancengleichheit bestehen, weiter fortbestehen und die Finanzierung durch die Universita?t bestehen bleibt. Allerdings sehen wir uns auch in der Pflicht, daru?ber mindestens informiert zu sein, was aktuell fu?r Probleme bestehen.?

Zu ¡ì17?Studierendenvertretung?

Zu (1): Hier gibt es zu bedenken, dass nach dem Satz die Mo?glichkeit einer Deutung wa?re, dass nur durch Studierende gewa?hlte Vertreter*innen in universita?ren Gremien partizipieren ko?nnen. Das wa?re ein herber Verlust fu?r die ganze Studierendenvertretung, da dank der Mithilfe vieler engagierter Studierender in Initiativen und Fachschaften erst eine breite Basis an partizipierenden geschaffen werden kann.

Zu (2) Ab diesem Punkt soll der Fachschaftenrat als eigenes Gremium aus der Grundordnung weggeku?rzt werden. Die Begru?ndung dahinter ist, dass dieses Gremium eigentlich nicht existent ist, die Grundordnung hier aber eine Mo?glichkeit einer Doppelstruktur gibt. Zum anderen vereinfacht die nicht-existenz des Gremiums die Erkla?rung des Augsburger Modells. Eine weitere Begru?ndung ist, dass damit die Haushaltshoheit direkt beim Studentischen Konvent ha?ngt und nicht zusa?tzlich beim Fachschaftenrat, der ja ebenfalls Teil des Konvents ist.

Zu (3): hier wurde der Fachschaftenrat aus der Definition entfernt, dazu wurde der Verweis auf das BayHIG aktualisiert und die Aufgaben des Konvents mit Beschlu?ssen o?ffentlich machen sowie die Umsetzung zu unterstu?tzen erweitert.

Zu (4): Der aktuelle Punkt 4 wird gestrichen, daher ru?ckt der aktuelle Punkt 5 auf und wird Punkt (4). Die Regelungen aus dem ehemaligen Punkt 4 werden am Ende vom neuen Absatz in Satz 10 geregelt. Es fa?llt lediglich die Mo?glichkeit einer Gremienstruktur weg.

Zu (5): Betrachtet man die Wahlbeteiligungen an der Universita?t, fa?llt die Unwahrscheinlichkeit auf, dass es mit 5% Anwesenheit eine beschlussfa?hige Vollversammlung gibt. Wir halten sogar 1% fu?r sehr hoch, allerdings machbar, sodass wir fordern, dass die Zahl hierauf gea?ndert wird. Ebenso wollen wir die Einberufung einer Veranstaltung fu?r Studierende au?erhalb der Studierendenvertretung einfacher machen, weswegen wir diese auf 0,5% reduzieren wollen. Das sind bei uns an der Universita?t immer noch knapp 100 Personen, die das einberufen mu?ssen. Wir als AStA wu?rden uns daru?ber freuen, wenn sich so viele finden wu?rden.

Zu (6): Aktuell besitzt der A?ltestenrat nur Befugnisse, aber keine Aufgaben. Daher kann aktuell der Studentische Konvent auch ohne den A?ltestenrat Wahlen durchfu?hren, was auf der einen Seite Vor- aber auch auf der anderen Seite Nachteile bringen kann. Daher wollen wir hier dem A?ltestenrat vor allem die U?berwachung der Wahlen als Aufgabe aufbu?rden; sollte der A?ltestenrat diesen nicht nachkommen, soll aber immer noch sichergestellt werden, dass im Studentischen Konvent Wahlen durchgefu?hrt werden ko?nnen.

Zu (10): Hier wurde wieder der Verweis auf das BayHIG angepasst und der zusa?tzliche Beschluss der Vertreter*innen der Fakulta?t zum Haushalt gestrichen (damit fa?llt die Haushaltsverantwortung des AStA komplett in die Hand des gesamten Konvents).

Zu ¡ì18, Abs. 5: Studierende ko?nnen sehr gut die Lehrqualita?ten erkennen. Aktuell soll diese allerdings nur durch die ganze Fakulta?tsvertretung in der Kommission bestimmt werden. Hier?sollte die Stimme der Studierendenverterter*innen mehr Gewicht bekommen, da diese zuku?nftig deren Lehre ausgesetzt werden (das soll nicht negativ klingen).

Zu ¡ì18, Abs. 10: Dieser soll neu in die Grundordnung aufgenommen werden. In dieser Verordnung soll eine Mitwirkung der Studierenden an allen Fakulta?ten geregelt werden, auch soll eine Art ?Lehrprobe¡° fu?r die zuku?nftigen Professorinnen und Professoren dort festgehalten werden. Medizin wird hiervon wahrscheinlich eine andere Regelung brauchen.

Zu ¡ì19, Abs. 3: Um Pra?sident oder Pra?sidentin der Universita?t zu werden, sollten die Kandidaten und Kandidatinnen allen Statusgruppen vorstellig werden. Um den oder die beste Kandidatin oder Kandidaten zu finden, soll die Diskussion so breit wie mo?glich gefu?hrt werden, auch unter den Statusgruppen. Daher sollen die Kandidat*innen sowohl beim Mittelbau als auch bei der Studierendenvertretung vorstellig werden.

Zu ¡ì21, Abs. 7: Die O?ffentlichkeit von Gremien auszuschlie?en, mag fu?r viele Gremien auch an der Universita?t sinnvoll sein, ist aber insbesondere fu?r die Studierendenvertretung unpraktisch. Es sollen so viele Studierende wie mo?glich fu?r die Hochschulpolitik interessiert werden. Daher soll jeder und jede Interessierte die Mo?glichkeit haben, sich u?ber Hochschulpolitik zu informieren, auch wa?hrend der jeweiligen Gremiensitzung. Wir denken auch, dass der Konvent des Mittelbaus auch daran interessiert sein ko?nnte.

Antragstellende:?Ludwig Sedlmaier, Ayla Heeg, Philipp Pschera

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Sitzung vom 27.10.2021

Studienbedingungen f¨¹r Schwangere sichern

Der studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung auf, gute Studienbedingungen f¨¹r schwangere Studierende auch w?hrend des Hybridsemesters zu sichern. Insbesondere fordert der Konvent eine gesamtuniversit?re Regelung, dass der pauschale Ausschluss von Schwangeren aus der Pr?senzlehre unzul?ssig ist.?

Begr¨¹ndung:?Seit dem 10. September gibt es vom RKI eine Impfempfehlung f¨¹r schwangere und stillende Menschen. Es gibt keine einheitliche Regelung bez¨¹glich des Umgangs mit Schwangeren seitens des Ministeriums, dies ist den Hochschulen ¨¹berlassen. Wenn Schwangere in einer Anwesenheit in der Uni ein zu hohes Risiko sehen, d¨¹rfen ihnen daraus keine Nachteile entstehen. Diese Entscheidung m¨¹ssen sie aber selbst treffen. Wenn diese Entscheidung von Dozent*innen oder der Unileitung f¨¹r sie getroffen wird, ist dies eine Missachtung ihrer Selbstbestimmung. Diese Benachteiligung im Studium von Schwangeren ist ein klarer Widerspruch zu Gleichstellung.

Antragstellende: Alexander Mayer, Jarl Hengstmengel

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Erweiterung Mensa-?ffnungszeiten

Die ?ffnungszeiten der Mensa sollen bis 15 Uhr, oder zumindest bis 14:30 Uhr erweitert werden. Grund sind die durch Corona bedingten, ge?nderten Vorlesungszeiten, die es einigen Studierenden unm?glich machen, von den Angeboten der Mensa zu profitieren.

Begr¨¹ndung:?Auf Grund der Planung der Vorlesungen ist es bei zwei aufeinanderfolgenden Vorlesungen (10.15 Uhr bis 11.45 Uhr und 12.15 Uhr bis 13.45 Uhr) nicht m?glich ein warmes Mittagessen Zu sich zu nehmen, da 30 Minuten f¨¹r den Gang zur Mensa und zur¨¹ck bei Sto?zeiten nicht m?glich sind. Allerdings ist es von gr??ter Wichtigkeit sich w?hrend den Vorlesungen gut konzentrieren zu k?nnen, was ohne einen geregelten Energiehaushalt und eine ausreichende Versorgung nicht m?glich ist. Ein Gang in die Cafeteria ist zwar m?glich, eine kalte Semmel ersetzt jedoch keine vollst?ndige warme Mahlzeit. M?chten man also nach den Vorlesungen noch etwas Warmes zu sich nehmen, ist dies innerhalb des Angebots auf dem Campus nicht mehr m?glich. Die Mensa ist daf¨¹r da, Studierende zu versorgen und ihnen ein gutes Angebot an Essen in der n?heren Umgebung zu bieten. Dies kann allerdings nicht gew?hrleistet und genutzt werden, wenn die Studierenden mangels eweiterter ?ffnungszeiten in der aktuellen Situation nicht die Chance haben nach oder zwischen ihren Vorlesungen das Angebot dort in Anspruch zu nehmen. In Anbetracht des vermehrten Angebots an Pr?senzveranstaltungen und der zahlreichen Studierenden auf dem Campus der Universit?t muss es ausnahmslos allen Studierenden m?glich sein, die Angebote, mit denen die Uni wirbt, auch tats?chlich wahrnehmen zu k?nnen und ihrem Uni-Alltag so geregelt nachgehen zu k?nnen.??

Antragstellende: Franziska Sadzio, Caroline Bachmann, Stefan Edenharder

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Mehr Fahrradstellpl?tze an der Uni

Der Studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung auf, mehr Fahrradstellpl?tze auf dem Campus sowie auf dem Medizincampus zu schaffen. Dabei muss vor allem deren Menge gesteigert werden. Eine h?here Qualit?t, etwa durch ?berdachung, ist w¨¹nschenswert.?

Begr¨¹ndung:?Der Anteil des Radverkehrs in Augsburg steigt stetig. Insbesondere f¨¹r viele Studierende ist das Fahrrad das Verkehrsmittel der Wahl, da der Campus gut erreichbar und die Linie 3 zu Sto?zeiten ¨¹berf¨¹llt ist. Selbst bei nur teilweiser Pr?senz an der Uni ist die Auslastung der Stellpl?tze sehr hoch. Je mehr sich die Uni in den kommenden Semestern wieder zu Pr?senz entwickelt, desto schwieriger wird die 拉斯维加斯赌城 nach einem diebstahlsicheren Stellplatz. Auch am Medizincampus/Uniklinik besteht das gleiche Problem. Gerade im vergangenen Sommersemester gab es trotz nur teilweiser Pr?senz viel zu wenige Stellpl?tze. N?chstes Sommersemester wird das Problem wegen voraussichtlich kompletter Pr?senzlehre und einem zus?tzlichen Jahrgang vermutlich noch viel gr??er. Vor Corona gab es bereits Bestrebungen, die Zahl der Stellpl?tze zu erh?hen. Die studentische Vertreterin in der verantwortlichen Kommission Stefanie Kinz berichtete, dass aber keine weiteren Fortschritte erzielt wurden, was wohl der pandemischen Lage verschuldet sein wird. Die R¨¹ckkehr zu mehr Pr?senz erscheint uns deshalb ein guter Zeitpunkt, die Planung und Umsetzung weiter voranzutreiben.

Antragstellende: Alexander Mayer, Jarl Hengstmengel, Katja Gessner

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Unterst¨¹tzung f¨¹r Studierende mit ADHS

Der studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung auf, dass sie Unterst¨¹tzungsangebote f¨¹r Studierende mit ADHS und ?hnlichen Einschr?nkungen schafft. Die M?glichkeiten wie z.B.??Schreibzeitverl?ngerungen usw. sollten bereits fr¨¹hzeitig an alle Studierende kommuniziert werden. Weiter fordert der studentische Konvent dazu auf, dass z.B. im Rahmen des psychologischen Beratungsangebots f¨¹r betroffene Studierende (testweise) ein eigener Workshop angeboten wird.?

Begr¨¹ndung:?Auch an der Universit?t Augsburg gibt es zahlreiche Studierende, die aufgrund ihrer ADHS-Diagnose im Studium eingeschr?nkt sind. Aufgrund der Stigmatisierung sprechen viele Studierende nicht offen ¨¹ber ihre Diagnose oder den Verdacht. Die meisten von ihnen wissen gar nicht, dass sie z.B. eine Schreibzeitverl?ngerung und zus?tzliche Unterst¨¹tzung in Anspruch nehmen k?nnen.?

Dieser Antrag fordert daher in erster Linie, dass die Universit?t Augsburg diese Hilfsm?glichkeiten transparenter kommuniziert. Weiter w?re es hilfreich, wenn man das Thema wie ?Corona, mein Studium und ich¡° als ?ADHS, mein Studium und ich¡° ¨¹ber die psychologische Beratungsstelle spielen k?nnte. Auch Studierende, die den Verdacht haben, betroffen zu sein, k?nnten an diesem Format teilnehmen. Au?erdem k?nnen die Expert*innen von der psychologischen Beratung wertvolle Tipps geben und einen sicheren Raum zum Erfahrungsaustausch geben.?

Antragstellende: Jarl Hengstmengel

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Sitzung vom 17.11.2021

Universita?tsbibliothek studierendenfreundlicher gestalten

Die Universita?tsbibliothek soll ihre O?ffnungszeiten mindestens auf den Stand vor der durch Corona bedingten Schlie?ung erweitern.

Der Durchgang zwischen der Teilbibliothek Sozialwissenschaften und der Zentralbibliothek soll wieder geo?ffnet werden.

Fu?r Studierende, welche Abschlussarbeiten anfertigen oder sich auf Abschlusspru?fungen vorbereiten, sollen wieder feste Sitzpla?tze eingerichtet und vergeben werden.

Begr¨¹ndung:?Die aktuellen O?ffnungszeiten werden der freien Entfaltung der Studierenden nicht gerecht. Andere Universita?ten bieten teilweise rund um die Uhr geo?ffnete Bibliotheken fu?r ihre Studierenden an. Die durch Corona gea?nderten O?ffnungszeiten fu?hrten und fu?hren nur zu sta?rkerer Ballung von Studierenden innerhalb der Bibliothek.

Spa?testens seit Wegfall der Abstandsregelung im Innenraum ist es nicht mehr vertretbar die Bru?cke zwischen der Zentralbibliothek und der Teilbibliothek Sozialwissenschaften geschlossen zu halten. Dies fu?hrt oft zu etlichen Bibliothekswechseln, um gewisse Bu?cher an den Arbeitsplatz du bringen, welche oft mit Wartezeit und Einlasskontrolle noch einmal zeitaufwa?ndiger sind.?

Studierende, welche Abschlussarbeiten im Bachelor, Master oder Staatsexamen anfertigen, haben momentan keine Chance auf einen festen Arbeitsplatz in der Bibliothek, an dem sie beispielsweise auch Bu?cher lagern ko?nnen. Die Carrels sind nur fu?r mindestens Promovierende reserviert.

Schon wa?hrend des ?U?bergangssemesters¡° ist es a?u?erst wichtig, Schritte in Richtung des Normalbetriebs vor der Pandemie zu gehen. Nur so kann ein reibungsloser U?bergang ins Sommersemester 2022 gewa?hrleistet werden.

Antragssteller*innen:?Tino Goebel, Amelie Feldmann, Jakob Lo?w, Philipp Pschera, Nicolas Frank, Ayla Heeg

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Veganes Angebot in der Mensa

Aus Gru?nden der Nachhaltigkeit sowie einer erho?hten Nachfrage seitens der Studierenden nach mehr veganen Angeboten des Studentenwerks in der Mensa, soll dieses erweitert - beziehungsweise das Angebot fleischhaltiger Gerichte reduziert werden. Au?erdem sollen vegane und vegetarische Produkte besser gekennzeichnet werden.

Begr¨¹ndung: Immer mehr Studierende erna?hren sich vegetarisch oder vegan, weshalb auch der Bedarf nach eben solchen Gerichten in der Mensa steigt. Zwar gibt es in der Mensa durchaus das ein oder andere vegetarische oder auch vegane Gericht, im Vergleich zu fleisch- oder fischhaltigen Speisen u?berwiegen zweitere jedoch momentan noch. Dies fu?hrt dazu, dass vor allem Studierende welche sich vegan erna?hren, ha?ufig sehr wenig und teils keine Auswahl haben, vor allem in Zeiten, in welchen die Auswahl sowieso eingeschra?nkt ist. So ist teilweise auch schon der Fall eingetreten, dass ab 13:30 gar kein veganes Essen mehr vorhanden war. An dieser Stelle wa?re eine Anpassung an eben diese Nachfrage notwendig. Daru?ber hinaus ist solch eine Umstellung auch aus Gru?nden der Nachhaltigkeit sinnvoll, welche einen Aspekt darstellt, den die Universita?t immer wieder als wichtig betont.

Auch bei den beiden Cafeterien wa?re eine Ausweitung der veganen Speisen beziehungsweise Alternativen wu?nschenswert.

Antragsteller*innen:?Katharina Kieser, Nicolas Frank, Valentin Ho?pfner, Amelie Feldmann, Tino Goebel, Jakob Lo?w

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Schlie?fa?cher ohne Mu?nzennutzung

Die diversen Schlie?fa?cher an der Universita?t Augsburg sollen zuku?nftig ohne Bargeld verwendet werden ko?nnen. Stattdessen sollen beispielsweise Pfandmarken verwendet werden.

Begr¨¹ndung:?Um ein Schlie?fach in den Lehrgeba?uden oder den Bibliotheken nutzen zu ko?nnen, mu?ssen Studierende jeweils 2x 2€ Mu?nzen in die Vorrichtungen der Schlie?fa?cher einfu?hren. Das Problem ist hierbei, dass im Zuge der Digitalisierung Mo?glichkeiten des bargeldlosen Bezahlens immer beliebter werden und immer mehr Studierende ganz auf Bargeld in ihren Bo?rsen verzichten. Als Beispiel kann auch die Bezahlfunktion der Campus Card gelten.

Das hei?t, viele Studierende verfu?gen oftmals nicht u?ber 2x 2€ Stu?cke und mu?ssen deshalb ihre Rucksa?cke, Taschen und weitere Wertsachen ungeschu?tzt vor Diebstahl an anderen Orten innerhalb der Universita?t ablegen, wa?hrend sie sich in den Bibliotheken aufhalten. Aus diesem Grund soll es fortan mo?glich sein, eines der zahlreichen meist unbelegten Schlie?fa?cher auch ohne Bargeld zu nutzen. Die Vorrichtungen zur Schlu?sselausgabe ko?nnen mit einem einfachen Arbeitsschritt modifiziert werden, damit kein Schlu?sselpfand mehr notwendig ist.

Antragsteller*innen:?Philipp Pschera, Kai Huber

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Studentenkanzlei umbenennen

Im Zuge der allgemeinen Verwendung von geschlechtsneutraler Sprache soll die Studentenkanzlei in Studierendenkanzlei umbenannt werden.

Begr¨¹ndung:?In Sinne der Repra?sentation aller immatrikulierten Personen sollte die Universita?t Augsburg ihre eigenen Abteilungen und Institutionen dahingehend benennen. Der Begriff ?Studenten¡° schlie?t alle Personen aus, die sich nicht als ?ma?nnlich¡° betiteln oder sich dieser Bezeichnung zugeho?rig fu?hlen. Der Begriff ?Studierende¡° eignet sich deshalb besser, da er nicht das Geschlecht beschreibt und damit als geschlechtsneutral zu sehen ist. Alle immatrikulierten Personen haben die Mo?glichkeit sich diesem Begriff zuzuordnen oder sich zugeho?rig zu fu?hlen.

Selbst die Reform des Hochschulgesetzes sieht diesen Punkt, indem es die ?Studentenwerke¡° zeitgema?? in ?Studierendenwerke¡° umbenennen mo?chte.

Antragsteller*innen:?Philipp Pschera, Ayla Heeg, Nicolas Frank, Tino Goebel, Amelie Feldmann, Jakob Lo?w

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Verpflichtende Veranstaltungsevaluationen

Evaluationsmo?glichkeiten fu?r alle Lehrveranstaltungen sollen verpflichtend eingefu?hrt werden.

Begr¨¹ndung:?Aktuell ist es denn Lehrenden selbst u?berlassen, ob sie eine Evaluation der eigenen Veranstaltung durchfu?hren lassen oder nicht. Die Evaluationen fallen in der Regel mehr als zufriedenstellend aus, was generell auf ein gutes Lehrniveau innerhalb der Universita?t Augsburg schlie?en la?sst. Das Problem hierbei ist nur, dass vor allem engagierte Dozierende Befragungen ihrer Lehre durchfu?hren. Dozierende, die nicht so viel Mu?he hineinstecken oder von Studierenden in ihrer Veranstaltung kritisiert werden, ko?nnen auf den transparenten Nachweis der Lehrqualita?t verzichten. Dies fu?hrt zu einem Machtungleichgewicht. Au?erdem werden hierbei die Leistungen guter Lehre geschma?lert.

Im Karrierebecken des Universita?tsbetriebs kommt es meist auf Kleinigkeiten an, die fu?r oder gegen eine Weiterbescha?ftigung sprechen. Hier soll zuku?nftig die Lehre eine gro??ere Rolle spielen, wobei eine Qualita?tskontrolle am besten durch Evaluationsmo?glichkeiten fu?r Studierende mo?glich ist. Diese Thematik betrifft vor allem auch Lehrauftra?ge.?Aus diesen Gru?nden sollen zur Verbesserung der Lehre an der Universita?t Augsburg verpflichtende Evaluationsmo?glichkeiten fu?r alle Veranstaltungen eingefu?hrt werden.

Antragsteller*innen:?Philipp Pschera, Nicolas Frank, Tino Goebel, Jakob Lo?w, Luisa Orendt

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Eigene Ra?ume fu?r Freiraum & Familienservice

Der Studentische Konvent fordert die Universita?tsleitung dazu auf, dem Referat fu?r Studentische Freira?ume des AStAs sowie dem Familienservice eigene Ra?ume zu geben.

Der Studentische Konvent missbilligt das Ausspielen der berechtigten Interessen der Studierenden und des Familienservices gegeneinander.

Begr¨¹ndung:?Vor Kurzem wurde angeku?ndigt, dass der Zwischenraum neben der Alten Cafete der Studierendenvertretung ersatzlos weggenommen wird. Nach einer kurzen Renovierungsphase soll der Familienservice diesen Raum bekommen.

Anla?sslich der am 15. November begonnenen Proteste von Studierenden wurde dieser Prozess pausiert, bis am 22. November ein ergebnisoffenes Gespra?ch mit Professor Dresel stattgefunden hat.

Sowohl ein durch Studierende selbstverwalteter Raum als auch ein Stu?tzpunkt des Familienservices an der Uni sind im Interesse der Studierenden. Es ist wichtig, dass beides Beachtung findet.

Antragsteller*in:?Alexander Mayer

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Sitzung vom 15.12.2021

Verbesserung der Kommunikation der Bibliothek

Die Universita?tsbibliothek soll die Kommunikation bezu?glich der Ausleihfristen verbessern. Dies umfasst eine strukturierte und u?bersichtliche Erinnerungsmail eine Woche sowie zwei Tage vor Fristende. Fu?r?uns bedeutet dies konkret ein eindeutiger und u?bersichtlicher dargestellter Inhalt (z.B. als Betreff ?Erinnerung Leihfristende¡°, ?Fristu?berschreitung¡° oder ?Mahngebu?hr¡°). Die E-Mail soll lediglich notwendige Informationen enthalten. Somit sind Informationen zu Bankverbindung ausschlie?lich bei der E-Mail zur Mahngebu?hr oder der Fristu?berschreitung no?tig.

Zusa?tzlich fordern wir eine detaillierte zeitliche Darstellung der anfallenden Mahngebu?hren auf der Website der Universita?t?Augsburg unter dem Reiter ?Bibliothek| Mahnung nach Ablauf der Leihfrist¡°. Darunter verstehen wir genaue Angaben des Zeitpunktes wann die erste, zweite,,.. Mahngebu?hr anfa?llt. Au?erdem soll auf der Homepage darauf hingewiesen werden, dass Bu?cher am Tag des Leihfristendes bis spa?testens zur Bibliotheksschlie?ung abgegeben worden sein mu?ssen. Ansonsten wird direkt am na?chsten Tag die erste Mahngebu?hr fa?llig.

Begr¨¹ndung:?Durch die verku?rzten O?ffnungszeiten der Universita?tsbibliothek wa?hrend der Corona-Zeit sowie aufgrund des hauptsa?chlich digitalen Vorlesungsbetriebes sind Studierende seltener an der Universita?t. Daher ist eine fru?hzeitige Planung fu?r?die Studierenden erforderlich, um Mahn- gebu?hren zu vermeiden. Mit Hilfe der verbesserten Kommunikation der Bibliothek wird den Studierenden die Einhaltung der Leihfristen erleichtert.

Antragsteller*innen:?Pauline Haber, Rebecca Holzha?uer, Franziska Tille

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3g+-Regelung bei Pru?fungen

Unterstu?tzung der Unileitung bei einem Vorgehen gegen die 3g+-Regel bei Pru?fungen.

Fu?r Klausuren soll die Universita?t eigene PCR-Testmo?glichkeiten schaffen. Die PCR-Tests sollen kostenlos sein und ein Ergebnis innerhalb von 24 h ermo?glicht werden.

Begr¨¹ndung:?Seit der neuesten bayerischen Corona-Verordnung ist vorgesehen, dass bei Hochschulpru?fungen 3G+ gelten solle. Diese Regelung halten wir fu?r u?berzogen und nicht tragbar fu?r alle Studenten, die einen PCR-Test fu?r Pru?fungen machen sollen.

Zuna?chst ist hier klarzustellen, dass es bei allen Pru?fungen ein sehr genau ausgearbeitetes Hygienekonzept gibt, dass seit Anfang der Pandemie, reibungslos funktioniert. In der Juristischen Fakulta?t beispielsweise gab es nicht einen Corona-Fall bei oder nach den Pru?fungen nach einigen/vielen Pru?fungsphasen. Daher ist es sehr fraglich, warum es dann genau jetzt eine solche Regelung beno?tigt, wenn man beachtet, dass mittlerweile etwa 90% der Studierenden geimpft ist.

Auch 3G (also mit Antigentest) wa?re grundsa?tzlich absolut kein Problem und bei den aktuellen Zahlen der Pandemie zu rechtfertigen. Wie man jedoch nun auf eine Verpflichtung eines PCR- Tests kommt, erscheint uns u?berzogen.?

Ein PCR-Test ist fu?r Studierende nicht kostenfrei und kostet mindestens 50 Euro. Aktuell ist es in Augsburg so, dass in den offiziellen Stellen der Stadt, Maxstra?e und Messe etc. gar keine kostenpflichtigen Tests mehr gibt. Hei?t also, dass man sich an einen privaten Anbieter wenden muss, diese ko?nnen bis zu 120 Euro verlangen. Es ist nicht fu?r Studenten tragbar fu?r jede einzelne Pru?fung 50-120 Euro zu bezahlen, dies ist schon beinahe ein Ausschluss von den Pru?fungen. Dazu muss man sich noch vor Augen fu?hren: Der Test gilt 48 h, wann hier das Ergebnis kommt, ist vom Labor abha?ngig. Mittlerweile ist es zum Teil so, dass die Labore 48 h brauchen, um die Tests auszuwerten. Folglich macht man fu?r eine Pru?fung einen Test, zahlt einen gro?en Betrag und muss damit rechnen, dass das Testergebnis nicht kommt.

Eine solche Regelung ist weder besonders gut durchdacht noch tragbar fu?r die Studenten. Daher wu?rde wir gerne ein Gespra?ch u?ber das weitere Vorgehen mit Herrn Dresel anregen.

Antragsteller*innen:?Luisa Neumeir, Johannes Kuntscher

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Neue Aufenthaltsra?ume fu?r Studierende und versta?rkte Zusammenarbeit mit der Universita?tsleitung

Als Reaktion auf den Entzug des Frei*raums aus der Selbstverwaltung der Studierende soll die Universita?tsleitung den Studierenden Aufenthaltsra?ume zur Verfu?gung stellen.
Au?erdem sollen Studierende und Universita?tsleitung in Zukunft eng zusammenarbeiten bei den Themen Arbeitsla?tze, Aufenthaltsra?ume/¡®safe spaces¡® fu?r Studierende und beim Thema Nachhaltigkeit.

Begr¨¹ndung:?Die Universita?t hat den Studierenden am 7. Dezember 2021 endgu?ltig mitgeteilt, dass der Frei*raum in Zukunft dem Familienservice zur Verfu?gung stehen soll. Durch die Schlie?ung des Frei*raums fehlt den Studierenden vor allem ein Raum, an welchem sich Studierende aufhalten ko?nnen und welcher durch die Studierenden selbst verwaltet wird.

Die Universita?t soll den Studierenden zeitnah einen neuen Raum zur Verfu?gung stellen. Bedenken und Forderungen seitens der Universita?t hinsichtlich der Hygiene und der Verschmutzung sollen vor der U?bergabe schriftlich formuliert werden. Dieses Schriftstu?ck soll dann als Grundlage dienen, um eine verantwortungsvolle Verwaltung seitens der Studierenden zu gewa?hrleisten und zu verhindern, dass sich ?Vorfa?lle¡® wie 2017 oder 2020, welche zur Schlie?ung des jetzigen Frei*raums sorgten, nicht wiederholen.?

Die Universita?tsleitung hat den Studierenden in Aussicht gestellt, in Zukunft eng zu den Themen Arbeitspla?tze, ¡®safe spaces¡® und Nachhaltigkeit zusammenzuarbeiten. Als Studierendenvertretung sollten wir diese Einladung unabha?ngig von dem Verlust des Frei*raums ernst nehmen und hier eine enge Zusammenarbeit mit der Universita?tsleitung forcieren. Dies ko?nnte zum Beispiel gebu?ndelt durch den AStA in Form von Arbeitskreisen geschehen. Studierenden sollten hier von Beginn an gemeinsam mit der Universita?t zu diesen Themen Ideen und Verbesserungsvorschla?ge erarbeiten.

Antragsteller*innen:?Nicolas Frank, Katharina Kieser

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Studierende im Corona Arbeitskreis

Die Universita?tsleitung dazu aufzufordern, eine studentische Vertretung in den Arbeitskreis Corona beziehungsweise in das zusta?ndige Gremium aufzunehmen.

Begr¨¹ndung:?Seit Beginn der Corona-Pandemie werden entscheidende Vorgehensweise, auch mit Blick auf den Themenbereich Lehre und Studium im Arbeitskreis Corona (ehemals Corona Task Force) besprochen. Seit Beginn der Pandemie fordert die Studierendenvertretung die Universita?tsleitung dazu auf, auch Studierende in diesen Arbeitskreis aufzunehmen, um so die studentische Meinung sta?rker miteinzubeziehen. Die Universita?tsleitung mo?chte dies jedoch nicht. Vor kurzem wurde der Studierendenvertretung mitgeteilt, dass keine Notwendigkeit gesehen wird, da im Arbeitskreis keine wichtigen Entscheidungen getroffen werden, der Arbeitskreis sich nicht aus Vertreter:innen der Statusgruppen zusammensetzt und die Meinung der Studierenden hier schon genu?gend geho?rt und vertreten wird.

Als Antragsstellende kritisieren wir genau diese Form von Informationspolitik. Gerade weil in diesem Arbeitskreis die studentische Situation zentraler Diskussionspunkt ist, sollten Studierende hier selber die studentische Meinung vertreten. Partizipieren statt informiert werden, ist unser Wunsch und der Anspruch der Studierendenvertretung. Wir sehen keinerlei?negative Aspekte, sondern nur Vorteile mit Blick auf die Entwicklungen und Entscheidungen hinsichtlich der Corona-Pandemie und dem Umgang an der Universita?t mit dem pandemischen Geschehen. Die direkte und unmittelbare Miteinbeziehung der Studierenden bei diesem Thema sollte selbstversta?ndlich sein, schlie?lich stellen die Studierenden mit rund 20.000 Personen die gro??te Personengruppe an der Universita?t dar. Dieser Personengruppe muss eine Partizipation unbedingt ermo?glicht werden.

An anderen Hochschulen und Universita?ten (bayern- und deutschlandweit) wird dies entsprechend praktiziert. Die Universita?t Augsburg sollte hier nachziehen und entsprechend die Zusammensetzung des Arbeitskreises anpassen.

Mit Blick auf die Umsetzung wu?rden wir uns wu?nschen, dass der studentische Konvent eine Person benennt, welche dem Arbeitskreis angeho?ren soll. Dies kann auch in beratender Funktion sein.

Antragsteller*in:?Nicolas Frank

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Mehr psychologische Beratungsangebote

Das Angebot der psychologischen Beratung der Zentralen Studienberatung soll erweitert werden.

Das erweiterte psychologische Hilfsangebot der Zentralen Studienberatung soll langfristig und auch u?ber die pandemische Lange hinaus beibehalten werden.

Begr¨¹ndung:?Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass das Onlinestudium zu viel Einsamkeit und teilweise auch

in die Depression fu?hren kann. Um diese Entwicklungen auch in der aktuellen angespannten

Lage entgegenzuwirken, sehe ich psychologische Hilfsangebote fu?r betroffene Personen als

einen guten Ausweg an. Dies gilt vor allem fu?r Lehramtsstudierende, die sich aus Gru?nden einer

Gefa?hrdung ihrer Verbeamtung nicht in regula?re psychologische Behandlung begeben

ko?nnen/wollen. Hier greift der Service der Zentralen Studienberatung (ZSB), da die

Beratungsstunden nicht negativ wirksam notiert werden oder in den Akten auftauchen.

Lehramtsstudierende ko?nnen sich somit Hilfe/Unterstu?tzung bei psychologischen Problemen

holen.

Der Bereich psychologische und systemische Beratung im ZSB hat einen gestiegenen

Beratungsbedarf schon 2020 im Herbst und vor allem zu Jahresbeginn 2021 feststellen ko?nnen.

Die Hilfsangebote werden von vielen Studierenden coronabedingt erstmals genutzt, gleichzeitig verla?ngerte sich bei anderen die Verweildauer in der Psychologischen Beratung. Au?erdem fa?llt?auf, dass manche schon fru?her Betreuung und Rat suchenden Studierenden aufgrund der?Corona-Belastungen erneut Unterstu?tzung beno?tigen.

In der ZSB umfasst der Bereich Psychologische und systemische Beratung ein festes

Stellenkontingent von 1,25 (aktuell: drei Teilzeitkra?fte). Mit Unterstu?tzung der Universita?tsleitung

erhielt die ZSB im Zuge der Coronama?nahmen im Juni 2021 zusa?tzliche Mittel zur 12-

monatigen Aufstockung des Stellenkontingents um 0,75 auf 2,0. Die neu eingestellte

Mitarbeiterin tra?gt wesentlich zur aktuellen Deckung des Beratungsbedarfs bei. Dies soll auch

u?ber Juni 2022 weiterhin so bleiben und das aktuelle Stellenkontingent dauerhaft erhalten

bleiben.

Die derzeitige Wartezeit auf einen Termin betra?gt etwa eine Woche. Angesichts der nicht

absehbaren Fortdauer der pandemiegeschuldeten Belastungen und den erst mit Verzo?gerung

sichtbar werdenden Spa?tfolgen (psychisches und physisches Long Covid etc.), aber auch in

Anbetracht der Studierendenzahlen unserer Universita?t, ist ein Weiterbestehen des derzeitig

aufgestockten Stellenumfangs dringend geboten.

An Thomas Blum (0,5 Stelle), den psychologischen Berater im Studentenwerk, ko?nnen sich?

sowohl die Studierenden der Universita?t als auch der Hochschule Augsburg wenden. Seine

Wartezeit ist etwas la?nger.

Die Beratung in der ZSB ist vertraulich und stellt somit auch fu?r Lehramtsstudierende kein

Hindernis dar. Bei massiven psychischen Problemen ko?nnen die Mitarbeiter:innen der

Psychologischen und systemischen Beratung Hilfe und Unterstu?tzung auch zur U?berbru?ckung

bis zum Antritt einer Therapie geben. Therapien ko?nnen und du?rfen aber nicht angeboten

werden. Die U?berbru?ckung ist besonders wichtig, da mit Blick auf die Gesamtgesellschaft vor

allem im Zuge der Pandemie, die ohnehin schon knappen freien Therapiepla?tze noch weniger

werden und lange Wartezeiten sich somit einstellen. Studierenden mit psychischen Problemen

wird damit massiv geholfen, die Wartezeit nicht allein u?berbru?cken zu mu?ssen.

Antrasteller*innen: Philipp Pschera, Nicolas Frank

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Ba?ndchen, Sticker oder Stempel als Alternative fu?r den 2G-Nachweis

Sich fu?r die Ausweitung der ?2G-Ba?ndchen¡® oder anderer Alternativen des 2G-Nachweises auf dem Universita?tscampus einzusetzen. Die ?2G-Ba?ndchen¡® oder andere alternative Nachweise sollen an alle Studierende ausgegeben werden, welche mit Blick auf die Corona-Pandemie als geimpft oder genesen gelten. Alternativ ko?nnten beispielsweise auch Sticker oder Stempel auf der Campus Card o.a?. als 2G-Nachweis genutzt werden. Entsprechendes soll durch die Universita?tsleitung vorangetrieben und zeitnah umgesetzt werden.

Begr¨¹ndung:?Studierende, welche sich in den letzten Wochen vermehrt auf dem Universita?tscampus bewegen, machen die Erfahrung derzeit oft Ihr Impfzertifikat oder Genesenennachweis vorzeigen zu mu?ssen. Ein Vorzeigen des Impfzertifikats erfolgt oftmals beim Eintritt in das Geba?ude und zusa?tzlich noch beim Eintritt in die Bibliothek (beispielsweise bei der Geisteswissenschaftlichen Bibliothek). Auch an der Mensa und den Cafeterien muss der Nachweis erbracht werden. An einem gewo?hnlichen Tag an der Universita?t kann es gut vorkommen, dass der Nachweis fu?nf bis zehn Mal vorgezeigt werden muss. Zusa?tzlich muss oftmals der Personalausweis pra?sentiert werden.

Es ist ausdru?cklich zu begru??en, dass die Universita?t eine so konsequente Kontrolle der Personen, welche die Geba?ude betreten, durchfu?hrt und somit die Regeln im Zuge der Corona- Pandemie umsetzt. Dennoch ist der aktuelle Modus teilweise mu?hsam und macht die Mitnahme eines aufgeladenen Mobiltelefons erforderlich. Ba?ndchen oder andere alternative?Nachweisformen, welche entsprechend an die Personengruppe verteilt werden, wu?rden die Kontrollen erleichtern und allen zugutekommen.

Das Pilotprojekt an der Juristischen Fakulta?t zeigt, dass die Umsetzung gut funktioniert. Auch andere Universita?ten und Hochschulen setzen die Kontrollen in diesem Sinne um.

Zu begru??en wa?re eine Umsetzung der 2G-Ba?ndchen oder anderer Alternativen als Einlasskriterium zu Beginn des Jahres 2022 im Januar oder Februar.

Alternativ ko?nnten auch Sticker auf der Campus Card als 2G-Nachweis genutzt werden. Auch diese Variante wird bereits an anderen Hochschulen praktiziert. Eine weitere denkbare Option wa?ren Stempel. Der Kreativita?t sind hier keine Grenzen gesetzt.

Antragsteller*innen:?Nicolas Frank, Katharina Kieser

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Aufladung der Campuscard per Kartenzahlung

Das Studentenwerk wir angehalten, die Aufladestationen der Campus-Card sollen mehr Kartenleser erhalten und diese Kartenleser sollten auch Visa und Mastercard-Karten zum Aufladen der Campus-Card akzeptieren.

Begr¨¹ndung:?Bargeld schwindet nach und nach aus der Gesellschaft und es wird immer mehr Gang und Ga?be, nur noch mit Karten zu zahlen. Wenn nun ein*e Studierende*r dies auch fu?r die Mensa oder Cafeten machen mo?chte, findet diese*r nur wenig Mo?glichkeiten zum Aufladen. Und selbst die Automaten, die ein Kartenlesegera?t haben, nehmen nur Girocard und keine Visa oder Mastercard. Dies ist gerade fu?r Internationale- oder Austauschstudierenden unangenehm, da diese womo?glich kein oder noch kein Konto mit EC Karte in Deutschland haben, oder Ihre Finanzen lieber nur u?ber Ihre Heimatbank mit Kreditkarte bezahlen. Wir verstehen, dass die Visa und Mastercard Benutzungen ho?here Gebu?hren nach sich ziehen und sind sicher hierbei eine Lo?sung mit dem Studentenwerk finden zu ko?nnen, aber einfach nichts anbieten ist keine Lo?sung.

Daher fordern wir, mehr Aufladestationen mit Kartenlesegera?t und die Mo?glichkeit, auch Mastercard- oder Visa-Karten fu?r das Aufladen nutzen zu ko?nnen.

Antragsteller*innen:?Fabian Schwemmer, Sophie Brunner

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Sitzung vom 12.01.2022

?Campussommer¡° im Sommersemester 2022

Das im Anhang befindliche Konzept zum Event ?Campussommer¡° wird durch den studentischen Konvent unterstu?tzt. Die Organisation und Durchfu?hrung liegt bei den im Konzept beschriebenen Organisationseinheiten.

Begr¨¹ndung: Im Sommersemester soll der Lehrbetrieb an der Universita?t Augsburg wieder weitgehend in Pra?senz stattfinden. Fu?r neue Studierende aus vier Corona-Semestern bedeutet dies, den ?normalen¡° Uni-Alltag zum ersten Mal zu erleben und fu?r einige Studierende der ho?heren Semester ist es auch der letzte Sommer an der Universita?t Augsburg.

Da das Studium aber mehr ist als der Besuch von Lehrveranstaltungen, soll die Wiederbelebung des Campus soll nach zwei pandemiebedingten Jahren auf Sparflamme durch eine Reihe von Veranstaltungen in einem gro??eren Rahmen erfolgen. Kulturelle Impulse, Vernetzung, Information und Bildung u?ber die Studieninhalte hinaus, Pra?sentation der studentischen Gruppierungen und Mo?glichkeiten des Engagements stehen im Mittelpunkt des ?Campussommers¡°.

Durch eine einheitliche Organisation und Bewerbung des Events werden die Kapazita?ten besonders der kleineren studentischen Initiativen, Vereinigungen und Vertretungen entlastet und?eine zentrale und niederschwellig?kontaktierbare Anlaufstelle steht zur Information und bei Ru?ckfragen zur Verfu?gung. Fu?r die Finanzierung ko?nnen die Restmittel der ?Restart-Initiative¡° verwendet werden, die im Herbst 2021 vom AStA fu?r die Universita?t eingeworben wurden.

Das Konzept kann auf Anfrage zugeschickt werden.?

Antragsteller*innen:?Ayla Heeg, Sophie Brunner, Lisa Kirmser, Ludwig Sedlmaier

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Sitzung vom 09.02.2022

Organisation der Pru?fungen

Die Universita?tsleitung wird aufgefordert, eine Verla?ngerung der Anmeldephase fu?r die Pru?fungen sowie die Einrichtung einer Abmeldephase zu pru?fen. Au?erdem soll die Frist der Anku?ndigungen fu?r die Pru?fungstermine von vier auf sechs Wochen angehoben werden.

Begr¨¹ndung:?Die bisherige Praxis der Anmeldephase ist fu?r die Planung der Pru?fungsphase, Arbeit, Praktika und Folge-Semestern nicht nachhaltig. Zudem resultiert dies in einer spa?ten Anku?ndigung von Pru?fungsterminen. Die Vorverlegung des Anmeldezeitraums und eine zusa?tzlich eingefu?hrte Abmeldephase fu?r Pru?fungen, wie sie in vielen deutschen Universita?ten bereits angewendet wird, wu?rde dazu fu?hren, dass Pru?fungstermine fru?her bekanntgegeben werden ko?nnen. Vielen Studierenden wa?re damit sehr geholfen, wenn sie fru?her u?ber den Ablauf ihrer Pru?fungsphase Bescheid wu?ssten. Dies ko?nnte zusa?tzlich durch eine Vorverlegung der Anku?ndigungsfrist der Pru?fungen erreicht werden.

Generell ist eine Abmeldephase sehr sinnvoll, da dadurch eine erho?hte Flexibilita?t und Planbarkeit des Studiums ermo?glicht wird. So kann bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie Krankheit, vermieden werden, dass ein gescheiterter Versuch im Studiendatenblatt eingetragen wird. Zusa?tzlich wird die Organisation der Pru?fungen von Seiten der Universita?t erleichtert.

Antragstellende: Israa Kretschmer

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Die Universita?t Augsburg soll Fairtrade-University werden

Die Universita?t Augsburg soll an der Kampagne Fairtrade-University teilnehmen und sich um die Auszeichnung als Fairtrade-University bewerben. Im Rahmen dessen soll der Faire Handel in die verschiedenen Bereiche am Campus integriert und gefo?rdert werden. Hierzu soll sich die Universi- ta?t darum bemu?hen, die fu?nf Kriterien der Fairtrade-University zu erfu?llen.

Der studentische Konvent soll sich u?berlegen, in welchem Verfahren die Studierendenvertretung in der zur Erlangung der Auszeichnung erforderliche Lenkungsgruppe ernannt wird. Ein Vorschlag wa?re die Wahl von mindestens zwei Personen.

Zuletzt sollen die EULe-Vertreter*innen darauf achten, dass das Thema Fairtrade-University ku?nftig

regelma??ig auf der Tagesordnung der EULe steht.

Begr¨¹ndung:?Bereits seit 2010 darf sich die Stadt Augsburg Fairtrade-Town nennen und auch vier Schulen in Augsburg verfu?gen u?ber eine Auszeichnung als Fairtrade-School. Dahingegen besitzt keine Hoch- schule in der Stadt eine entsprechende Zertifizierung. Dabei sind Universita?ten gesellschaftliche Akteure und wichtige Impulsgeber fu?r die soziale, o?kologische und kulturelle Entwicklung in der Gesellschaft, weshalb es dringend notwendig ist, auch die Universita?t Augsburg zu einer Fairt- rade-University zu machen. Die Zertifizierung wu?rde ein durchweg positives Licht auf die Augs- burger Universita?t werfen, fair gehandelte Produkte im Hochschulalltag etablieren und so zu einem bewussteren sowie sozial-o?kologischen Konsum an der Universita?t beitragen.

Damit eine solche Auszeichnung gelingen kann, mu?ssen folgende Kriterien der Kampagne erfu?llt sein:

Kriterium 1:?Hochschulbeschluss
Die fu?hrenden Gremien der Studierendenschaft und der Verwaltungen der Hochschule fassen einen gemeinsamen Beschluss zur Fairtrade-University. Festgehalten wird das Bestreben, alle Kriterien der Fairtrade-Universities Kampagne zu erfu?llen und den Fairen Handel als festen Be- standteil in die Hochschulpolitik zu verankern.
An der Universita?t Augsburg mu?ssten demnach der studentische Konvent, die EULe sowie die Universita?tsleitung einen entsprechenden Beschluss fassen.
Mit Teilen der Universita?tsleitung (darunter Kanzler Zimmermann, Vizepra?sident Prof. Dresel so- wie Vizepra?sident Prof. Peter) wurde bereits Kontakt aufgenommen und positive Ru?ckmeldung zu dem Vorhaben erhalten.

Kriterium 2:?Steuerungsgruppe
An der Universita?t wird eine Steuerungsgruppe gebildet, die auf dem Weg zur Fairtrade-Univer- sity die Aktivita?ten koordiniert. Sie vernetzt Akteur*innen, ku?mmert sich um die Umsetzung der Kriterien und organisiert Aktionen und Veranstaltungen rund um fairen Handel auf dem Campus. Die Gruppe besteht aus mindestens drei Personen, welche die Studierendenschaft, die Hoch- schulverwaltung und die gastronomischen Betriebe sowie Gescha?fte auf dem Campus vertreten.?Die Vertretung aus der Studierendenschaft ko?nnte an der Universita?t Augsburg etwa durch den studentischen Konvent gewa?hlt werden. Das Studentenwerk Augsburg, welches der Steue- rungsgruppe ebenfalls als gastronomischer Betrieb angeho?ren muss, wurde bereits u?ber das Vorhaben informiert. Daru?ber hinaus ko?nnten Mitglieder des AK Nachhaltigkeit der Universita?t in der Steuerungsgruppe aktiv sein. Denkbar wa?re in der Anfangsphase auch Beteiligte des Steue-?rungskreises ?Fairtrade-Town Augsburg¡® in die Steuerungsgruppe zu intergieren.

Kriterium 3:?Fairtrade-Produkte bei Sitzungen und offiziellen Veranstaltungen
Bei offiziellen Veranstaltungen der Hochschule sowie bei den Sitzungen der fu?hrenden Gremien der Studierendenschaft und der Verwaltung werden Fairtrade-Produkte angeboten. Bei Universi- ta?ten mit u?ber 20.000 Studierenden muss dies bei 15 Veranstaltungen geschehen, wovon min- destens 2/3 der Termine regelma??ige Sitzungen sein mu?ssen. Die restlichen 1/3 ko?nnen regel- ma??ige oder einmalige (Gro?-)Veranstaltungen an der Hochschule sein. Bei jedem Termin mu?s- sen mindestens zwei verschiedene Produkte aus fairem Handel angeboten werden.
An der Universita?t Augsburg ko?nnten zur Erfu?llung dieses Kriteriums beispielsweise bei Gremien- sitzungen, Empfa?ngen, Vortragsreihen, Vorstellungen des Uni-Kinos, Weihnachtsfeiern etc.?

Fairtrade-Produkte wie Kaffee, Tee, Saft, Zucker, Geba?ck, Obst etc. entsprechend des Veran- staltungsrahmens angeboten werden. Oft wird bei solchen Veranstaltungen bereits beispiels- weise Fairtrade-Kaffee ausgeschenkt.

Kriterium 4:?Fairtrade-Produkte in Gescha?ften und in der Gastronomie
Fairtrade-Produkte mu?ssen auf dem Campus in Gescha?ften und Cafe?s verfu?gbar sein. Bei u?ber 20.000 Studierenden mu?ssen an mindestens 20 Verkaufspunkten, darunter je mindestens ein Gescha?ft, ein Gastronomiebetrieb und ein Kiosk/Automat jeweils mindestens 2 Produkte aus fai- rem Handel angeboten werden. Als Fairtrade-Siegel anerkannt werden im Rahmen der Kam- pagne alle Mitglieder der World Fair Trade Organization WFTO sowie alle Weltladen-Lieferanten, die der Konvention der Weltla?den gerecht werden. Bei Textilprodukten werden die Siegel Fairt- rade-Cotton-Siegel und der Textilstandard von Fairtrade akzeptiert.
An der Universita?t Augsburg ko?nnten solche Verkaufspunkte die Mensa, die Alte und Neue Ca- fete, die Cafe? Bars, Snack- und Getra?nkeautomaten oder auch der UniShop sein. Hier ko?nnten etwa Kaffee, Zucker, Schokoriegel, Sa?fte, Eistee, Mate, Schokomilch, Eiskaffee, Reis, Quinoa, Obst, Gewu?rze etc. mit Fairtrade Siegel angeboten werden. Teilweise werden an diesen Ver- kaufspunkten auch schon verschiedene Fairtrade-Produkte verkauft. Ebenso vertreibt der Uni- Shop Textilien mit Fairtrade-Siegel.

Kriterium 5:?Veranstaltungen rund um Fairtrade
Auf dem Campus mu?ssen regelma??ig, mindestens aber zweimal je Semester, Veranstaltungen rund um das Thema Fairtrade stattfinden.
An der Universita?t Augsburg ko?nnten solche Veranstaltungen zum einen durch die Studieren- denschaft realisiert werden. Beispielsweise ko?nnten Vortra?ge, nachhaltige Stadtrundga?nge oder Infosta?nde organisiert werden. Hierfu?r stellt die Kampagne auch Fairtrade-Referent*innen zur Verfu?gung. Ebenso wa?re es mo?glich einen Film zum Thema Fairtrade im Rahmen des Uni-Kinos zu zeigen. Zum anderen kann versucht werden, Dozierende davon zu u?berzeugen, das Thema in ihre Lehre zu integrieren oder selbst Veranstaltungen auf diesem Gebiet zu planen.

Antragstellende: Niklas Daecke, Maryvonne Ka?lberer, Alexander Behnke

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Fairteiler an der Universita?t

An der Universita?t soll in Zusammenarbeit von Gremien der Studierendenschaft mit Einversta?ndnis der Universita?tsleitung wieder einen Fairteiler von Foodsharing auf dem Campus einrichten. Dieser soll

i) ?an einem zentralen Ort platziert werden,

ii) ?nur wa?hrend der Vorlesungszeiten bestu?ckt werden und

iii) ?mehrmals wo?chentlich von nicht mehr genie?baren Lebensmitteln befreit werden.

Begr¨¹ndung:?Mit der Schlie?ung des Frei*raums ist auch der Fairteiler von Foodsharing aus der Universita?t verschwunden. Gerade von einer Universita?t sollte man aber den Kampf gegen Lebensmittelverschwendung nicht vertreiben. Deshalb soll in zentraler Lage wieder ein Fairteiler installiert werden. Damit dieser keine Gefahr auf Schimmel darstellt, soll dieser oft und regelma??ig u?berpru?ft, von nicht mehr genie?baren Lebensmitteln befreit, und gereinigt werden. Damit dies garantiert werden kann, soll der Fairteiler nur wa?hren dem Semesterbetrieb geo?ffnet haben.

Antragstellende: Tino Goebel

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Richtlinien fu?r gendergerechte Sprache

Der studentische Konvent fordert die Universita?t auf Richtlinien oder einen Leitfaden zur Nutzung gendergerechter Sprache zu erstellen und Klarheit in Bezug auf richtige Nutzung zu schaffen.

Begr¨¹ndung:?Anla?sslich eines Artikels in der Augsburger Allgemeinen hinsichtlich Unklarheit bei der Verwendung gendergerechter Sprache sollen hier einheitlich Leitfa?den erarbeitet werden.

Zur generellen Sinnhaftigkeit von gendergerechter und gendersensibler Sprache, die nicht Inhalt des Antrags sein soll, wird auf der Themenseite??gendersensible Sprache¡°?hingewiesen:?/de/verantwortung/gender-equity-diversity/gender- equity/service/gendersensible-sprache/?.

Um fu?r die Zukunft Klarheit zu schaffen, sollen Richtlinien oder ein Leitfaden fu?r die richtige Nutzung gendergerechter Sprache an der Universita?t geschaffen werden. Das Ergebnis soll dann u?berfakulta?r gelten, an dem sich alle entsprechenden Stellen orientieren. Somit werden die von einzelnen Instituten und Lehrstu?hlen erstellten, sich in Einzelheiten unterscheidenden Ausfu?hrungen obsolet. Diese reinformale Thematik soll sich zuku?nftig nicht als Problem fu?r einen Teil der Studierendenschaft herausstellen.

Die Frauenbeauftragte der Philosophisch-Sozialwissenschaftlichen Fakulta?t Prof. Elisabeth Naurath hat in dieser Hinsicht bereits eine Anregung und einen Hinweis zur Bearbeitung dieses Themas an die entsprechenden Stellen weitergeleitet. Der Antrag soll diese Bemu?hungen von Studierendenseite unterstu?tzen. Als entsprechende Stellen gelten das?Bu?ro fu?r Chancengleichheit, die Gleichstellungsbeauftragten, der Frauenbeirat sowie die Frauenbeauftragten der Universita?t und der Fakulta?ten.

Antragstellende: Philipp Pschera, Celine Feldengut, Ayla Heeg, Nicolas Frank

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U?bersetzung der Universita?tswebseite

Der Studentische Konvent fordert die Universita?tsleitung dazu auf, fu?r eine angemessene englische U?bersetzung der Webseite im Sinne der Internationalisierung Sorge zu tragen.

Insbesondere fu?r Seiten mit wesentlichen Informationen ist zeitnah eine U?bersetzung notwendig.

Dazu erinnert der Studentische Konvent an den am 3. Februar 2021 gefassten Beschluss.

Begr¨¹ndung:?Fu?r eine Universita?t mit internationalem Anspruch ist eine gut u?bersetzte Webseite alternativlos. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschlie?lich, Austauschstudierende, die beispielsweise Informationen zu den Pru?fungen finden wollen. Dass diese nur auf Deutsch erha?ltlich sind [1], ist nicht vertretbar.

Fehlende U?bersetzungen verhindern, dass nicht deutschsprachige Studierende voll am studentischen Leben der Uni Augsburg teilhaben ko?nnen.

Bereits vor einem Jahr hat der Studentische Konvent einen a?hnlichen Antrag verabschiedet [2], der eine U?bersetzung bis Ende des SoSe 2021 forderte.

[1]?/en/campusleben/corona/pruefungen/

[2]?/de/studium/studentisches- leben/studierendenvertretung/aktuelles/beschlusse-aus-der-konventssitzung-vom-03-02- 2021/

Antragstellende: Alexander Behnke, Alexander Mayer, Jarl Hengstmengel

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Planungssicherheit fu?r das Vollpra?senzsemester SoSe 2022

Die Universita?tsleitung wird aufgefordert eine Planungssicherheit in Bezug auf den Ablauf des von ihnen definierten??Vollpra?senzsemester¡° im SoSe?zu schaffen. Es soll fru?hzeitig an die Studierenden kommuniziert werden, ob ein Umzug nach Augsburg fu?r das SoSe no?tig ist oder weiterhin versta?rkt auf digitale und hybride Lehre gesetzt wird und dieser demnach nicht notwendig ist.

Die Universita?tsleitung soll den Fakulta?ten mitteilen, dass fla?chendeckende Pra?senzlehre die Norm darstellen soll.

Begr¨¹ndung:?Die Universita?tsleitung spricht bei der Planung des kommenden Semesters immer von einem Vollpra?senzsemester. Dabei ist nicht klar, was damit eindeutig gemeint ist und wie dieses mit der aktuellen pandemischen Lage umgesetzt werden kann, sowie was das fu?r die Studierenden hei?t. Durch die kurzfristige Entscheidung, wie das aktuelle Semester (WiSe) stattfindet, wurden trotz der vielen Onlinelehre Studierende in Wohnverha?ltnisse in der Stadt Augsburg gezwungen, die u?ber ihren Verha?ltnissen liegen. Gleichzeitig sind viele Studierende nach Augsburg gezogen, nur um dann traurig feststellen zu mu?ssen, dass all ihre Veranstaltungen im Semester kurzfristig in digitaler Form abgehalten werden, obwohl es auch andere Mo?glichkeiten der Umsetzung gegeben ha?tte.

Diese missliche Lage soll sich im kommenden Semester nun nicht wiederholen und eine Planungssicherheit fu?r die Studierenden geschaffen werden. Die Studierenden sollen bereits im alten Semester wissen, wie sich das neue Semester gestalten wird. Im besten Fall ist die Planungssicherheit an die einzelnen Studienga?nge gebunden, damit auf individuelle?Bedu?rfnisse und Vorgangsweisen der einzelnen Fa?cher geachtet werden kann. Hier soll?auch eindeutig gekla?rt werden, was man exakt mit einem ?Vollpra?senzsemester¡° meint.?Dies soll gro?fla?chig und u?bersichtlich an die Studierenden kommuniziert werden.

Die Informationen ko?nnen?sich teilweise am Dokument ?Lehre im SoSe 2022 ¨C Rahmenbedingungen und Eckpunkte¡° aus der LuSt-Kommission orientieren.

Sollte ein ?Vollpra?senzsemester¡° nicht fla?chenma??ig und u?berfakulta?r umgesetzt werden?ko?nnen, soll dies den Studierenden gegenu?ber fru?hzeitig kommuniziert werden.

Antragstellende: Philipp Pschera, Nicolas Frank

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Studienfortschritt bei Quaranta?ne gewa?hrleisten

Der Studentische Konvent fordert die Fakulta?ten dazu auf, zeitnahe Nachholmo?glichkeiten fu?r Klausuren zu schaffen, spa?testens aber zu Beginn des na?chsten Semesters, sofern eine Teilnahme coronabedingt nicht mo?glich ist. Diese Mo?glichkeiten sollen klar kommuniziert werden.

Begr¨¹ndung:?Diese Klausurenphase findet zeitgleich zum Peak der Omikronwelle statt. Dies bedeutet, dass eine erhebliche Anzahl Studierender aktuell infiziert, ist bzw. wenige Tage vor den Klausuren Kontakt mit einer oder mehrerer infizierter Personen gehabt haben wird.
In vielen Studienga?ngen gibt es die Mo?glichkeit, zu Beginn des Sommersemesters Klausuren nachzuholen. Dies ist aber nicht u?berall der Fall. Stattdessen ko?nnen in einigen Studienga?ngen Klausuren nur in der regula?ren Klausurenphase des na?chsten Semesters geschrieben werden. Bei mehr als einer Klausur, an der die Teilnahme nicht mo?glich war, fu?hrt dies zu einem nicht realistisch erfu?llbaren Klausurenpensum. Dies verla?ngert das Studium und ist eine Benachteiligung, bedingt durch die Pandemie.

Au?erdem kann dadurch nicht ausgeschlossen werden, dass manche Studierende Druck spu?ren, trotz Symptomen oder Risikokontakten an Klausuren teilzunehmen. Dies muss verhindert werden, indem Nachholmo?glichkeiten geschaffen werden, die vor der na?chsten Klausurenphase und mo?glichst vor Vorlesungsbeginn des Sommersemesters stattfinden.

Als im Fru?hjahr 2020 der Orkan Sabine u?ber Bayern wu?tete und vielerorts Studierende hinderte an Klausuren teilzunehmen, entschied die Universita?t Augsburg kurzfristig, allen Studierenden, welche am 10. Februar 2020 eine Pru?fung ablegen sollten, die Mo?glichkeit zu geben diese an einem Ausweichtermin zu wiederholen. In diesem Fall wurde die Sicherheit und die Gesundheit der Studierenden richtigerweise priorisiert.

Der Grund muss ein von einer offiziellen Teststelle durchgefu?hrter positiver Schnelltest oder PCR- Test und nachfolgend 10 Tage Quaranta?ne oder vom Gesundheitsamt angeordnete Quaranta?ne sein. Die Anmeldung hierzu erfolgt u?ber das Pru?fungsamt, nahezu analog zu dem Vorgehen bei Orkan Sabine.

Wichtig ist zu betonen, dass dieses Angebot ausschlie?lich in der Corona-Pandemie, zuna?chst fu?r das Wintersemester 2021/2022 gelten soll, denn allen ist bewusst, welch hohen zusa?tzlichen Aufwand dies fu?r die Beteiligten Instanzen darstellt. Bei den derzeitigen sehr hohen Inzidenzzahlen (Stand 03.02.: 1880 in Augsburg) muss der Schutz der Gesundheit aller Beteiligten aber vor dem Mehraufwand durch Nachholtermine stehen.

Antragstellende: Alexander Mayer, Jarl Hengstmengel

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Datenschutz auf Bibliothekscomputern

Die Universita?tsita?tsbibliothek soll sta?rker auf Datenschutz und Datennachverfolgung achten. Dies betrifft insbesondere:

- ?Das regelma??ige aktualisieren des Webbrowsers auf die aktuelle Version.

- ?Das Installieren eines Adblockers.

- ?Das Installieren von Addons zum Blockieren von Trackern.

- ?Das Installieren von Addons zum U?bersetzen des alten ?http-Protokolls¡° in das sicherere

?https-Protokoll¡°.

Dies soll in Kooperation mit dem Datenschutzbeauftragten der Universita?t geschehen.

Begr¨¹ndung:?Momentan ist auf den meisten Computern der Universita?tsbibliothek ?Google Chrome¡° und ?Mozilla Firefox¡° installiert. Bei Stichproben hat sich herausgestellt,?dass oft keine aktuelle Version, kein Adblocker oder andere Addons zur Datensicherheit installiert wurden.

Die Nutzung der Computer der Universita?tsbibliothek sollte sicher sein und einen mo?glichst geringen Zulauf der Daten der Studierenden zur globalen U?berwachungs- und Verhaltensrederungsstruktur von Big-Data Firmen wie Google oder Meta zulassen.

Die einfachste Lo?sung dazu wa?re das Installieren des Open-Source-Webbrowsers ?Brave¡°,?welcher all diese Funktionen bereits beinhaltet. Zusa?tzlich sollte der Browser regelma??ig aktualisiert werden.

Antragstellende: Tino Goebel

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Maskenpflicht am Sitzplatz der Universita?tsbibliothek abschaffen

Die Universita?tsbibliothek soll die am 08.02.2022 eingefu?hrte allgemeine Maskenpflicht am Sitzplatz umgehend wieder abschaffen.?Die Maskenpflicht in der Bibliothek sollte nur in Fa?llen gelten, wo ein ausreichender Abstand zwischen den Pla?tzen nicht gewa?hrleistet werden kann. Dabei ko?nnten die zu Beginn des Wintersemesters geltenden Regelungen, welche in Seminaren angewendet wurden, beispielsweise herangezogen werden (gru?ne Punkte an den Pla?tzen).

Sitzgruppen sind dabei abgeschlossene Einheiten, wobei die Maskenpflicht fu?r diese Einheit eintritt, sobald ausreichender Abstand fu?r diese Gruppe nicht mehr gewa?hrleistet ist.

Der Zugang zur Universita?tsbibliothek soll in allen Fa?llen gewa?hrleistet sein.

Begr¨¹ndung:?Die Einfu?hrung einer Maskenpflicht am Sitzplatz in der Universita?tsbibliothek erschwert fu?r viele Studierende das Lernen und Vorbereiten auf Pru?fungen. Fu?r einige Studierende ist dies sogar gleichbedeutend mit dem Verlust des Lern- und Arbeitsplatzes Universita?tsbibliothek. Das konnte man deutlich an der vergleichsweisen niedrigen Anzahl an Studierenden, welche sich zum Lernen und Vorbereiten auf Pru?fungen am 08.02.2022 in der Bibliothek aufhielten, erkennen.

Die Ma?nahmen zur Einda?mmung der Corona-Pandemie der Universita?tsbibliothek stehen zu keinem Vergleich der gesellschaftlichen Einda?mmungsma?nahmen. Zum Stand des 12.Januar konnte kein bisheriger Fall einer Corona-U?bertragung in den Ra?umlichkeiten der Universita?tsbibliothek nachgewiesen werden. Nach unserer Auffassung ist auch die?U?bertragungswahrscheinlichkeit ohne Maskenpflicht am Platz, auch durch die bestehende 2G-Regel, sehr gering.

Antragstellende: Tino Goebel, Fabian Schwemmer

Sitzung vom 14.04.2021

?ffnung der Leses?le der Bib - aber sicher!

Die Universit?tsleitung wird aufgefordert, das an anderen Universit?ten bereits praktizierte ?ffnen der Leses?le der Universit?tsbibliothek auch in Augsburg umzusetzen.
Um dies zu erm?glichen, m¨¹ssen selbstverst?ndlich effektive Infektionsschutzma?nahmen ergriffen werden. Diese Ma?nahmen sollen sein: Online-Terminvereinbarung, Dokumentation der Anwesenheit, Desinfektion aller Kontaktfl?chen (u.a. die Tische vor und nach jeder Nutzung), Abstand zwischen den Arbeitspl?tzen von mindestens 2 Metern, FFP2-Maskenpflicht.
Die derzeit vor¨¹bergehend ausgesetzten Abgabe- bzw. Bearbeitungsfristen f¨¹r schriftliche Arbeiten sollen bis zur Verf¨¹gbarkeit von mindestens 75% der ¨¹blichen Kapazit?t der Leses?le ausgesetzt bleiben.

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Sitzung vom 02.06.2021

Impf-Initiative f¨¹r Augsburger Studierende

Die Universit?tsleitung wird ausdr¨¹cklich gebeten, die (dem allgemeinen Vernehmen nach vorgesehene) Impf-Initiative zur gezielten und z¨¹gigen Immunisierung von Mitarbeitern der Universit?t auch auf die Studierenden auszuweiten.
Sollten die Impfungen im Rahmen dieser Initiative auf dem Campus/durch die Universit?t durchgef¨¹hrt werden, soll das Angebot in ?hnlicher Form auch Studierenden offenstehen. Hierf¨¹r kann auch angeregt werden, die Schaffung eines solchen Angebots als Modellprojekt durchzuf¨¹hren und somit anderen Hochschulen zum Vorbild zu dienen. Durch eine solche, eigene Impf-Initiative der Universit?t soll allen Interessierten der 20.000 Studierenden der Uni Augsburg sowie den Studierenden der Hochschule Augsburg zeitnah ein Zugang zu einer Impfung gegen Covid-19 gew?hrleistet werden.
Die Universit?tsleitung wird auch aufgefordert, sich f¨¹r die Belange der Studierenden bei den zust?ndigen Ministerien vehement einzusetzen und darauf zu dr?ngen, dass ein gezieltes und z¨¹giges Impfangebot f¨¹r? Studierende geschaffen wird, selbst wenn das Impfangebot f¨¹r Personal der Uni ¨¹ber die regul?ren Impfzentren oder andere Wege realisiert wird.

Begr¨¹ndung
Die Studierenden geh?ren seit Beginn der Pandemie zu einer der am meisten betroffenen Gruppen. Das Leben auf dem Campus wurde auf nahezu 0 heruntergefahren und die eingeschr?nkte Lehre stellt ein zus?tzliches enormes Problem neben der Belastung im privaten?und beruflichen Umfeld der Studierenden dar. Zudem wurden in den vergangenen Monaten nur au?erordentlich begrenzt Ma?nahmen ergriffen, um sich der Situation von Studierenden
anzunehmen. Um Soforthilfeprogramme auf den Weg zu bringen, waren wochenlange Auseinandersetzungen notwendig; Angebote, um sozialer Isolation und ihren Auswirkungen auf die psychische Gesundheit von Studierenden entgegenzuwirken sind nur ¨¹beraus eingeschr?nkt vorhanden, eine gezielte Strategie der Staatsregierung existiert nicht. Um die Folgen der Pandemie f¨¹r Studierende abzumildern, ist unbedingt erforderlich, schnellstm?glich wieder im verantwortbaren Ma? Leben auf dem Campus zu erm?glichen ¨C der Schl¨¹ssel hierzu sind z¨¹gige Impfungen. Studierende geh?ren jedoch h?ufig (im Gegensatz zu Mitarbeitern und Lehrpersonal der Universit?t) keiner Priorisierungsgruppe an und stehen in den von impfenden ?rzten gebildeten Reihenfolgen aufgrund ihres jungen Alters weit hinten. Ohne gezielte Initiativen zur Impfung von Studierenden hat der Gro?teil von ihnen keine Perspektive f¨¹r ein Impfangebot.
Mit einer Impf-Initiative kann die Universit?t Augsburg als Vorreiter einen bedeutenden Schritt im deutschlandweiten Impfkonzept leisten, um die Gruppe der Studierenden und damit einen enormen Anteil der Augsburger Bev?lkerung zu unterst¨¹tzen und einen Fortschritt in dieser Pandemie zu erm?glichen. Mit einem sehr gro?en Campus, der zugeh?rigen Universit?tsklinik und der Zusage der Politik2, dass Impfstoff f¨¹r Studierende bereitgestellt werden soll, bietet sich f¨¹r die Universit?t Augsburg die optimale Gelegenheit in Verbindung mit der absoluten Notwendigkeit dieses Schrittes.
Die Universit?tsleitung wird daher ausdr¨¹cklich gebeten, das Impf-Konzept f¨¹r alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universit?t auf die Studierenden auszuweiten, die nun einmal die Gr??te der Uni zugeh?rigen Gruppen darstellt.
Die Studierenden pl?dieren schon l?nger f¨¹r Pr?senzangebote in der Universit?t, allerdings ohne sich einem Risiko aussetzen zu m¨¹ssen. Ohne die notwendigen Impfungen ist dies jedoch unm?glich.
Auch Bundesbildungsministerin Karliczek hat sich bereits daf¨¹r ausgesprochen Studierende priorisiert zu impfen, um f¨¹r eine Entspannung in der Hochschullehre zu sorgen. Sie pl?diert daf¨¹r, die ?beste L?sung vor Ort¡° zu suchen. Dies w?re durch eine klare lokal umgesetzte Impfstrategie der Universit?t Augsburg gegeben. Ebenso hat sich der deutsche Hochschulverband klar f¨¹r eine Test- und Impfstrategie f¨¹r Hochschulen ausgesprochen. Die besonderen Vorteile der Universit?t Augsburg sprechen f¨¹r eine bisher einzigartige lokale L?sung mit gro?er Signalwirkung. So kann sich die Universit?tsleitung in einem ausgesprochen?gro?en Ma?e f¨¹r die Studierenden einsetzen und k?nnte sich durch den Ansto? eines Modellprojektes auch als Vorreiter unter allen Universit?ten deutschlandweit hervortun. Die Studierenden wollen ihre Universit?t in jeder Hinsicht als Leuchtturm in dieser Frage sehen und den anderen Universit?ten deutschlandweit ein besonderes Vorbild bieten.
In diesem Sinne bittet der Konvent die Universit?tsleitung dringend, das bereits geplante Impfangebot auf alle Studierenden in Augsburg auszuweiten und ihnen durch eine eigenst?ndige, sinnvolle Impfstrategie eine Perspektive zur R¨¹ckkehr zu einem ann?hernd normalen studentischen Leben zu bieten.
Antragsstellende: Stefan Edenharder Caroline Bachmann

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Sitzung vom 21.07.2021

Weitergabeerlaubnis der Emailadresse von Listenverantwortlichen an den AStA
Der Studentische Konvent m?ge beschlie?en, dass auf dem Formular zur Einreichung einer Liste f¨¹r die Hochschulwahl die M?glichkeit hinzugef¨¹gt wird, die Erlaubnis zur Weitergabe der Emailadresse der Listenverantwortlichen an den AStA zu erteilen.
Begr¨¹ndung: Der AStA organisiert wunderbare Informationsveranstaltungen vor den Hochschulwahlen um alle Studierenden der Universit?t zu begeistern. Diese wichtige Arbeit wird durch die schwierige Erreichbarkeit der einzelnen antretenden Listen deutlich erschwert. Um die Arbeit des AStA und die Vorbereitungen im Rahmen der Hochschulwahlen zu erleichtern, w?re diese kleine ?nderung eine gro?e Bereicherung.
Antragssteller*innen: Elisabeth Schr?der, Sibylle Lang

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Offener Brief verschiedener Augsburger Studierendengruppen bez¨¹glich des Hochschulgesetzes
Der Studentische Konvent unterschreibt und unterst¨¹tzt aktiv den Offenen Brief, welchen die Evangelische Hochschulgemeinde und die Katholische Hochschulgemeinde zusammen mit der Studierendenvertretung der Hochschule Augsburg und des AStA der Universit?t Augsburg geschrieben haben.
Begr¨¹ndung: Das Bayrische Hochschulgesetz soll bald nach der Sommerpause des Bayrischen Landtages verabschiedet werden. Die aktuelle Version ist dabei allerdings f¨¹r die wenigsten Interessensvertretungen an der Universit?t hinnehmbar. Daher gilt es jetzt, dass jeder alle M?glichkeiten nutzen soll, um noch m?glichst viel am Gesetz zu ?ndern. Wir haben zusammen mit der ESG, der KHG, der StuVe der Hochschule Augsburg sowie einigen Privatunterzeichnern mit Hochschulbezug noch einen offenen Brief geschrieben, der an die Abgeordneten aus Augsburg, an Zeitungen sowie an weitere Entscheidungstr?ger gerichtet ist. Da sollten wir diesen Brief als gew?hlte Augsburger Studierendenvertretung ebenso unterst¨¹tzen.
Antragssteller*innen: Ludwig Sedlmaier, Fabio Tempelmann, Jarl Hengstmengel


Text des offenen Briefs:
Augsburger Brief zur Zukunft der Hochschulen in Bayern

Mit dem bayerischen Hochschulinnovationsgesetz, ist ein neues Gesetz in Planung, welches das Hochschulleben f¨¹r alle Beteiligten langfristig ver?ndern wird.
Als Vertreter*innen verschiedener Statusgruppen, als Studierende, Besch?ftigte und Engagierte an den Augsburger Hochschulen begr¨¹?en wir, dass das alte Hochschulgesetz an einigen Stellen modernisiert, an die aktuell bereits bestehende Realit?t angepasst und deutlich freier gestaltet wird.
Dennoch identifizieren wir im Gesetzesentwurf noch wesentliche Regelungsl¨¹cken und Fehlentwicklngen, die in den Stellungnahmen der Verb?nde bereits adressiert wurden, jedoch bisher keine Ber¨¹cksichtigung gefunden haben.

Demokratische Strukturen
Durch die maximale Deregulierung, die sich durch den gesamten Entwurf zieht, wird die Festlegung grundlegender demokratischer Strukturen und Stimmverteilungen aufgel?st. Dies gilt besonders f¨¹r die akademischen Selbstverwaltungseinheiten bzw. Fakult?ten. Es sollte zumindest eine akademisce Leitung, deren demokratische Legitimierung durch ein gew?hltes Entscheidungsgremium und dessen bisherige parit?tische Besetzung festgelegt werden. Diese demokratischen Grunds?tze fehlen im Entwurf g?nzlich. Auch die ¨¹ber die Jahre m¨¹hsam errungenen studentischen Beteiligungsformen, werden durch den vorliegenden Entwurf weiter eingeschr?nkt.

Humboldtsches Bildungsideal
Wir sehen das humboldtsche Bildungsideal in Gefahr, wenn Hochschulen verst?rkt von Drittmittelgeldern abh?ngig werden. Forschung und Lehre sowie die Breite des Studienangebots m¨¹ssen in erster Linie vom Staat verantwortet und finanziert werden um Freiheit und Unabh?ngigkeit an Hochschulen zu gew?hrleisten. Dies ist im Entwurf nicht gegeben.

Werte
Hochschulbildung sollte f¨¹r alle Studierende kostenfrei zu Verf¨¹gung stehen. Studiengeb¨¹hren f¨¹r Nicht-EU-Ausl?nder, wie sie im Gesetzentwurf verankert sind, lehnen wir ab. Internationale Forschung und Begegnung sollte unterst¨¹tzt, statt verhindert werden. Wir kritisieren ebenso, dass in einem Innovationsgesetz wichtige gesellschaftliche Bereiche wie Nachhaltigkeit oder Wissenschaftsethik nicht ernsthaft behandelt und keine Strukturen sowie konkrete Ziele festgeschrieben werden.
Die Eile und die geringen bzw. sehr kurzfristigen Partizipationsm?glichkeiten aller Interessengruppen haben uns im gesamten Gesetzesverfahren stark irritiert. Daher hoffen wir, dass auf den Entwurf noch positiv Einfluss genommen werden kann, um die von uns und der Mehrheit der Verb?nde genannten Anpassungen ber¨¹cksichtigen zu k?nnen.

Verfasser*innen: Vertreter*innen des AStA Augsburg und der Studentischen Vertretung, Dozierende und Mitarbeitende von Hochschule und Uni Augsburg, und Vertreter*innen der Evangelischen und Katholischen Hochschulgemeinde
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Maskenpflicht in der Bibliothek sinnvoll gestalten
Der studentische Konvent fordert, die FFP2-Maskenpflicht in der Universit?tsbibliothek am Sitzplatz unverz¨¹glich abzuschaffen.
Hilfsweise kann die FFP2-Maskenpflicht durch eine Pflicht zum Tragen von OP-Masken oder Community-Masken ersetzt werden.
Die Universit?tsleitung wird aufgefordert, sich bei der Staatsregierung f¨¹r eine entsprechende Anpassung der Coronaschutzma?nahmenverordnung einzusetzen und den Spielraum in den landesrechtlichen Vorgaben im Sinne der oben formulierten Forderungen auszunutzen.
Begr¨¹ndung: W?hrend die meisten coronabedingten Beschr?nkungen des ?ffentlichen Lebens mittlerweile aufgehoben und sich sowohl Inzidenz- wie Belegungszahlen der Intensivstationen auf niedrigem Niveau befinden herrscht in der Universit?tsbibliothek nach wie vor eine strikte FFP2-Maskenpflicht.
Ein konzentriertes Arbeiten ¨¹ber mehrere Stunden hinweg ist mit diesen Masken nicht m?glich. F¨¹r viele Studierende ist die Bibliothek aber der einzige Ort, an dem sie sich auf ihre Pr¨¹fungen vorbereiten oder ihre Seminar- und Abschlussarbeiten verfassen k?nnen. In Anbetracht der beginnenden Klausurenphase ist es daher dringend geboten, Studierenden angemessene Lernbedingungen anzubieten. Dazu geh?rt auch die Erlaubnis zum Tragen medizinischer oder Community-Masken bzw. der g?nzliche Entfall der Maskenpflicht am Sitzplatz.
Antragssteller*innen: Erik Pallas, Stefan Edenharder, Caroline Bachmann

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Impfangebot offensiv bewerben
Der studentische Konvent fordert die Universit?t auf, die Werbung f¨¹r das Impfangebot f¨¹r Studierende im Augsburger Impfzentrum deutlich auszuweiten. Dazu sollen sowohl die Mailverteiler wie auch die Social Media-Kan?le der Universit?t genutzt werden. Auch ein Aufruf in der Presse w?re w¨¹nschenswert.
Begr¨¹ndung: Eine hohe Impfquote unter den Studierenden ist die Kernvoraussetzung f¨¹r eine R¨¹ckkehr zum regul?ren Pr?senzbetrieb. Das nach einer Initiative der Studierendenvertretung von Unileitung und Impfzentrum geschaffene Impfangebot bietet daf¨¹r die Voraussetzung, wird aber momentan zu wenig beworben.
Auch wenn mittlerweile ausreichend Impfstoff vorhanden ist muss den Studierenden dieser einfache Weg zu einem Impftermin ausreichend aufgezeigt werden.
Die Kan?le der Universit?t haben eine beachtliche Reichweite. Auch Bekanntmachungen der Universit?t, die Eingang in die Tagespresse finden, k?nnen bei der Bewerbung der Impfkampagne unterst¨¹tzend wirken. Dieses Potenzial muss ausgenutzt werden um eine m?glichst breite Durchimpfung und damit einhergehend eine baldige R¨¹ckkehr auf den Campus zu erreichen.
Antragsteller*innen: Erik Pallas, Stefan Edenharder, Caroline Bachmann

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Zur¨¹ck zur Normalit?t: Pr?senzlehre auch praktisch erm?glichen.
Die Universit?tsleitung wird aufgefordert, sich mit ?u?erstem Nachdruck gegen¨¹ber den zust?ndigen Stellen der Staatsregierung daf¨¹r einzusetzen, dass mit dem Start des kommenden Wintersemesters alle bestehenden Beschr?nkungen f¨¹r den Pr?senzlehrbetrieb, insbesondere das Abstandsgebot und Vorgaben zur maximalen Belegung von R?umen, entfallen.
Folglich soll auch auf universit?tseigene, die Pr?senzlehre einschr?nkenden, Ma?nahmen verzichtet werden und zum regul?ren Pr?senzbetrieb zur¨¹ckgekehrt werden. F¨¹r das ?bergangssemester im Wintersemester sollen die bisherigen Bestrebungen zur Hybridlehre insofern umgesetzt werden, dass alle Vorlesungen gestreamt werden.
Sollte bei der Staatsregierung keinerlei Bereitschaft bestehen, diesen Forderungen fl?chendeckend f¨¹r Universit?ten und Hochschulen nachzukommen, so soll die Universit?tsleitung f¨¹r die Universit?t Augsburg initiativ eine Bewerbung um ein Modellprojekt bei den zust?ndigen Stellen einreichen, mit dem die Auswirkungen der oben formulierten Forderungen erprobt werden sollen.
Begr¨¹ndung: Impfungen sind der Weg aus der Pandemie. Mittlerweile ist durch das seit Anfang Juli bestehende Impfangebot f¨¹r Studierende der Universit?t Augsburg die M?glichkeit f¨¹r fast alle Studierenden geschaffen, sich bis zum Start des Wintersemesters im Oktober vollst?ndig gegen das SARS-CoV-2 immunisieren bzw. sich gegen schwere Krankheitsverl?ufe im Falle einer Infektion zu sch¨¹tzen. Studierende mit diversen Vorerkrankungen, Schwangere und solche, die sich und ihr Umfeld mit einer Impfung nicht ausreichend sch¨¹tzen k?nnen sollten daher die M?glichkeit bekommen, auch digital an allen Veranstaltungen teilzunehmen.
Klar ist, dass auf kurz oder lang in allen Lebensbereichen wieder zur Normalit?t zur¨¹ckgekehrt werden muss. Ein dauerhafter Ausnahmezustand ist vor allem bei fortschreitender Durchimpfung der Bev?lkerung nicht mehr erforderlich, um ?berlastungen des Gesundheitssystems zu verhindern und insofern r¨¹ckabzuwickeln.
Auch an Pr?senzuniversit?ten muss der Schritt gegangen werden, zum Regelbetrieb zur¨¹ckzukehren. Faktisch ist dieser bei allen bisherigen Bekenntnissen nach dem Tenor ?So viel Pr?senzlehre wie m?glich¡° jedoch mitnichten in Sicht, da insbesondere v?llig realit?tsferne Belegungskapazit?ten f¨¹r R?ume daf¨¹r sorgen, dass Vorlesungen unm?glich werden und selbst in gro?en H?rs?len bestenfalls kleinere Seminare o.?. durchgef¨¹hrt werden k?nnen.
In Augsburg bestehen f¨¹r den Schritt zur¨¹ck zur Normalit?t optimale Voraussetzungen, da fast alle Studierenden bis zum Semesterstart immunisiert und somit gegen schwere Krankheitsverl?ufe gesch¨¹tzt sein k?nnen, sofern sie m?chten. Ob man dieses Angebot wahrnimmt, obliegt jedem Einzelnen im Rahmen seiner oder ihrer Eigenverantwortung als
m¨¹ndiges Universit?tsmitglied.
Sollte dieses Kriterium nicht ausreichen, um eine R¨¹ckkehr zum Normalbetrieb zu erm?glichen, w¨¹rde dies angesichts der Tatsache, dass Covid-19 aus infektiologischer Sicht kein Kandidat f¨¹r eine Ausrottung ist, bedeuten, sich auf ewig dem Ausnahmezustand zu verschreiben, was angesichts der gro?en Belastungen und teils gravierenden Folgen der Einschr?nkungen der letzten Monate keine vern¨¹nftige Perspektive und von keinem billig und gerecht denkenden
ernsthaft gefordert sein kann.
Es ist daher an der Zeit, besagten Schritt zu gehen und mit dem Start des Wintersemesters zum regul?ren Lehrbetrieb in den H?rs?len zur¨¹ckzukehren. Sollte dies seitens der Staatsregierung nicht vorgesehen sein, ist es erforderlich, dass die Universit?tsleitung ihren Einfluss gegen¨¹ber dem zust?ndigen Ministerium mit allen zur Verf¨¹gung stehenden Mitteln geltend macht. Hilfsweise soll sich initiativ f¨¹r ein Modellprojekt mit eben diesem Inhalt beworben werden, um das formulierte Ziel zumindest in Augsburg zu erreichen.
Antragssteller*innen: Stefan Edenharder, Erik Pallas, Caroline Bachmann

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Mitunterzeichnung Offener Brief ¨C f¨¹r mehr Pr?senzlehre an bayerischen Hochschulen
Der studentische Konvent 拉斯维加斯赌城£º den vom Studierendenparlament der Universit?t Bayreuth verfassten offenen Brief an Ministerpr?sident Dr. Markus S?der, MdL und Staatsminister Bernd Sibler, MdL und unterst¨¹tzt den Aufruf an die Staatsregierung, ein verantwortungsvolles Konzept f¨¹r Pr?senzlehre im Wintersemester 21/22 zu entwickeln.
Offener Brief des Studierendenparlaments Bayreuth: https://www.studierendenparlament.unibayreuth.de/de/Offener-Brief/index.html
Begr¨¹ndung:?Seit drei Semestern befinden wir uns in einer Ausnahmesituation und meistern unser Studium digital von zu Hause aus. Dieser Situation haben wir uns angenommen und die Ma?nahmen solidarisch mitgetragen. Mit dem Fortschreiten der Impfkampagne und der M?glichkeit von Schnelltests werden in den verschiedensten Bereichen der Gesellschaft Ma?nahmen gelockert. Nur die Unis werden hier mal wieder vergessen. Stattdessen wird die Verantwortung zur sinnvollen Ausgestaltung des n?chsten Semesters an die Universit?tsleitungen abgeschoben, welche diese Verantwortung an die Fakult?ten und damit faktisch an die Lehrst¨¹hle abgeben. Ein ganzheitliches Konzept, das die Qualit?t der Lehre sichert, fehlt komplett. Deshalb wollen wir den Aufruf des StuPa Bayreuth unterst¨¹tzen. Ein weiteres chaotisches Online-Semester w?re f¨¹r viele Studierende fatal.
Antragssteller*innen: Jarl Hengstmengel, Alexander Mayer

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11.08.2021

Diese Konventssitzung war nicht beschlussf?hig. Das Konventspr?sidium m?chte sich aber dennoch f¨¹r die Umsetzung der hier gelisteten Antr?ge einsetzen, obwohl sie nicht beschlossen werden konnten.

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Aufwandsentsch?digungen f¨¹r AStA-Mitglieder

Der AStA m?ge die Aufwandsentsch?digung der Vorst?nde nach folgendem Schema neu regeln:
1.) Jedes gew?hlte Mitglied des AStA kann eine Aufwandsentsch?digung beantragen.
2.) Die Verteilung der zur Verf¨¹gung stehenden Mitteln ist wie folgt:
a. Referentinnen bekommen im Verh?ltnis zur Gesamtsumme einen Teil
b. Vorstand und Vorsitzende bekommen im Verh?ltnis zur Gesamtsumme zwei
Teile
c. Die Gesch?ftsf¨¹hrung bekommt im Verh?ltnis zur Gesamtsumme drei Teile
3.) Die Mitglieder des AStA k?nnen nur f¨¹r einen Posten Gelder beantragen, also Mitglieder der
Gesch?ftsf¨¹hurng bekommen nur den Anteil f¨¹r deren Arbeit in der Gesch?ftsf¨¹hrung, auch wenn sie
beispielsweise noch Referentinnen sind, Referent*innen bekommen nur f¨¹r ein Referat eine
Aufwandsentsch?digung, auch wenn sie beispielsweise zwei Referate leiten, etc¡­
4.) Der Konvent kann auf Antrag eines AStA-Vorstandes oder des Konventspr?sidiums AStAMitgliedern
aus triftigen Gr¨¹nden deren Teil verwehren. (Triftige Gr¨¹nde sind zum Beispiel regelm??ige
Verst??e gegen die Gesch?ftsordnung des AStA oder des Konvents oder fehlende regelm??ige
Berichterstattung des Referates in AStA-Sitzungen (bzw. Berichterstattung auf Anfrage des
Konventspr?sidums im Konvent).
5.) ?ber den Entzug der Berechtigung hat der Konvent zu diskutieren und zu entscheiden; der
Beschluss ben?tigt eine klare Mehrheit im Konvent.
6.) Sollte ein Mitglied auf ihre/seine Aufwandsentsch?digung verzichten, wird dieser Teil in der
Gesamtsumme der ausgezahlten Gelder auf die Entsch?digungen f¨¹r die weiteren Mitglieder
aufgerechnet werden.
Des Weiteren sollen die Aufwandsentsch?digungeng direkt von der Universit?t an die einzelnen
berechtigten Mitglieder ausbezahlt werden.

Begr¨¹ndung: Die bisherige Regelung zum Thema Aufwandsentsch?digung ist entt?uschend. Daher muss eine Reformierung der Regelung kommen, die auch die Arbeit der Referent*innnen w¨¹rdigt. An dieser Stelle soll aber gesagt werden, dass langfristig eine bessere Finanzierung der ehrenamtlichen Mitglieder des AStA erfolgen soll, um zum einen die Attraktivit?t sich im AStA zu beteiligen zu erh?hen, zum anderen, um Anerkennung der Arbeit im AStA auszudr¨¹cken.

Antragssteller: Ludwig Sedlmaier

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Unterst¨¹tzung f¨¹r Studierende mit ADHS

Der studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung auf, dass sie Unterst¨¹tzungsangebote f¨¹r Studierende mit ADHS und ?hnlichen Einschr?nkungen schafft. Die M?glichkeiten wie z.B. Schreibzeitverl?ngerungen usw. sollten bereits fr¨¹hzeitig an alle Studierende kommuniziert werden. Weiter fordert der studentische Konvent dazu auf, dass z.B. im Rahmen des psychologischen
Beratungsangebots f¨¹r betroffene Studierende (testweise) ein eigener Workshop angeboten wird.

Begr¨¹ndung: Auch an der Universit?t Augsburg gibt es zahlreiche Studierende, die aufgrund ihrer ADHS-Diagnose im Studium eingeschr?nkt sind. Aufgrund der Stigmatisierung sprechen viele Studierende nicht offen ¨¹ber ihre Diagnose oder den Verdacht. Die meisten von ihnen wissen gar nicht, dass sie z.B. eine Schreibzeitverl?ngerung und zus?tzliche Unterst¨¹tzung in Anspruch nehmen k?nnen.
Dieser Antrag fordert daher in erster Linie, dass die Universit?t Augsburg diese Hilfsm?glichkeiten transparenter kommuniziert. Weiter w?re es hilfreich, wenn man das Thema wie ?Corona, mein Studium und ich¡° als ?ADHS, mein Studium und ich¡° ¨¹ber die
psychologische Beratungsstelle spielen k?nnte. Auch Studierende, die den Verdacht haben, betroffen zu sein, k?nnten an diesem Format teilnehmen. Au?erdem k?nnen die Expert*innen von der psychologischen Beratung wertvolle Tipps geben und einen
sicheren Raum zum Erfahrungsaustausch geben.

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Erhalt der Videos auf Digicampus

Der studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung auf, in die Wege zu leiten, dass s?mtliche Aufzeichnungen der letzten Corona-Semester trotz allm?hlichem Wechsel auf hybride Lehre in jedem Fall auf Digicampus belassen werden sollen. Es soll eine klare Anweisung an das Lehrpersonal geben, dass die Videos von Vorlesungsveranstaltungen und ?bungen nicht von der
Plattform gel?scht werden und den Studierenden weiterhin zur Verf¨¹gung gestellt werden sollen.

Begr¨¹ndung: Die Corona-Semester neben dem Lehrpersonal auch die Studierenden vor gro?e Herausforderungen gestellt. Abseits zahlreicher negativer Aspekte wurden vor allem die Videos von vielen Studierenden als willkommene Erg?nzung gesehen, um den Pr¨¹fungsstoff daheim zu vertiefen oder um den gesammelten Vorlesungsstoff f¨¹r die Pr¨¹fungsvorbereitung nochmal ansehen zu k?nnen.

Um zu verhindern, dass Dozierende diese Videos von der Plattform Digicampus l?schen, sollte die Universit?t Augsburg das Lehrpersonal konkret dazu anweisen, dass sie das Material den Studierenden zur Erg?nzung und Wiederholung weiterhin zur Verf¨¹gung stellen.

Sitzung vom 21.10.2020

Haushaltsplan

Der Haushaltsplan des Jahres 2021 des AStA sowie des Studentischen Konvents wurden beschlossen. Dabei wurden auch Anpassungen an den Kostenstellen vorgenommen.

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Studentischer Vertreter im Wahlausschuss

Der Studentische Konvent hat sich f¨¹r Marius Busse als Studierendenvertreter im Wahlausschuss ausgesprochen.

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Sitzung vom 11.11.2020

Stellungnahme Eckpunktepapier zur Neufassung BayHSchG

Der studentische Konvent hat eine Stellungnahme zur Novellierung Bayerischen Hochschulgesetz verabschiedet.

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Demokratische und studentische Mitbestimmung sichern!

Der Konvent richtet einen Arbeitskreis ?Neufassung BayHSchG¡° ein. Dieser soll sich inhaltlich, insbesondere aber strategisch mit der Neufassung des bayrischen Hochschulgesetzes und der (zu diesem Zeitpunkt geplanten) zu fassenden Ordnungssatzung der Universit?t besch?ftigen. Insbesondere sollen folgende Aufgaben wahrgenommen werden:

  • Vernetzung aller Organe der Studierendenvertretung
  • Vernetzung mit anderen Statusgruppen
  • Planung einer nachhaltigen und strategischen Vorgehensweise zur gr??tm?glichen demokratischen studentischen Beteiligung bei der Ausarbeitung der Ordnungssatzung

Inhaltlich soll die Stellungnahme zum Eckpunktepapier des Staatsministeriums f¨¹r Wissenschaft und Kultur (siehe Antrag ?Stellungnahme Eckpunktepapier zur Neufassung BayHSchG¡°) als erste Grundlage dienen. Dem Arbeitskreis k?nnen alle immatrikulierten Studierenden angeh?ren und es soll dem Konvent regelm??ig berichtet werden.

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Thema Anwesenheitspflicht ¨C Lehrstuhl Gesundheitssoziologie

Der Studentische Konvent m?ge beschlie?en, die Universit?tsleitung sowie andere universit?re Organe dazu aufzurufen, nachdr¨¹cklich das rechtswidrige Durchf¨¹hren von Anwesenheitspflicht in Seminaren zu verhindern. Dies betrifft ausdr¨¹cklich die Seminare am Lehrstuhl f¨¹r Soziologie mit Schwerpunkt Gesundheitsforschung.
Das Durchf¨¹hren von Anwesenheitspflicht ist nach Art. 3 Abs. 4 BayHSchG rechtswidrig. Ausgenommen davon sind nur im Hochschulgesetz explizit genannte Ausnahmen. Das Durchf¨¹hren von Anwesenheitspflicht schr?nkt Studierende in der ?Freiheit des Studiums¡° ein und ist somit zu verurteilen.
Der Studentische Konvent m?ge au?erdem kraft seines Amtes den Allgemeinen
Studierendenausschuss der Universit?t Augsburg dazu aufrufen, diese Position gegen¨¹ber der Universit?tsleitung zu vertreten.

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Antrag Klausureinsicht

Der studentische Konvent fordert, dass alle Lehrst¨¹hle, die im Sommersemester 2020 Pr¨¹fungen durchgef¨¹hrt haben, die Pr¨¹fungsteilnehmer*innen ¨¹ber die M?glichkeiten zur Pr¨¹fungseinsicht informieren. Die aktuelle Situation, dass nur vereinzelt Lehrst¨¹hle ¨¹ber Digicampus informieren, viele gar nicht und manche nur auf den eigenen Webseiten der Lehrst¨¹hle, wird dem Recht der Studierenden auf eine zeitnahe und faire Klausureinsicht nicht gerecht. Zudem werden von vielen
Lehrst¨¹hlen Fristen zur Anmeldung zu Einsichtnahme gesetzt, die leicht verstreichen, wenn die Studierenden nur mit Gl¨¹ck auf die Hinweise auf den einzelnen Lehrstuhlwebseiten aufmerksam werden.

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Fehlende Begr¨¹ndung Mensa-Schlie?ung

Der studentische Konvent kritisiert die fehlende Begr¨¹ndung des Bayerischen Staatsministeriums f¨¹r Gesundheit und Pflege, das den Betrieb von nicht ?ffentlich zug?nglichen Betriebskantinen zwar erlaubt, aber die Studierenden als G?stegruppe explizit ausschlie?t.
Der studentische Konvent betont, dass die Bek?mpfung der Pandemie aktuell oberste Priorit?t hat. Es ist f¨¹r die Studierendenvertretung schlicht unverst?ndlich ist, wieso Studierende gegen¨¹ber Mitarbeitenden gro?er Unternehmen diskriminiert werden, obwohl die Universit?ts-Mensa ebenfalls nicht ?ffentlich zug?nglich ist und bei der Nutzung durch Studierende im selben Ma?e Infektionsschutz und Nachverfolgbarkeit gew?hrleistet werden k?nnen.
Au?erdem stellt der studentische Konvent fest, dass angesichts der nahenden Winterzeit, dem Speisenverbot in der Bibliothek und der Schlie?ung s?mtlicher Aufenhaltsr?ume, auch das Mensa-To-Go-Angebot keine Alternative darstellt.
Zum Verst?ndnis der Kritik hier ein Auszug aus einer Nachricht des Bayerischen
Staatsministeriums f¨¹r Wissenschaft und Kunst zur Achten Bayerischen
Infektionsschutzma?nahmenverordnung (8. BayIfSMV):
Nach ¡ì 13 Abs. 3 d¨¹rfen ?nicht ?ffentlich zug?ngliche Betriebskantinen¡° in Abweichung von ¡ì 13 Abs. 1 unter bestimmten Auflagen weiterbetrieben werden. Die Mensen der Studentenwerke unterfallen nach der Auffassung des Staatsministeriums f¨¹r Gesundheit und Pflege, nicht dieser Ausnahme. ?Nicht ?ffentlich zug?ngliche Betriebskantinen¡° dienen der Verpflegung von betriebszugeh?rigem Personal. Die Ausnahme des ¡ì 13 Abs. 3 kommt daher ¨C unter Einhaltung der in ¡ì 13 Abs. 3 genannten Anforderungen - allenfalls f¨¹r die Verpflegung des Personals der Studentenwerke in Betracht. Im Hinblick auf den G?stekreis der Studierenden bleibt es jedoch bei der Gleichstellung mit der allgemeinen Gastronomie (¡ì 13 Abs. 1).

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Sitzung vom 09.12.2020
Pressemitteilung zur Erh?hung des Studentenwerkbeitrags

Der Studentische Konvent hat eine Pressemitteilung zur Erh?hung des Studentenwerkbeitrags beschlossen.

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Stellungnahme gegen Erh?hung des Studentenwerksbeitrags und den Eingriff in die Zukunftsf?higkeit unseres Studentenwerks
Der Studentische Konvent spricht sich gegen die Erh?hung des Studentenwerksbeitrags um 10 € zum Sommersemester 2021 aus, da dieser Aufgrund der aktuell krisenbedingten Lage der Studierenden eine ¨¹berm??ige H?rte darstellt.

Der Konvent spricht sich zus?tzlich gegen die Absenkung der Wohnheimbaur¨¹cklage zur Kompensation der Kosten der Corona-Pandemie im Haushalt aus, um den Ausbau studentischen Wohnraums nicht ins Stocken zu bringen.

Der Konvent erinnert die Staatsregierung allgemein an ihre Pflicht zur ausreichenden Finanzierung der Studentenwerke (besonders in der Krise), um deren zuk¨¹nftige Funktionsf?higkeit aufrecht zu erhalten, da ein beachtlicher Teil der Mehrkosten auf die bayerische Schlie?ungspolitik w?hrend der Corona-Pandemie zur¨¹ckzuf¨¹hren waren und sind.
Der Konvent fordert, dass dar¨¹ber hinaus dringend alle M?glichkeiten einer Wiederer?ffnung der Mensa unter Schutzkonzepten erneut zu pr¨¹fen und ggf. durchzuf¨¹hren sind.

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Auskunft zum aktuellen Stand: Studis-Notenausz¨¹ge
Die Universit?tsleitung, insbesondere der Vizepr?sident f¨¹r Lehre und Studium, Herr Prof. Dr. Dresel, wird aufgefordert eine Auskunft zum aktuellen Stand der Studis-Notenausz¨¹ge zu geben.

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Grundordnung ?ffenen! Studierendenvertretung st?rken!
Die Universit?tsleitung wird aufgefordert, die Grundordnung der Universit?t Augsburg im Sinne des Antrags vom 30.09.2020 zu ?ndern. Des Weiteren wird die Universit?tsleitung aufgefordert sich f¨¹r mehr Transparenz in der Studierendenvertretung einzusetzen.


?nderung der Pr¨¹fungsanforderungen im Fach Sport aufgrund der Einschr?nkungen durch Corona

  1. Die Unileitung wird aufgefordert sich beim Staatsministerium f¨¹r Wissenschaft und Kunst f¨¹r eine Anpassung der Pr¨¹fungsleistung der Sportstudierenden einzusetzen. Die konkrete Forderung lautet: Passen Sie die Lehramtspr¨¹fungsordnung (LPO) so an, dass es den Studierenden realistisch m?glich ist sich am jeweiligen Studienort auf die entsprechenden Pr¨¹fungsleistungen angemessen vorbereiten. Somit k?nnen alle Studierenden im Freistaat Bayern entsprechend der Lage vor Ort faire Pr¨¹fungsbedingungen vorfinden.
  2. Das Sportinstitut wird aufgefordert die universit?ren Pr¨¹fungen (fachmotorische Kontrollen, methodisch-praktische Modulteilpr¨¹fung, etc.) an die aktuellen Trainingsbedingungen anzupassen.
  3. Der Studentische Konvent unterst¨¹tzt die Sportstudierenden der Universit?t Augsburg bei ihrem Vorhaben (siehe 1. und 2.). Zus?tzlich unterst¨¹tzt der studentische Konvent die Fachschaft Sport bei der Aufforderung zur Anpassung der LPO an das Staatsministerium, in Form eines Briefes und einer Petition.

Psychologisches Beratungsangebot f¨¹r Studierende
Der Studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung auf, das psychologische Beratungsangebot f¨¹r Studierende auch in diesem Semester klar und umgehend zu kommunizieren. Dies soll ¨¹ber einen Headliner in Digicampus sowie die Social-Media-Kan?le der Universit?t geschehen. Einmal pro Semester soll zudem ausf¨¹hrlich in einer nur f¨¹r dieses Thema vorgesehenen Mail informiert werden. Dar¨¹ber hinaus m?ge die Universit?tsleitung das Angebot ausbauen, da nicht gen¨¹gend Kapazit?ten vorhanden sind. Die Studierendenvertretung nimmt die zahlreichen Anfragen der Studierenden aus den letzten Wochen und Monaten sehr ernst und fordert die Universit?tsleitung dringend dazu auf, das Angebot so umzugestalten, dass allen Studierenden, die psychologische Hilfe ben?tigen, diese Hilfe gew?hrt wird. Der aktuelle Umstand, dass Studierende auf ihre Hilferufe keine Antwort bekommen oder abgewiesen werden, muss umgehend beendet werden.

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Sitzung vom 13.01.2021

Offener Brief

Der Studentische Konvent hat einen Offenen Brief beschlossen.

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Finanzierung der Erlebnisp?dagogik
Der studentische Konvent spricht sich f¨¹r die Finanzierung der Erlebnisp?dagogik aus, fordert die Universit?tsleitung auf der hohen Nachfrage gerecht zu werden und eine unbefristete 50%-Stelle f¨¹r die Erlebnisp?dagogik unumg?nglich in die Wege zu leiten und fordert den StuRa Phil.-Soz. dazu auf, dieses Anliegen in den Fakult?tsrat zu tragen, mit dem Verweis darauf, dass die gesamte gew?hlte Studierendenvertretung einen solchen Ausbau fordert.

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L¨¹ften ist keine Bearbeitungszeit
Der studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung auf, daf¨¹r Sorge zu tragen, dass den Studierenden durch das Rauml¨¹ften w?hrend der Pr¨¹fungen keine Nachteile entstehen. Das L¨¹ften der R?ume ist immer mit Unruhe verbunden, die in einer Pr¨¹fungssituation absolut zu vermeiden ist. Der studentische Konvent fordert daher die Universit?tsleitung auf, der Hochschule Kempten zu folgen und festzulegen, dass das f¨¹nfmin¨¹tige L¨¹ften den Studierenden nicht auf die Bearbeitungszeit angerechnet wird.

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Arbeitsklima bei Pr¨¹fungen gew?hrleisten
Der studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung auf, daf¨¹r Sorge zu tragen, dass den Studierenden durch das Rauml¨¹ften w?hrend der Pr¨¹fungen keine Nachteile entstehen. Der studentische Konvent fordert, dass sich die Universit?t an den Vorgaben f¨¹r Arbeitnehmer*innen orientiert, nach der die Raumtemperatur f¨¹r leichte sitzende T?tigkeiten mindestens 20 Grad Plus betragen muss.

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Sitzung vom 03.02.2021

?bersetzung der Webseite der Universit?t
Die Universit?tsleitung m?ge die ?bersetzung der Website der Universit?t Augsburg auf Englisch entschiedener vorantreiben und diesen Prozess bis zum Ende des Sommersemesters 2021 abgeschlossen haben.
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Angemessene M¨¹lltrennung und -entsorgung an der Universit?t Augsburg sicherstellen!
Der studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung auf, den Konventsantr?gen vom 18.04.2018 und 14.11.2018 zur M¨¹lltrennung nachzukommen.
Wie bereits in den genannten Antr?gen aus dem Jahr 2018 geschildert, wird die Universit?t Augsburg aufgefordert, an jeder Fakult?t mindestens eine Sammelstelle f¨¹r Abfall mit ordentlicher M¨¹lltrennung (Plastik, Restm¨¹ll, Papier) zur Verf¨¹gung stellen.
Des Weiteren ist daf¨¹r Sorge zu tragen, dass der getrennte M¨¹ll auch korrekt entsorgt wird, das hei?t der Papier- beziehungsweise Plastikabfall nicht wieder in den Restm¨¹ll-Containern landet. Damit erhofft sich der studentische Konvent insgesamt eine gr??ere Recyclingquote des Abfalls an der Universit?t.
Damit erf¨¹llt die Universit?t Augsburg neben ihrer Bildungs- und Vorbildfunktion auch ihre Verpflichtungen aus dem BayAbfG Art. 2 Abs. 1, weshalb die Ablehnung aufgrund Kostenmehrungen aus Sicht des studentischen Konvents nichtig ist.
Begr¨¹ndung:
Das M¨¹llproblem an der Universit?t Augsburg wird seit vielen Jahren und von verschiedensten Gremien und universit?ren Zusammenschl¨¹ssen und Vereinen thematisiert. Trotzdem ist leider bislang vergleichsweise wenig erreicht worden.
Die Universit?t ist ein Bildungsort, an dem Studierende im Normalfall viele Stunden in der Woche verbringen, was ein durchdachtes M¨¹llvermeidungs- beziehungsweise M¨¹lltrennungskonzept unvermeidlich macht. Erfreulicherweise ist vor dem Eingang zur alten Cafeteria bereits seit geraumer Zeit eine Sammelstelle mit ordentlicher M¨¹lltrennung eingerichtet, jedoch ist eine Sammelstelle f¨¹r den Gesamtcampus mit ¨¹ber 20.000 Studierenden zu wenig. Erschreckenderweise wird selbst bei dieser Sammelstelle der Abfall nur vermeintlich getrennt - denn es landet wieder alles in der schwarzen Tonne.
Den Studierenden die F?higkeit zur M¨¹lltrennung - Stichwort Fehlw¨¹rfe - abzuerkennen, ist eine Farce, vor allem, da durch das steigende Umweltbewusstsein der Gesamtbev?lkerung in den letzten Jahren auch den an der Universit?t studierenden beziehungsweise arbeitenden Personen eine gestiegene Sensibilisierung dahingehend unterstellt werden kann. Des Weiteren kann mit Aufkl?rungs- und Sensibilisierungsarbeit, angefangen mit Hinweisschildern an den M¨¹lleimern, die Fehlwurfquote noch weiter reduziert werden.
Da die Universit?t aufgrund der bislang 11 Bayerischen Infektionsschutzma?nahmenverordnungen (BayIfSMV) nur sp?rlich beziehungsweise ¨¹berhaupt nicht besucht werden kann und auch das kommende Sommersemester 2021 weitgehend als Online-Semester geplant wird, ist der Meinung des studentischen Konvents nach jetzt der optimale Zeitpunkt, um einen ¡°Testlauf¡± zu beginnen, da von weniger M¨¹ll und damit auch geringeren Entsorgungskosten auszugehen ist.
Antragsstellende:
Franziska W?rz, Alexander Mayer, Jarl Hengstmengel

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Gesundheit der Studierenden bei Pr¨¹fungen sch¨¹tzen
Der Studentische Konvent fordert die Unileitung dazu auf, dem Infektionsschutz bei Pr¨¹fungen die notwendige Priorit?t zukommen zu lassen und die Gesundheit der Studierenden sowie ihrer Kontaktpersonen nicht zu riskieren.
Dabei weist der Studentische Konvent auf das erh?hte Risiko durch die oft langen Aufenthaltszeiten in den Pr¨¹fungsr?umen hin. Gleichzeitig ist ein Tragen von FFP2-Masken ¨¹ber der maximalen Tragedauer von 75 Minuten im Sinne des Arbeitsschutzes nicht akzeptabel, hier muss eine L?sung gefunden werden.
Der Studentische Konvent fordert die Dozierenden dazu auf, ihre Pr¨¹fungsformate der Pandemie anzupassen.
Begr¨¹ndung:
Pr¨¹fungen in Zeiten einer Pandemie zu halten ist nicht einfach, jedoch ist ein "Weiter wie bisher" klar inakzeptabel.
Sehr viele Studierende haben gro?e Sorgen ¨¹ber die anstehenden Klausuren . Zwar wird dieses Semester voraussichtlich nicht auf die Regel- und Maximalstudienzeit angerechnet, trotzdem f¨¹hlen viele Studierende dennoch einen Zeitdruck, ihr Studium zeitnah abzuschlie?en. Auch wenn sie f¨¹r sich selbst das Risiko einer Ansteckung eingehen w¨¹rden, besteht dennoch eine Verantwortung gegen¨¹ber deren Kontaktpersonen sowie der Gesellschaft als Ganzes, um die Pandemie schnellstm?glich zu ¨¹berwinden.
Bei den aktuellen Inzidenzzahlen ist die Anwesenheit einer infizierten Person bei gro?en Pr¨¹fungen durchaus wahrscheinlich. Dies kann zur Quarant?ne einer gro?en Zahl an Menschen f¨¹hren, wie bereits geschehen .
Die Verbreitung durch Aerosole ist eine Hauptverbreitungsquelle des Virus. Bei Pr?senzpr¨¹fungen ist das Risiko durch die sehr langen Aufenthaltszeiten von vielen Stunden insbesondere in Zeiten der neuen Mutation besonders hoch. Dabei helfen auch Abst?nde nur bedingt . Alltagsmasken verringern dieses Risiko, eliminieren es aber nicht.
Das Tragen einer FFP2-Maske f¨¹r mehrere Stunden ist auch nicht vertretbar; demnach werden etwa bei den Regelungen f¨¹r den Arbeitsschutz nach maximal 75 Minuten Tragezeit mindestens 30 Minuten Erholungszeit gefordert .
Dozierende k?nnten etwa die L?nge der Klausuren verk¨¹rzen oder - wie an vielen anderen bayerischen Universit?ten auch - verst?rkt auf Online-Pr¨¹fungen setzen, wo m?glich. Flexibilit?t darf nicht nur von Studierenden gefordert werden.
Antragsstellende:
Alexander Mayer, Jarl Hengstmengel, Franziska W?rz

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Benachteiligung aufgrund von Quarant?ne verhindern
Der studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung auf, Studierenden, welche aufgrund h?uslicher Quarant?ne unverschuldet nicht an Pr¨¹fungen teilnehmen k?nnen, die M?glichkeit zu geben, diese Pr¨¹fung(en) noch innerhalb des Semesters nachzuschreiben.
Die Universit?tsleitung wird dazu aufgefordert w?hrend der Pandemie in gleicher Art einen Nachteilsausgleich f¨¹r die Studierenden zu erm?glichen wie zu dem Zeitpunkt des Orkans Sabine im letzten Jahr, bei dem Studierenden aufgrund der Wetterlagen ebenfalls eine Ersatzpr¨¹fung im selben Zeitraum angeboten wurde.
Der studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung auf, ein Szenario ?hnlich dem an der Hochschule Ansbach zu verhindern, bei dem Studierende aufgrund eines Corona-Falls bei einer Pr?senzpr¨¹fung unverschuldet aufgrund der Quarant?ne von weiteren Pr¨¹fungen ausgeschlossen wurden und diese erst in den n?chsten Semestern nachholen k?nnen. Der Studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung auf, dass f¨¹r ausnahmslos alle Studieng?nge Ersatzpr¨¹fungen im Wintersemester 20/21 angeboten werden.
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Abschlussarbeiten auch zur Corona-Zeit fair erm?glichen
In den vergangenen Monaten war an diversen Fakult?ten und Lehrst¨¹hlen im Rahmen der Anfertigung von Abschlussarbeiten die Praxis zu beobachten, dass Studierende Erkl?rungen unterschreiben mussten, dass sie die Bibliothek zur Anfertigung der Arbeit nicht ben?tigen und auf eine Verl?ngerung der Bearbeitungszeit aufgrund eingeschr?nkter Nutzbarkeit universit?rer Ressourcen verzichten.
Der studentische Konvent verurteilt diese Praxis scharf und fordert alle Lehrst¨¹hle der Universit?t auf, von dieser Praxis unverz¨¹glich und dauerhaft Abstand zu nehmen. Die Fakult?ten und die Universit?tsleitung werden aufgefordert, daf¨¹r Sorge zu tragen, dass derartige Praktiken tats?chlich unterlassen werden und im Falle von Zuwiderhandlungen durch Lehrst¨¹hle entsprechende Konsequenzen in die Wege zu leiten.
Der Verzicht auf derartige Erkl?rungen darf jedoch nicht dazu f¨¹hren, dass Studierenden die M?glichkeit genommen wird, ihre Abschlussarbeiten zu beginnen. Stattdessen soll schnellstm?glich ein vereinheitlichtes System f¨¹r den Ausgleich erlittener Nachteile geschaffen werden.

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Sitzung vom 24.02.2021

Ergebnisse der Studierendenbefragung
Der studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung und die Qualit?tsagentur dazu auf, die Ergebnisse der Studierendenbefragung aus dem Wintersemester den Studierenden und der Studierendenvertretung zur Verf¨¹gung zu stellen, sobald diese vorliegen. Dies beinhaltet die Auswertung durch die Qualit?tsagentur sowie idealerweise die Rohdaten.
Begr¨¹ndung:
Die Studierendenbefragung als Evaluierung der Studiensituation unter Coronabedingungen ist ein zentrales Werkzeug zur Verbesserung der Studienbedingungen. Sie kann damit nicht nur die Arbeit der Universit?tsleitung sondern auch der Studierendenvertretung ma?geblich unterst¨¹tzen.
Die Befragung wird aller Voraussicht nach Grundlage f¨¹r zuk¨¹nftige Entscheidungen bilden. Damit sind ihre Ergebnisse auch f¨¹r die breite Studierendenschaft von gro?em Interesse. Die Befragungsergebnisse und -auswertungen zu ver?ffentlichen kann damit ma?geblich zur Nachvollziehbarkeit der zu treffenden Entscheidungen beitragen.
Antragsstellende:
Erik Pallas, Johannes Kuntscher, Markus Zimmermann, Laura Recht

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Stellungnahme der St?ndigen Kommission f¨¹r Gleichstellungsfragen zur Anonymisierung von Klausuren
Der studentische Konvent fordert die St?ndige Kommission f¨¹r Gleichstellungsfragen auf, in ihrer n?chsten Sitzung M?glichkeiten zur Anonymisierung von Klausuren zu diskutieren und eine Empfehlung f¨¹r ein umsetzbares Verfahren zu erarbeiten.
Der Konvent schl?gt folgende Verfahren zur Anonymisierung der Klausuren vor, ist aber f¨¹r weitere
Vorschl?ge offen:

  • Anonymisierung ¨¹ber Matrikelnummern: Auf Klausurb?gen und Antwortbl?ttern werden nicht mehr die Namen, sondern nur noch die Matrikelnummern der Teilnehmenden notiert.
  • Anonymisierung mit dauerhaftem Pseudonym: Studierende erhalten mit der Einschreibung oder bei der erstmaligen Klausuranmeldung ein eindeutiges Pseudonym, das sie anstelle ihres Namens auf Klausurb?gen und Antwortbl?ttern notieren.
  • Anonymisierung mit einmaligen Pseudonymen: Studierende erhalten mit der Anmeldung zu einer Klausur ein eindeutiges Pseudonym, das sie auf Klausurbogen und Antwortbl?tter dieser einen Klausur notieren.
  • Randomisierte IDs: Austeilen von Pr¨¹fungsb?gen mit einer randomisierten ID sowie einem Zusatzblatt auf dem die Pr¨¹flinge ID, Name und Matrikelnummer notieren. Beide Bl?tter werden nach der Klausur separat abgegeben. Zudem k?nnen Pr¨¹flinge idealerweise ein zus?tzliches Blatt mit der ID mit nach Hause nehmen.

Antragsstellende:
Erik Pallas, Johannes Kuntscher, Markus Zimmermann, Laura Recht


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Erweiterung des psychologischen Beratungsangebots f¨¹r Studierende
Der studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung auf, die psychologische Gesundheit der Studierenden als sch¨¹tzenwertes Ziel anzuerkennen und umgehend eine ausreichende psychologische Betreuung f¨¹r alle Studierenden sicherzustellen.
Sollte die Universit?t dazu bereits alle eigenen Finanzmittel ausgesch?pft haben, ist die Universit?tsleitung zwingend gefordert weitere Finanzmittel beim Land Bayern zu beantragen.

Begr¨¹ndung:
Im Laufe des Studiums sind Studierende verschiedenen psychischen Belastungen ausgesetzt. Gerade jetzt in der Corona-Krise verschlimmern sich diese f¨¹r die Studierenden stark. ?ngste wie die erschwerte Finanzierung des Studiums, die Isolation und Einsamkeit, sowie erschwerte Studienbedingungen erfordern Hilfe in Form von psychologischer Beratung.
Das aktuelle Betreuungsangebot der Universit?t reicht allerdings nicht aus, um allen Studierenden die Hilfe zu gew?hren, die sie ben?tigen. Es ist wichtig, dass f¨¹r eine ausreichende Kapazit?t gesorgt ist, sodass Studierende an der Beratungsstelle nicht abgewiesen werden.
Oftmals ist es keine leichte Entscheidung sich psychologisch beraten zu lassen. Es ist nicht auszudenken welcher zus?tzlichen Belastung Studierende ausgesetzt sind, welche sich ¨¹berwunden haben, diesen Schritt zu gehen und dann durch die beratenden Stellen abgelehnt werden. Der studentische Konvent ist der Auffassung, dass dieser Zustand nicht tragbar ist und zudem noch nicht alle M?glichkeiten ausgesch?pft wurden, um diese Notlage zu beheben.
Antragsstellende:
Sebastian Husemann, Sophia Boehler

Sitzung vom 29.04.2020

?nderung der Gesch?ftsordnung

Die Gesch?ftsordnung des studentischen Konvents wurde ge?ndert, um auch digitale Sitzungen erm?glichen zu k?nnen.

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Unterst¨¹tzung der Kampagne ?Solidarsemester 2020¡°

Der Studentische Konvent unterst¨¹tzt die vom fzs mit initiierte Kampagne ?Solidarsemester
2020¡° (https://solidarsemester.de/ ) und erkl?rt sich zu den Zielen der Kampagne solidarisch.
Gleichzeitig wird der AStA beauftragt, die Ziele in den Gremien wie der LAK zu unterst¨¹tzen
und ?ffentlich auf ihren Kan?len zu kommunizieren.

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Sitzung vom 20.5.2020

Onlinelehre

Der studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung und alle Lehrst¨¹hle der Universit?t Augsburg auf, mindestens w?hrend des Sommersemesters bzw. falls der Zugang zur Pr?senzlehre auch noch dar¨¹ber hinaus eingeschr?nkt sein sollte, bis zum Ende der Einschr?nkungen, f¨¹r eine ad?quate Durchf¨¹hrung der digitalen Lehre zu sorgen. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass alle f¨¹r das Sommersemester geplanten Veranstaltungen / Kurse digital stattfinden oder durch ein gleichwertiges Angebot ersetzt werden k?nnen, sodass den Studierenden kein Nachteil entsteht.

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Die digitale Lehre soll insbesondere durch Liveveranstaltungen ¨¹ber Plattformen die Videokonferenzen anbieten, oder durch Lernvideos und -podcasts, welche auf Digicampus zur Verf¨¹gung gestellt werden, durchgef¨¹hrt werden. Die Aufzeichnungen der Liveveranstaltungen sind dabei ebenfalls auf Digicampus online zu stellen. Von einem reinen Selbststudium durch Skripte oder andere Literatur ist abzusehen! Besonders Seminare und ?hnliche Veranstaltungsformate sollen auf entsprechenden Lernportalen, auf welchen Videokonferenzen durchgef¨¹hrt werden k?nnen, stattfinden, um eine ausreichende Interaktion zwischen Lehrenden und Studierenden zu erm?glichen.

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Au?erdem fordert der studentische Konvent alle Lehrbeauftragten auf, die zur Verf¨¹gung gestellten Materialien, verlangten Abgaben und Pr¨¹fungsformate an den Vorjahren und den Vorgaben der Modulhandb¨¹cher zu orientieren. Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, ihr Studium mit einem angemessenen und an die Pr?senzlehre angepassten zeitlichen Aufwand zu absolvieren.

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Antrag Kampagne Leave No One Behind

Wir als Studierendenvertretung beteiligen uns an der Kampagne LeaveNoOneBehind des B¨¹ndnisses Seebr¨¹cke. Daher fordern wir die Universit?tsleitung auf, die Unterbringung von Asylsuchenden in den leerstehenden Lehrr?umen der Universit?t zu pr¨¹fen und ggf. durchzuf¨¹hren.In diesem Zug sollten wir als Studierendenvertretung au?erdem den Offenen Brief des Arbeitskreises umF auf Lesbos unterzeichnen und dar¨¹ber hinaus klarstellen, dass wir gegen die Trennung von Familien sind. Unser humanit?rer Ansatz muss die Rettung aller Menschen aus den Lagern sein.

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?ffnung der Universit?tsbibliotheken

Der studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung der Universit?t Augsburg auf, zeitnah
(innerhalb der n?chsten 7 Tage) einen Plan vorzulegen, wann und f¨¹r welche Personengruppen die
Universit?tsbibliotheken im Laufe des Semesters Schritt f¨¹r Schritt wieder ge?ffnet werden sollen.
Mittelfristig muss m?glichst vielen Studierenden wieder Zugang zu dringend ben?tigter Literatur
erm?glicht werden.

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Ausk¨¹nfte der Unileitung

Der studentische Konvent bittet die Universit?tsleitung um Auskunft zu folgenden Themen:

  • Bezahlung studentischer Hilfskr?fte (Konventsantrag ?Angemessene Bezahlung studentischer Hilfskr?fte¡° vom 03. Februar 2019
  • Aufbereitung der Hochschulwahlergebnisse (Konventsantrag ?Graphische Aufbereitung der Hochschulwahlergebnisse¡° vom 01.07.2019)
  • CampusApp (Konventsantrag ?Qualit?t der CampusApp sichern¡° vom 14.01.2020)
  • ?nderung der Studis-Notenausz¨¹ge an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakult?t

Die Ausk¨¹nfte sollten jeweils mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Wurde das Thema schon in Gremien der Universit?tsleitung behandelt? Falls ja, in welchen? Wurden dort Beschl¨¹sse gefasst? Welche Beschl¨¹sse?
  • Wann wird die Behandlung dieser Themen (wieder-) aufgenommen?

Keine Pflichtklausuren in der Vorlesungszeit

Der studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung auf, die anstehende Klausurenphase zur Wiederholung der im Wintersemester bzw. am Anfang des Sommersemesters ausgefallenen Klausuren f¨¹r nicht verpflichtend zu erkl?ren. Insbesondere soll eine Nichtteilnahme weder auf die Anzahl der Versuche angerechnet noch bei Antr?gen auf Studienzeitverl?ngerung ber¨¹cksichtigt werden.
Zudem fordert der studentische Konvent, die ausgefallenen Klausuren in der vorlesungsfreien Zeit ein zweites Mal zu wiederholen.

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Mitunterzeichnung vom offenen Brief ?Studieren in Zeiten von Corona¡°

Der Studentische Konvent unterschreibt den offenen Brief ?Studieren in Zeiten von Corona¡° (https://latnrw.de/offener-brief-studieren-in-zeiten-von-corona/) der Landesstudierendenvertretungen.

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Hochschulwahlen

Der studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung der Universit?t Augsburg auf, f¨¹r die
ordnungsgem??e Durchf¨¹hrung der Hochschulwahl Sorge zu tragen und eine Unm?glichkeit in
jedem Fall zu verhindern.
Zus?tzlich r¨¹gt der studentische Konvent das Verhalten der Mitglieder des Wahlausschusses, da
allen Mitgliedern des Wahlschusses zu jedem Zeitpunkt bewusst gewesen sein muss, dass durch
die unterlassene Ver?ffentlichung des Wahlausschreibens der urspr¨¹nglich geplante Termin f¨¹r die
Durchf¨¹hrung der Wahlen nicht mehr eingehalten werden kann.
Zus?tzlich bittet der studentische Konvent die Universit?tsleitung um Einleitung eines
Disziplinarverfahrens gegen den Wahlleiter und den Justiziar der Universit?t Augsburg, da beide,
trotz Aufforderung, das Wahlausschreiben nicht ver?ffentlicht und damit vors?tzlich gegen ihre
Dienstpflichten versto?en haben.

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Sitzung vom 10.06.2020

Verzicht auf Plakatierung

Der Studentische Konvent fordert die Unileitung dazu auf, ?bei allen zur Hochschulwahl 2020 antretenden Gruppierungen eindringlich und nachdr¨¹cklich darauf hinzuwirken, auf Plakatierung, Wahlkampfveranstaltungen, und sonstige Wahlkampfaktivit?ten, die Pr?senz an der Universit?t erfordern, zu verzichten. Auch sollen von Seiten der Unileitung keinerlei solche Aktivit?ten veranlasst bzw. bef?rdert werden.
Diese Aufforderung gilt exklusiv f¨¹r den Wahlkampf 2020. In k¨¹nftigen Jahren soll der Wahlkampf im Vorfeld der Hochschulwahl wieder wie gewohnt stattfinden k?nnen¡°

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?berarbeitung der Abgabefristen

Der Studentische Konvent fordert die Unileitung dazu auf, ?innerhalb der n?chsten 7 Tage die Abgabefristen f¨¹r Haus- und Seminararbeiten zu verdoppeln, da das Konzept zur ?ffnung der Bibliothek ungen¨¹gend ist und Studierenden keine ausreichenden M?glichkeiten haben sich die notwendige Literatur zu beschaffen.¡°

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Sitzung vom 01.07.2020

Bedarfsgerechte Gestaltung von ?ffnungszeiten der Bibliotheks-Leses?le

Der studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung dazu auf, die ?ffnungszeiten aller Leses?le der Universit?tsbibliothek auf mindestens 8 ¨C 20 Uhr (wochentags) bzw. 10 ¨C 16 Uhr (Samstage, Sonntage, Feiertage) zu erweitern.
Weitere Ausweitungen der ?ffnungszeiten h?lt der Konvent dar¨¹ber hinaus bei weiterer Stabilisierung der pandemischen Lage f¨¹r angezeigt. Er betrachtet letztlich die schnellstm?gliche R¨¹ckkehr zu den gewohnten ?ffnungszeiten als erstrebenswert, sofern dies in Abw?gung mit notwendigen Ma?nahmen des Infektionsschutzes vertretbar erscheint.

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Dringlichkeitsantrag: Netzwerk f¨¹r psychologische Gesundheit

Der studentische Konvent m?ge beschlie?en, dass in Anbetracht der Berichte von Studierenden w?hrend des Digitalsemesters die Notwendigkeit besteht, ein Netzwerk f¨¹r die Unterst¨¹tzung von allen Universit?tsangeh?rigen mit psychischen Problemen an der Universit?t einzurichten.

Die Universit?tsleitung wird aufgefordert

  • die bestehende Infrastruktur zur (psychischen) Gesundheit zu vernetzen und dies auf der universit?ren Website auch kenntlich zu machen
  • Beratungsm?glichkeiten f¨¹r durch die Coronabeschr?nkungen ausgel?ste Probleme zu etablieren
  • sowie eine Plattform f¨¹r alle Studierenden zur Verf¨¹gung zu stellen, die eine direktere Kommunikation ohne Verbindung zur Lehre gew?hrleisten kann.

Festlegung Umsetzung Wintersemester 2020/21

Mit der Universit?tsleitung hat sobald wie m?glich eine Absprache bez¨¹glich des Wintersemesters 2020/21 zu erfolgen. Diese soll festlegen, in welcher Form (online/pr?sent) das Wintersemester stattfindet, um den Studierenden wie auch den Fakult?ten Planungssicherheit zu gew?hren, welche sich unmittelbar auf die Qualit?t des Semesters auswirken wird. Der studentische Konvent erwartet das im Zweifelsfall eine qualitativ hochwertige digitale Lehre zum Einsatz gebracht werden kann. Dies soll durch eine entsprechende Richtlinie zentral vorgegeben werden. Eine endg¨¹ltige Festlegung, die in jedem Modulhandbuch zu verzeichnen ist sowie eine Benennung der einzelnen Veranstaltungen und der jeweiligen Umsetzungsform soll bis zum 10.07.2020 erfolgen.

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Antrag gegen Tierversuche

Die Universit?tsleitung wird aufgefordert daf¨¹r Sorge zu tragen, dass die Tierversuchsvorhaben mit sofortiger Wirkung eingestellt werden. Die Mittel zur Errichtung der Versuchstierhaltung und der Tierversuchslabore sollen umgewidmet werden und der F?rderung von tierversuchsfreier Forschung zukommen. Weiter wird ein transparenter Umgang mit den Pl?nen gefordert und die ?ffentlichkeit ist von der Art und Anzahl der Versuchstiere in Kenntnis zu setzen.

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Sitzung vom 22.07.2020

Information zu Angeboten f¨¹r Erstsemester

Der studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung dazu auf, dass sp?testens zur Einschreibung eine Webseite online ist, auf der alle Initiativen, Fachschaften und Studierendenvertretungen gelistet werden. Hierf¨¹r soll ein allgemeines Formblatt erstellt werden, dass die gelisteten Initiativen, Fachschaften und Studierendenvertretungen ausf¨¹llen m¨¹ssen. Damit die Studierenden Anlaufstellen zu Erstsemesterveranstaltungen haben.

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Unterst¨¹tzung Radentscheid

Der studentische Konvent unterst¨¹tzt die Forderungen des Radentscheids und fordert den AStA auf, in seinem n?chsten Informationsmailing auf das B¨¹rgerbegehren hinzuweisen. Weiter sollte die Einrichtung einer Unterschriftensammelstelle an der Universit?t gepr¨¹ft werden.

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Aussetzung STUDIS-Sanktionierung zu Zeiten von Corona

Der studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung auf, in die Wege zu leiten, dass die STUDIS-Notenausz¨¹ge der Wiwi-Studierenden im Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/21 nicht mit der Anzahl der Versuche versehen werden. Gleichzeitig soll gepr¨¹ft werden, wie man gestalten kann, dass die rein zahlenm??ige Versuchsz?hlung in dem aktuellen Sonderfall-Semester, was auch von Ministeriumsseite aus, auf keinen Fall zu Lasten der Studierenden gehen sollte, erst gar nicht stattfindet oder zumindest nicht vermerkt wird.

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Ergebnisse der Studierendenbefragung ver?ffentlichen

Der studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung auf, die Ergebnisse der durch die Qualit?tsagentur durchgef¨¹hrten Studierendenbefragung zum digitalen Semester den Studierenden und der Studierendenvertretung vollst?ndig und unverz¨¹glich zug?nglich zu machen.

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Studierende in die Corona-Task Force

Der studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung auf, eine vom Konvent mit relativer Mehrheit vorgeschlagene Person als ordentliches Mitglied in die Corona-Task Force aufzunehmen. Diese Person ist dem Konvent rechenschaftspflichtig.

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Umverteilung der Haushaltszuweisungen der Studierendenvertretungen

Der studentische Konvent m?ge beschlie?en, den Verteilungsschl¨¹ssel der Haushaltszuweisung f¨¹r die verschiedenen Studierendenvertretungen ab dem Haushaltsjahr 2020

abzu?ndern und die Studierendenvertretung Medizin gleichwertig wie die anderen fakult?re Studierendenvertretungen ab dem Oktober 2020 zu ber¨¹cksichtigen. Au?erdem soll das Verh?ltnis der fakult?ren auf 46% und der ¨¹berfakult?ren Studierendenvertretung auf 54% umgewandelt wird.

Sitzung vom 23.10.2019

Beschluss der Gesch?ftsordnung

Der Studentische Konvent beschlie?t seine Gesch?ftsordnung.

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Dringlichkeitsantrag: Anonymisierung von Klausuren

Der studentische Konvent bef¨¹rwortet als Verfahren zur Anonymisierung von Klausuren die Einf¨¹hrung von achtstelligen randomisierten Matrikelnummern, welche keinen R¨¹ckschluss auf Studienbeginn oder sonstige pers?nliche Daten zul?sst.

Auf Klausuren soll k¨¹nftig nur noch die Matrikelnummer vermerkt werden. Bestehende Matrikelnummern werden durch Voranstellen einer zuf?lligen Zahl an dieses Schema angepasst.

Die Identit?tspr¨¹fung zu Klausurbeginn wird durch eine nicht an der Korrektur beteiligte Person durchgef¨¹hrt, z.B. Mitarbeiter anderer Lehrst¨¹hle.

M?chten Studierende ihre Klausur einsehen, wird ihnen durch einen externen Mitarbeiter ihre Klausur zugeordnet und ausgeh?ndigt. Die Pr¨¹fenden k?nnen im Anschluss wie bisher Fragen beantworten.

Sollte dies nicht m?glich sein, bef¨¹rwortet der Konvent die Einf¨¹hrung eines einmalig zugeteilten Pr¨¹fungspasswortes und? ein zu oben analoges Verfahren bei Identit?tspr¨¹fung und Klausureinsicht.

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Dringlichkeitsantrag: Gl¨¹hweinverkauf

Der studentische Konvent m?ge beschlie?en, dass f¨¹r den diesj?hrigen Gl¨¹hweinverkauf folgende Standort festgelegt werden:

- Vor der Alten Cafete im Geb?ude D

- Im Foyer der Mensa

- Im H?rsaalzentrum WiWi (Geb?ude K)

- Im Initiativenraum (H1011b) der Juristischen Fakult?t (Geb?ude H)

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Zus?tzlich sollte diskutiert werden, ob auch im Geb?ude der Informatik, der Musik, sowie der

Physik ein Gl¨¹hweinverkauf m?glich sein soll.

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Sitzung vom 06.11.2019

?Ecosia¡° als Standardsuchmaschine in allen CIP-Pools der Universit?t

Der studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung auf, die Internetsuchmaschine Ecosia als Standardsuchmaschine in allen CIP-Pools der Universit?t Augsburg einrichten zu lassen.

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Haushalt 2020

Der studentische Konvent hat den Haushalt f¨¹r das kommende Haushaltsjahr der Studierendenvertretung beschlossen.

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Sitzung vom 27.11.2019

Kein Platz f¨¹r Antisemitismus

Der studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung auf, die Entschlie?ung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) mit dem Titel ?Kein Platz f¨¹r Antisemitismus¡° vom 19.11.2019 z¨¹gig umzusetzen. Der studentische Konvent empfiehlt eine Verankerung der Gegnerschaft zum Antisemitismus in der Pr?ambel der Grundordnung der Universit?t Augsburg ¨¹ber die blo?e Subsumption unter den Begriff der Diskriminierung hinaus sowie eine Richtlinie zur Raumvergabe, die Veranstaltungen aus dem Bereich von BDS an der Universit?t verunm?glicht. Ferner erachtet es der Studentische Konvent f¨¹r geboten, die Arbeitsdefinition der IHRA (International Holocaust Remembrance Alliance) an der Universit?t Augsburg zu implementieren und diese durch ein geeignetes Begleitprogramm (Vortr?ge, Informationsveranstaltungen, Schulungen f¨¹r Mitarbeiter*innen, Lehre sowie Forschung) zu flankieren.

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Revidierung der r¨¹ckwirkenden Studis-?nderung

Der studentische Konvent hat beschlossen, dass die Universit?tsleitung, die r¨¹ckwirkende Auflistung der nicht bestandenen Pr¨¹fungen sowie die Anzahl der Versuche in der Modulbest?tigung/Leistungsbest?tigung (transcript of records) zu revidieren.

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Sitzung vom 11.12.2019

?ffnungszeiten Bibliothek

Der Konvent fordert die Universit?tsverwaltung auf, w?hrend der Klausurvorbereitung im Januar und Februar, sowie im Juli und August die ?ffnungszeiten der Zentralbibliothek, sowie der Teilbibliotheken sonntags auf 9:30-24:00 Uhr zu verl?ngern.

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Einf¨¹hrung der Aktion ?Mittagsfinale¡° an der Uni Augsburg

Der studentische Konvent fordert das Studierendenwerk dazu auf, den bereits an der Hochschule Augsburg laufenden Testlauf der Aktion ?Mittagsfinale¡° auf die Mensa der Universit?t Augsburg auszuweiten.

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Das Recht auf Abtreibung sch¨¹tzen ¨C durch fundierte medizinische Ausbildung!

Der studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung sowie die medizinische Fakult?t auf, f¨¹r eine umfassende Ber¨¹cksichtigung des Themas ?Schwangerschaftsabbr¨¹che¡° bei der Ausarbei-tung der Lehr-, Stunden- und Studienverlaufspl?nen f¨¹r Studierende der Humanmedizin an der Uni-versit?t Augsburg Sorge zu tragen. Hierzu sollen in entsprechenden Lehrveranstaltungen die ge-sellschaftlichen Hintergr¨¹nde, die geschichtliche Entwicklung des Rechts auf Schwangerschaftsab-br¨¹che, die aktuelle Rechtslage, die moralisch-ethischen Aspekte und vor allen Dingen die prakti-sche Durchf¨¹hrung von Schwangerschaftsabbr¨¹chen umfassend gelehrt werden.
Der studentische Konvent erbittet bis sp?testens 15. Januar 2020 eine Stellungnahme der Univer-sit?tsleitung, ob und wie geplant ist, die Thematik des Schwangerschaftsabbruchs in das Medizin-studium in Augsburg zu integrieren. Falls keine solche, ¨¹ber das vorgeschriebene Mindestma? hin-ausgehende Thematisierung vorgesehen ist, erbittet der Konvent dar¨¹ber hinaus Ausf¨¹hrungen dazu, aus welchen Gr¨¹nden diese nicht erfolgen soll und ob bzw. in welchem Umfang M?glichkeiten zur Bereitstellung der einschl?gigen Inhalte durch Kooperationen mit gemeinn¨¹tzigen oder sonstigen Organisationen bestehen.

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Dringlichkeitsantrag: ???

Das Konventspr?sidium wurde bereits angefragt, um zu kl?ren, was da beschlossen wurde. ??10.07.2020

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Sitzung vom 15.01.2020

Qualit?t der CampusApp sichern

Der studentische Konvent begr¨¹?t die Wiederaufnahme der Pflege und Weiterentwicklung der CampusApp.

Zu diesem Zweck fordert der Konvent die Universit?tsleitung auf, Studentische Hilfskraft-Stellen zu schaffen, um so langfristig ein universit?tsinternes Entwicklungsteam f¨¹r die CampusApp zu etablieren.

F¨¹r die n?chste Fassung der CampusApp fordert der studentische Konvent ¨C unabh?ngig von der letztendlich getroffenen Entscheidung ¨¹ber die Art der Weiterentwicklung der CampusApp ¨C die Erf¨¹llung folgender funktionaler und nichtfunktionaler Anforderungen:

  • Integration des Newsfeeds
  • Integration des Mensa-Speiseplans sowie Bewertungsfunktion f¨¹r Gerichte
  • Integration der Raumsuche sowie Einpflegung der fehlenden Raumpl?ne
  • Integration der Personensuche
  • Integration des Abfahrtsplans der universit?tsnahen Bus- und Stra?enbahnhaltestellen
  • Werbefreiheit
  • Wahrung europ?ischer Datenschutzstandards, d.h. Erhebung m?glichst weniger Daten, und Speicherung s?mtlicher dieser Daten auf europ?ischen, bestenfalls deutschen Servern
  • Kontinuierliche Pflege der App, d.h. Behebung von Programmfehlern und Sicherheitsl¨¹cken sowie ggf. k¨¹nftige Erweiterung um zus?tzliche Funktionalit?ten
  • Eine M?glichkeit zur Meldung von ebensolchen Programmfehlern und Sicherheitsl¨¹cken

Ferner bedankt sich der Konvent beim Team der bisherigen CampusApp ausdr¨¹cklich f¨¹r die geleistete ehrenamtliche Arbeit.

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Universit?re App

Der studentische Konvent hat beschlossen, dass die Entwicklung der hauseigenen ?CampusApp¡° weiterverfolgt werden soll. Der studentische Konvent fordert die Weiterentwicklung der ?Campus App¡°.
Unter allen Umst?nden soll eine von der Universit?t direkt oder indirekt beworbene Anwendung ohne Werbung oder gesponserten Inhalt sein.

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Umbenennung der Universit?t Augsburg

Der studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung auf, eine Namensgebung der Universit?t Augsburg zu pr¨¹fen. Hierzu soll die Universit?tsleitung eine entsprechende Kommission bilden, die alle Gruppen gleicherma?en abbildet. Die Kommission ber?t und einigt sich auf jeweils einen weiblichen und m?nnlichen Namen, ¨¹ber die alle Angeh?rige der Universit?t abstimmen k?nnen. Au?erdem soll auch die M?glichkeit gegeben werden, keinen Namen zu unterst¨¹tzen und somit f¨¹r keine Namens?nderung zu stimmen.

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Beschl¨¹sse aus vorangegangenen Legislaturen

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