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Falls Sie sich im Zusammenhang mit einem geplanten Auslandsstudium oder Auslandspraktikum für ein PROMOS-Stipendium bewerben, müssen Sie bei Ihrer Bewerbung eine Person als akademische Referenz angeben. Für dahingehende Anfragen bestehen grunds?tzlich dieselben Voraussetzungen an Ihre Studienleistungen und bezüglich der einzureichenden Unterlagen wie für Empfehlungsschreiben (lediglich den Nachweis, aus dem die Notwendigkeit hervorgeht, ben?tigen wir in diesem Fall nicht). Bitte folgen Sie dem dort angegebenen Verfahren.

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Für Studierende im 1.–4. Semester gilt zus?tzlich: Falls Sie über ?Organisation und Personalwesen” hinaus keine weiteren Veranstaltungen des Lehrstuhls abgeschlossen haben, k?nnen wir Ihre Studienleistungen nur auf Basis Ihres Gesamtnotendurchschnitts beurteilen. Empfehlungen für ein PROMOS-Stipendium sprechen wir in diesem Fall ggf. aus, wenn Sie in ?Organisation und Personalwesen” mindestens die Note 2,0 erzielt haben und Ihr Gesamtnotenschnitt 1,7 oder besser ist. Ein Anspruch auf eine Referenz besteht nicht.

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