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Durch Vorlesungsabschlussklausuren und eine intensive Betreuung in Fallbesprechungen gew?hrleisten wir eine ausgezeichnete Rückkopplung zwischen Lehrenden und Studierenden. Im Idealfall entstehen dadurch keine Lücken.

Prof. Dr. Raphael Koch, Studiendekan

Vorlesungsabschlussklausuren

Bürgerliches Recht

Grundkurs Bürgerliches Recht I - 1. Semester
Grundkurs Bürgerliches Recht II - 2. Semester
Grundkurs Bürgerliches Recht III (zugleich ZP) - 3. Semester

Strafrecht

Grundkurs Strafrecht I - 1. Semester
Grundkurs Strafrecht II (zugleich ZP) - 2. Semester
Grundkurs Strafrecht III - 3. Semester

?ffentliches Recht

Grundkurs ?ffentliches Recht I (Einführung in das ?ffentliche Recht, Grundrechte) - 1. Semester
Grundkurs ?ffentliches Recht II (Organisationsrecht von Staat und EU) - 2. Semester
Grundkurs ?ffentliches Recht III (Verwaltungsrecht) (zugleich ZP) - 3. Semester
Grundkurs ?ffentliches Recht IV (Europarecht) - 4. Semester

Ebenfalls w?hrend des Grundstudiums...

Anf?ngerhausarbeiten

Im Rahmen einer Anf?ngerhausarbeit bearbeiten die Studierenden einen umfangreicheren Fall und erarbeiten eine wissenschaftlich fundierte L?sung. In der vorlesungsfreien Zeit nach jedem Wintersemester wird eine Hausarbeit für Anf?nger im Bürgerlichen Recht und im ?ffentlichen Recht, in der vorlesungsfreien Zeit nach jedem Sommersemester wird eine Hausarbeit für Anf?nger im Strafrecht zur Bearbeitung gestellt.

Fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse

W?hrend ihres Jurastudiums müssen die Studierenden an einer Einführungsveranstaltung zum anglo-amerikanischen Recht, franz?sischen Recht, polnischen Recht, russischen Recht, spanischen Recht oder türkischen Recht teilnehmen. Diese Kenntnisse k?nnen die Studierenden im Rahmen der Fremdsprachigen Rechtswissenschaftlichen Ausbildung vertiefen.

Wissenschaftliches Arbeiten

Wissenschaftliches Arbeiten erlernen die Studierenden durch den Besuch einer Pflichtveranstaltung zur "Juristischen Arbeitstechnik". Idealerweise gegen Ende des Grundstudiums vertiefen sie ihre Kenntnisse durch den Besuch eines Grundlagenseminars oder eine Hausarbeit in der Veranstaltung ?Quellenexegese.

Praktische Studienzeiten

W?hrend der dreimonatigen praktischen Studienzeiten lernen die Studierenden die Praxis der Rechtsprechung, Verwaltung und Rechtsberatung kennen und erhalten einen Einblick in die Aufgaben und T?tigkeiten von Juristinnen und Juristen. Einer der drei erforderlichen Monate kann durch die Teilnahme an den "integrierten Praktika" erbracht werden. Dieses Angebot gibt es exklusiv an der Juristischen Fakult?t der Universit?t Augsburg.

Grundlagenseminare

Ab dem Wintersemester 2024/2025 werden die bisherigen prop?deutischen Seminare durch "Grundlagenseminare" abgel?st. Die Grundlagenseminare werden von den Professorinnen und Professoren angeboten und richten sich an die Studierenden ab dem dritten Semester. Bereits in einem sehr frühen Stadium des Studiums wollen wir Freunde am wissenschaftlichen Diskurs vermitteln. Nicht der Inhalt, sondern die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit einem Grundlagenthema in Wort und Schrift steht im Mittelpunkt dieses neuen Veranstaltungsformates. Der erfolgreiche Besuch eines Grundlagenseminars ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Seminaren im Schwerpunktbereich.

"Integrierte Praktika"

? Universit?t Augsburg
Prof. Dr. Christoph Becker
Mit dem "integrierten Praktikum", das als ein Praktikumsmonat anerkannt wird, werden die Studierenden bereits in einem sehr frühen Stadium mit dem juristischen Berufsfeld vertraut gemacht.

Prof. Dr. Christoph Becker

Drei Stationen

Erste Station

Die erste Station ist der Juristischen Arbeitstechnik gewidmet und wird durch zwei Workshops zur Bibliotheksrecherche und zu den Datenbanken erg?nzt.

Zweite Station

Im Mittelpunkt der zweiten Station steht die Veranstaltungsreihe ?Die Rechtsanwaltschaft stellt sich vor“. Am Ende der vorlesungsfreien Zeit nach dem Sommersemester berichten Rechtsanw?ltinnen und Rechtsanw?lte berichten am Ende der vorlesungsfreien Zeit über ihre T?tigkeit in den Bereichen Verwaltungsrecht, Familienrecht, Architektenrecht, Strafrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht.

Dritte Station

Im Rahmen der dritten Station besuchen die Studierenden drei Einrichtungen ihrer Wahl. W?hrend eines ca. dreistündigen Aufenthalts gewinnen sie einen Eindruck von den ?rtlichkeiten, den Abl?ufen und Zust?ndigkeiten des Hauses und lernen die Aufgaben kennen, mit denen die Juristinnen und Juristen dort jeweils betraut sind.

Ablauf

Wintersemester

Voraussetzung für die Teilnahme an den "integrierten Praktika" ist das Bestehen der Klausur zur Vorlesung ?Juristische Arbeitstechnik“. Wer sich w?hrend des Anmeldezeitraums im Anschluss an die Klausur nicht für das "Integrierte Praktikum" angemeldet hat, kann sich in den Folgejahren nur nach Rücksprache mit den Organisatoren anmelden. Diese Rücksprache muss bis sp?testens Ende Februar des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen.

Sommersemester

W?hrend der vorlesungsfreien Zeit nach dem Sommersemester besuchen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die ganzt?gige Veranstaltung ?Die Rechtsanwaltschaft stellt sich vor“, den zweiteiligen Workshop ?Einführung in die Bibliotheksrecherche und nehmen an drei Exkursionen teil. Eine Exkursion kann durch das ?Kolloquium zu wirtschaftsjuristischen Fragestellungen“ ersetzt werden. Die Veranstaltungen müssen innerhalb eines Jahres besucht werden und k?nnen nicht in folgenden Semestern angerechnet werden.

Ansprechpartner für die Integrierten Praktika

Dr. Matthias Kober
Studienberatung für den Studiengang Rechtswissenschaft
Juristische Fakult?t

E-Mail:

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